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Christin Melcher

GRÜNE 26.09.2024 Sitzungen 7/92

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am vergangenen Freitag riefen Kitas im ganzen Land die Alarmstufe Rot aus. Heute, direkt vor dem Landtag, wurde auch wieder kräftig demonstriert. Nachdem es in den letzten Jahren vor allem darum ging, ausreichend Kitaplätze zur Verfügung zu stellen, ist die Bedarfsdeckung inzwischen kein Thema mehr. Die Kinderzahlen sinken – und zwar deutlich. Gleichzeitig ist die Betreuungsrelation aber oft nicht kindgerecht. Die personellen Lücken sind tagtäglich spürbar. Es entsteht in den Einrichtungen mitunter eine paradoxe Situation. Es wird aufgrund weniger Kinder in den Einrichtungen weniger Personal beschäftigt, obwohl es für eine pädagogisch hochwertige Arbeit eigentlich mehr Erzieherinnen und Erzieher bräuchte. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2023 wurden rechnerisch rund 265 600 sogenannte Neun-Stunden-Kinder in den sächsischen Kitas betreut. In diesem Jahr sind es etwa 1 700 Kinder weniger. Das sind 1 700 Kinder, für die der Freistaat im kommenden Jahr keinen Landeszuschuss zahlen würde, wenn man den bisherigen Mechanismus beibehalten würde, nämlich eine Pauschale pro betreutem Kind und Jahr. Für dieses Haushaltsjahr sind gut 920 Millionen Euro veranschlagt. Schon im kommenden Jahr dürfte sich die sogenannte demografische Rendite auf mindestens 14,5 Millionen Euro belaufen, mit einer steigenden Tendenz in den kommenden Jahren. Wir BÜNDNISGRÜNE sind überzeugt, dass diese demografische Rendite zu einem pädagogischen Plus werden muss. Die Erzieherinnen und Erzieher in Sachsen brauchen endlich mehr Zeit für unsere Kinder. Ein Blick auf die beiden vorliegenden Anträge zeigt, dass dieser Punkt überhaupt nicht strittig ist. Beide Anträge werben für ein Kitamoratorium. Beide möchten den Landeszuschuss auf dem derzeitigen Niveau fortschreiben. Beide sprechen sich für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Antrag der LINKEN missfallen mir aber insbesondere zwei Dinge. Erstens suggeriert die Fraktion, sie hätte dieses Moratorium quasi erfunden. Dabei hat die GEW bereits im Mai ein solches gefordert. Auch wir BÜNDNISGRÜNE sind im Frühjahr mit einer entsprechenden Forderung rausgegangen. Im Wahlkampf haben praktisch alle demokratischen Parteien Unterstützung zu diesem Kitamoratorium signalisiert, einschließlich des Kultusministeriums. Der Kultusminister ließ sich übrigens schon im Juni letzten Jahres wie folgt zitieren: „Wenn wir die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter stärken wollen, sollten wir dennoch an dem Personaltableau in den Kindertageseinrichtungen festhalten, um den Rückgang der Kinderzahlen als demografische Rendite zu nutzen. Eine bessere kindbezogene Förderung wäre dann die Folge.“ In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion teilte das SMK mit, man habe im Entwurf zum Doppelhaushalt 2025/2026 einen Vorschlag eingebracht, mit dem der eingesparte Landeszuschuss zur Gegenfinanzierung einer Verbesserung der Personalausstattung eingesetzt werden soll. Die Frage, wer das also erfunden hat, können wir einem Schweizer Kräuterbonbonhersteller überlassen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wir haben die Frage gar nicht gestellt!) Zweitens: Selbst wenn heute nur der Antrag der LINKEN auf der Tagesordnung gestanden hätte, hätten wir BÜNDNISGRÜNE diesem Antrag nicht ohne Änderungen zustimmen können. Dafür enthält er aus meiner Sicht viel zu viele Ungenauigkeiten. Diese kursieren leider auch in der öffentlichen Debatte, weshalb ich noch einmal ein paar Worte dazu verlieren möchte. Erstens ist der Freistaat