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Luise Neuhaus-Wartenberg

Die Linke 18.12.2024 Sitzungen 8/4

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielleicht ist es zur Einordnung doch noch einmal wichtig, die Genese der Abstimmung, die uns jetzt bevorsteht, die einen wesentlichen Einfluss auf die Wahl eines Ministerpräsidenten haben kann und sicherlich haben wird, zu verdeutlichen: Am 16. Dezember stellte die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN der Öffentlichkeit ein Rechtsgutachten zur Stimmabgabe bei der Ministerpräsidentenwahl vor, das von Juniorprofessor Dr. Fabian Michl bereits am 29. November erstellt worden war. Das erste Mal haben die BÜNDNISGRÜNEN in der Runde der PGFs am 10. Dezember in Vorbereitung der Präsidiumssitzung auf die Problematik der Neinstimmen bei mehreren Kandidaturen für das Ministerpräsidentenamt aufmerksam gemacht. Zugegangen ist uns das Rechtsgutachten – „uns“ heißt: den PGFs – am 13. Dezember, also letzten Freitag, am späten Nachmittag. In dem Rechtsgutachten wird auf gut 19 Seiten die Rechtsfrage erörtert, ob für den Fall von mehr als einer Bewerbung für das Ministerpräsidentenamt die Möglichkeit gegeben sein muss, grundsätzlich mit Nein zu stimmen. Dabei kommt das Rechtsgutachten auch unter Verweis – und das ist für uns als Linksfraktion spannend – auf die durch die PDS-Fraktion im Jahr 2004 erhobene Forderung, die Stimmzettel bei konkurrierenden Ministerpräsidentenkandidaturen so zu gestalten, dass Abgeordnete die Möglichkeit haben, auch beide Kandidaten mit ihrer Stimme abzulehnen, zu dem Ergebnis, dass nicht im ersten, sondern in einem weiteren Wahlgang, für den Artikel 60 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen vorschreibt, alle Abgeordneten die Möglichkeit haben müssen, neben der Zustimmung zu einzelnen Kandidaten auch die Ablehnung aller Kandidaten zum Ausdruck zu bringen. Folglich sei es verfassungsrechtlich geboten, auch bei mehreren Kandidaten Neinstimmen zuzulassen und als Stimmen gegen alle Kandidaten zu werten. Die Stimmzettel müssen daher nicht nur die Möglichkeit der Stimmoption „Nein“ vorsehen, sondern diese Option ist eine Notwendigkeit. Demgegenüber hat der Landtagspräsident mit Pressemitteilung vom 16. Dezember – gestützt auf den Juristischen Dienst des Landtags – erklärt, dass nach seiner Rechtsauffassung bei mehreren Kandidaturen für das Ministerpräsidentenamt in einem Wahlgang die Stimmabgabe für einen der Kandidierenden möglich sein müsse. Eine Neinstimme sehe das Abstimmungsverfahren nur dann vor, wenn in einem Wahlgang nur ein einziger Bewerber antrete. Zur Bestätigung seiner Rechtsauffassung hatte der Landtagspräsident bereits nach der Sitzung des Präsidiums am 11. Dezember ein unabhängiges Rechtsgutachten bei einem renommierten Verfassungsrechtler zur Frage des Abstimmungsprozederes in Auftrag gegeben, das den Präsidiumsmitgliedern seit gestern, dem 17. Dezember, 11:25 Uhr, vorliegt. Dieses Gutachten kommt wiederum unter Verweis auf die verfassungsrechtlichen Determinanten der Ministerpräsidentenwahl zu dem Ergebnis – ich zitiere –: „Als Fazit der rechtsgutachterlichen Stellungnahme ist festzuhalten, dass der Einräumung einer ‚Nein-Option‘ in einem weiteren Wahlgang nach Artikel 60 Abs. 2 SächsVerf zwingende verfassungsrechtliche Gründe entgegenstehen. § 104 GO-LTag kommt insoweit keinerlei Bedeutung zu.“ Festzustellen ist also eines: dass – wie nicht anders zu erwarten war – beide Rechtsgutachten im Ergebnis ihrer verfassungsrechtlichen Bewertung der Frage der Ausgestaltung der Stimmzettel bei der Wahl des Ministerpräsidenten zu konträren Ergebnissen kommen. Das Prof.-Dr.-Michl-Gutachten korrespondiert in den darin dargelegten rechtlichen Begründungsansätzen und Herleitungen mit den Forderungen unserer Fraktion in der und verfassungsrechtlich begründbarer Weise. Das Prof.-Dr.-Brenner-Gutachten ist für sich genommen in seiner strikt verfassungsrechtlichen Perspektive ebenso plausibel und nachvollziehbar rechtlich begründet. Festzuhalten ist jedoch auch, dass die bisherige parlamentarische Praxis und Übung des Sächsischen Landtags – die Abgabe von Neinstimmen – bei konkurrierenden Kandidaturen für von Abgeordneten vorzunehmenden geheimen Abstimmungen durch Wahlen weder vorgesehen noch tatsächlich ermöglicht wurde. Auch in anderen Landesparlamenten wird diese Praxis im Umgang mit Neinstimmen bei mehreren Bewerber/-innen nicht angewandt. Lassen Sie mich kurz umreißen, dass – so profan es klingt – die Debatte über das Aussehen eines Stimmzettels für viele Leute im Land kaum bis gar nicht nachzuvollziehen, aber dennoch von enormer Tragweite ist, und zwar für das, worüber wir hier heute abstimmen. Ich bin ein wenig enttäuscht darüber, dass wir nicht eher die Möglichkeit hatten, profund darüber zu diskutieren. Seit dem 29.11.2024 hätten Jurist/-innen an einen Tisch geholt werden müssen, die Empfehlungen aussprechen und über die wir als Abgeordnete mehr als 24 Stunden Zeit haben zu diskutieren. Für uns als Fraktion Die Linke ist das heute alles andere als ein weiteres politisches Stück in einem sächsischen Drama. All das, was wir heute entscheiden, ist von enormer Bedeutung für die Entwicklung von Land und Leuten. Ich muss davon ausgehen, dass das hier im Hohen Hause nicht allen klar ist.

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