Christian Piwarz
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der demografische Wandel führt in unserem Bildungssystem derzeit zu zwei unterschiedlichen Entwicklungen. Auf der einen Seite steigt die Zahl der Schülerinnen und Schüler, insbesondere auch aufgrund geflüchteter Kinder und Jugendlicher. Vor allem deshalb können wir derzeit den gestiegenen Bedarf an Lehrkräften noch nicht ausgleichen, auch wenn es uns seit mehreren Jahren gelingt, mehr Lehrkräfte einzustellen als altersbedingt die Schule verlassen. Wie in allen Bundesländern fehlen in Sachsen Lehrkräfte. Die Unterrichtsversorgung ist und bleibt vorerst unsere größte Herausforderung. Auf der anderen Seite sinkt die Zahl der Kinder in der Kindertagespflege, in den Krippen und Kindergärten drastisch. Die Geburtenzahl ist auf dem niedrigsten Stand seit dem Jahr 1996. Es fehlen in Sachsen auch die Mütter, die in den Neunzigerjahren nicht geboren wurden. Gleichzeitig geht die Kinderzahl je Frau zurück. Die Zahlen zeigen die Dramatik der beiden gegenläufigen Entwicklungen. Seit dem Schuljahr 2017/2018 ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Sachsen um 40 000 gestiegen. Das entspricht einem Aufwuchs von circa 10 %. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Geburten um 10 000, fast 30 %, gesunken. Damit haben wir nach der aktuellen Rechtslage rein rechnerisch zu viele pädagogische Fachkräfte im System der Kindertagesbetreuung. So viel zur Analyse der differenzierten Personalsituation in unserem sächsischen Bildungssystem. Wir sind uns sicher einig, dass wir unsere schulgeldfrei und gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher in Sachsen halten, dass wir ihnen eine gute und langfristige Perspektive geben wollen und dass wir die demografische Rendite als Chance nutzen, um die Bildungsqualität weiter zu verbessern. Der 7. Sächsische Landtag hat sich in seiner letzten Sitzung mit dieser Personalentwicklung befasst. Er bekannte sich klar zu einem Kitamoratorium, also dazu, die Zahl der pädagogischen Fachkräfte auf gleichem Niveau zu halten. So würde die demografische Rendite als Chance für die Qualitätsverbesserung in den Kitas genutzt. Fakt ist aber: Ein Kitamoratorium lässt sich nur gemeinsam mit den Kommunen umsetzen, und die extrem gestiegenen Kosten für die Kindertagesbetreuung lasten auch auf Eltern und Kommunen. Deshalb wird sich dieses Hohe Haus erneut mit dem Kitamoratorium befassen müssen, um mit dem Beschluss des Doppelhaushaltes 2025/2026 über die Erhöhung des Landeszuschusses entscheiden. Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag sieht nun eine andere Lösung vor, und zwar im Wesentlichen den Einsatz des Kitapersonals in Grund- und Oberschulen statt in der Kindertagesbetreuung. Hierbei wird Bezug auf die pädagogischen Fachkräfte im Unterricht genommen, die an Förderschulen zum Einsatz kommen. In der grundlegenden Intention erachte ich es als sinnvolle Ergänzung, Erzieherinnen und Erzieher im schulischen Bereich einzusetzen. Jedoch sollte der Fokus insbesondere auf der Personengruppe liegen, die im Freistaat Sachsen ihre Ausbildung gerade abgeschlossen hat, um ihnen einen Berufseinstieg und eine sehr gute berufliche Perspektive zu bieten. Aber dafür braucht es kein neues System. Mit der Implementierung der Schulassistenz sind seit dem Jahr 2019 genau diese Personengruppen an Schulen im Einsatz, und zwar insbesondere an Grund- und Oberschulen. Einen nicht unerheblichen Anteil bilden hierbei ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher. Neben dem etablierten System der Schulassistenz ein zweites, inhaltlich gleiches System parallel aufzusetzen, wie es den Antragstellern vorschwebt, ist nicht zielführend. Es kostet nur Zeit, Geld und Nerven, weil es zu einem bürokratischen und organisatorischen Mehraufwand führt. Der Einsatzbereich der pädagogischen Schulassistenz deckt sich mit den unterrichtsbegleitenden Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte an den Förderschulen. Schulassistentinnen und Schulassistenten übernehmen zum Beispiel die Hausaufgabenbetreuung, die Aufsichtsführung, die Begleitung der Klasse im gesamten Tagesablauf sowie bei Klassen- und Tagesausflügen die Betreuung in den Pausen. Sie unterstützen die Lehrkräfte bei der Elternarbeit, aber auch bei Vertiefungs- und Förderangeboten außerhalb bzw. in Ergänzung zur Stundentafel. Ziel des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus ist es, die Schulassistenz weiter auszubauen und fest im sächsischen Schulsystem zu verankern, unter anderem durch die Schaffung eines eigenen Stellenplanes im Haushaltsgesetz. Auf dieses Ziel sollten wir gemeinsam hinarbeiten. Aber schon heute können bereits im Umfang von 472 Vollzeitäquivalenten Schulassistenzkräfte unbefristet auf nicht besetzte Lehrkräftestellen eingestellt werden. Diese Möglichkeit wird vollumfassend ausgeschöpft. Hinzu kommen vergleichbar ausgereichte Mittel, um befristete Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Meine Damen und Herren, die Forderung im Punkt II Nr. 2 des Antrages erfordert noch eine Klarstellung. Hier sind offensichtlich Fortbildung und gegebenenfalls Weiterqualifizierung gemeint, nicht Weiterbildungsmöglichkeiten. Schulassistenz wird bereits unterrichtsbegleitend eingesetzt. Sie unterstützt Lehrkräfte im Unterricht. Aber – und das gilt auch für die pädagogischen Fachkräfte an Förderschulen: Schulassistenten unterrichten nicht – sie ersetzen keine Lehrkräfte. Für ihre unterstützenden Aufgaben ist keine zusätzliche oder spezielle Qualifizierung erforderlich. Erzieherinnen und Erzieher sind aufgrund ihrer Ausbildung ohnehin bereits bestens qualifiziert, um sofort als Schulassistenz und damit auch unterrichtsbegleitend eingesetzt zu werden. Gleichwohl werden Angebote für Schulassistenzkräfte seit dem Jahr 2019 vorgehalten, um die sozialpädagogische Perspektive der Erzieherausbildung mit der schulpädagogischen in Einklang zu bringen. Diese Fortbildungen werden von den Beschäftigten umfassend wahrgenommen. Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass wir uns vielmehr gemeinsam auf die weitere Etablierung der Schulassistenz konzentrieren sollten statt an der Schaffung eines Parallelsystems gleichen Inhalts. Vielen Dank. (Beifall, CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung sowie vereinzelt Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Das Schlusswort hat nun die AfD-Fraktion. Bitte schön, Frau Penz, Sie haben das Wort. Tagesordnungspunkt Armut und Einsamkeit in Drucksache 8/657, Antrag Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge der ersten Runde: BSW, CDU, AfD, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abg. Herr Berger und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile als Erstem dem Vertreter des BSW das Wort. Bitte schön, Herr Kupke.