nicht Träger der Kindertagesbetreuung in Sachsen. Das sind und bleiben die Kommunen. Zweitens sind die Erzieherinnen und Erzieher in aller Regel keine Landesbediensteten. Deshalb kann der Freistaat selbst keine Fachkräfte halten oder Kurzarbeit oder Entlassungen verhindern. Drittens ist die Kitabedarfsplanung eine kommunale Pflichtaufgabe. Deshalb kann der Freistaat eben keine Gewähr für eine langfristige Sicherung der Kitastandorte übernehmen. Ein Kitamoratorium versetzt aber die Träger der Kindertagesbetreuung in die Lage, ihr Personal im derzeitigen Umfang weiter beschäftigen zu können. Ein Kitamoratorium hat aber keinen unmittelbaren Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer Kita. Gibt es nicht genug Kinder für eine Einrichtung oder sind Betriebs- oder Investitionskosten zu hoch, wird auch ein Moratorium eine drohende Schließung leider nicht verhindern können. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gehört auch zu einer ehrlichen Debatte dazu, das so deutlich zu sagen. Das Moratorium, das wir heute beschließen möchten, sichert nur den Landeszuschuss auf bisherigem Niveau. Damit ist ein erster Schritt getan. Ein erster Schritt, dem aus unserer Sicht weitere folgen müssen. Dazu zählt eine neue Anpassung des Kitagesetzes. Wir brauchen mehr Personal, um Kinder besser in ihrer Entwicklung fördern zu können und Erzieherinnen und Erzieher zu entlasten. Der Bund hat unlängst grünes Licht für die Fortsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes gegeben. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist Folgendes klar: Wenn wir es schaffen, jetzt alle ins Boot zu holen, dann ist das ein ordentlicher Qualitätsschub für die frühkindliche Bildung. Damit meine ich ganz explizit auch die kommunale Familie. Sie ist maßgeblicher Kostenträger bei der Kindertagesbetreuung. Mir ist bewusst, dass sogenannte Standarderhöhungen hier nicht auf breite Gegenliebe stoßen, solange nicht gleichzeitig auch eine Dynamisierung des Landeszuschusses beschlossen wird. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal an die Verhandlungen, die wir beim Doppelhaushalt 2023/2024 hatten, erinnern. Dort ist es uns gelungen, beides zu adressieren: die Qualität der Einrichtung auf der einen Seite und die Entlastung der Kommunen auf der anderen Seite. Wir brauchen einen Schulterschluss mit der kommunalen Familie; denn nur gemeinsam schaffen wir mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Schluss möchte ich einen Dank aussprechen. Ich freue mich, dass es gelungen ist, zusammen mit den Koalitionspartnern von CDU und SPD einen letzten gemeinsamen Antrag einzubringen. Es freut mich, weil dieses Anliegen – ich hatte es bereits gesagt – in den vergangenen Wochen und Monaten von allen Seiten Unterstützung erfahren hat. Es ist in diesen aufregenden Zeiten so wichtig, Wort zu halten, und es wäre nicht vermittelbar, wenn es im Landtag für ein mehrheitlich gewolltes Anliegen keine Mehrheit gäbe. Ich freue mich über diesen Antrag auch deshalb, weil er einen Abschluss bildet für – aus meiner Sicht – fünf Jahre gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitikern von CDU, SPD und uns GRÜNEN. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Kollegen der CDU und der SPD, insbesondere bei Sabine Friedel, sehr herzlich bedanken. Ebenso gilt mein Dank dem Kultusminister und seinem Haus für die stets sachliche und faire Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich abschließend feststellen: Es lohnt sich aus unserer Sicht immer, sich für unsere Jüngsten und für die beste Bildung einzusetzen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

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