Kerstin Köditz
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat einen umfangreichen abweichenden Bericht vorgelegt. Wir berichten auf 122 Seiten ausführlich über die Grundlagen des Förderprogramms, über Probleme beim Fördervollzug sowie über die Prüfung durch den Rechnungshof und die daraus gezogenen Konsequenzen. Im Ergebnis können wir sagen: Ja, es gab erhebliche Defizite in den Grundlagen und bei der Anwendung der Richtlinie. Das hatte bereits der Sächsische Rechnungshof festgestellt und wurde durch das SMS auch frühzeitig eingeräumt. Hier bestand nie ein Dissens. Wir zeigen darüber hinaus im Detail, welche Fehler gemacht wurden und worauf sie beruhten. Nein, es gab bei alledem keinen Vorsatz seitens des SMS. Wir fanden keine Hinweise für eine persönliche Involvierung der Staatsministerin in Förderentscheidungen, für eine Verletzung der Neutralitätspflicht, für eine politische Beeinflussung oder Ähnliches. In diesem Punkt können wir die sehr weitgehenden Interpretationen des Rechnungshofs nicht nachvollziehen. Einzelne Behauptungen des Rechnungshofs sind aus unserer Sicht auch sachlich unzutreffend, zum Beispiel, dass geförderte Vereine von Landtagsfraktionen bezahlt oder dass solche Vereine durch Parteien gegründet wurden. Widerlegt ist die vonseiten der AfD verbreitete Ansicht, dass es sich um eine Korruptionsaffäre handele. Die Korruptionstatbestände sind nicht erfüllt. Interessanterweise steht davon im sogenannten Sonderbericht der AfD aber nichts mehr. Auf welche Probleme traf der Untersuchungsausschuss? Noch nie hatte ein UA so wenig Zeit. Die AfD wollte das so; denn sie hatte einen UA schon im August 2023 ins Spiel gebracht, ihn aber erst im Januar 2024 beantragt. Sie hat es außerdem nicht hinbekommen, einen verfassungskonformen Antrag zu formulieren. Noch nie war ein UA im Sächsischen Landtag so eindeutig eine politische Kampagne. Die AfD wollte das so; denn es war Wahlkampf. Ganz klar zeigt sich auch, dass es ihr darum ging, zivilgesellschaftliche Vereine fertigzumachen und auszuforschen. Weil eine sogenannte privat ausgerichtete Untersuchung unzulässig ist, haben wir als LINKE der Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses nicht zugestimmt. (Beifall bei den LINKEN –
