Dr. Volker Dringenberg
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Sehen Sie es mir nach: Ich meine, es ist der 2. Untersuchungsausschuss, Herr Rößler, dem ich vorsaß. In der heutigen und letzten Plenarsitzung der 7. Wahlperiode diskutieren wir über die Erkenntnisse des 2. Untersuchungsausschusses mit dem Thema „Mutmaßlich rechtswidrige Förderpraxis bei Asyl- und Integrationsmaßnahmen im Verantwortungsbereich von Staatsministerin Köpping aufklären“. Die geneigten Ausschussmitglieder erkennen, dass ich hier nur den Arbeitstitel im Ausschuss und nicht den vollen Wortlaut des Einsetzungsbeschlusses, den der Präsident bereits zitiert hat, und vor allem die Aufgabenstellung des Ausschusses verlese; denn dann wäre ich bereits am Ende meiner Redezeit angelangt. Als Ausschussvorsitzender steht es mir nicht zu, eine inhaltliche Bewertung der Ergebnisse der Arbeit des Ausschusses vorzunehmen. Stattdessen möchte ich einen eines Untersuchungsausschusses gemäß Freistaates Sachsen zum Thema: Förderpraxis bei Asyl- und Verantwortungsbereich von Staatsministerin von Mitgliedern der Staatsregierung Dienstaufsicht unterliegenden Behörden und und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Gleichstellung und Integration im Soziales und Verbraucherschutz (SMGI) internen und externen Berater, der im Zusammenhang mit den im Rechnungshofes Richtlinie Integrative vom 16.11.2023 (veröffentlicht am im Verwaltungsverfahren, auch im nach dem einschlägigen von 2015 bis 2023“ Unterrichtung durch kurzen und objektiven Abriss über den wenn nicht kürzesten, so zumindest bis dato einen der kürzesten Ausschüsse dieses Hauses geben. Auf Antrag von 33 Fraktionen der Fraktion Alternative für Deutschland (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: 33 Fraktionen?!) vom 22.01.2024 zur dringlichen Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wurde zunächst auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Juristische Dienst mit der Frage der Zulässigkeit eines derartigen dringlichen Antrags befasst. Infolge von zwei Änderungsanträgen der beantragenden Fraktion kam es nach der Sitzung des Ausschusses für Verfassung und Recht am 07.02.2024, in deren Folge das Wort „mutmaßlich“ in den Titel aufgenommen wurde, schließlich in der Plenarsitzung vom 09.02.2024 zur Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses. Nach intensiven Diskussionen der Ausschussmitglieder konnten in der konstituierenden Sitzung vom 29.02 dieses Jahres die Verfahrensgrundsätze für den 2. Untersuchungsausschuss beschlossen werden. Aufgrund des sehr kurzen Zeitfensters bis zum Ablauf der Legislaturperiode stellten die Organisation der Termine, die Beschaffung der Akten sowie die Ladung der zu vernehmenden Zeugen eine erhebliche Herausforderung dar – und dies sowohl für die Mitglieder des Ausschusses als auch und vor allem für die Mitarbeiter des Ausschusssekretariats und nicht zuletzt des Juristischen Dienstes. Die Terminkette war nicht nur von den Parlamentsferien beeinflusst, sondern auch von dem sich in der Folge anschließenden Wahlkampf. Gleichwohl hat der Ausschuss regelmäßig getagt und nur im Juli keine Sitzung abgehalten. Trotz aller zuweilen und naturgemäß hart in der Sache geführten Diskussionen möchte ich mich bei allen Ausschussmitgliedern für die zumeist – um nicht zu sagen: teilweise – konstruktive und an der Sache orientierte Haltung bedanken. Das erforderliche gegenseitige Nachgeben hat nach meiner Überzeugung bei keiner der Fraktionen zu einem Gesichtsverlust geführt. Vielmehr haben alle Seiten letztlich Einsicht in die Notwendigkeit gezeigt, dass der Untersuchungsausschuss des Parlaments nur dann zielführend bearbeitet werden kann, wenn die eigene Parteibrille zumindest kurzfristig einmal eingepackt wurde. Ohne Einschränkung möchte ich an dieser Stelle die Damen und Herren des Ausschusssekretariats hervorheben. Namentlich sind dies Frau Bether, Frau Popp, Frau Großmann, Frau Göttlich und nicht zuletzt die Herren Ridder und Böhm – ich hoffe, ich habe keinen vergessen –, die durch ihre Arbeit einen reibungslosen Ablauf gewährleistet haben, dies nicht zuletzt mit Blick auf die nicht unerhebliche Anzahl von herbeizuschaffenden und den Ausschussmitgliedern bereitzustellenden Aktenberge. Insgesamt hat sich der Ausschuss durch 51 Aktenordner und 124 Schnellhefter Papier gearbeitet, die unter Beachtung des Datenschutzes den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden mussten. Nicht unerwähnt bleiben sollen auch die Parlamentarischen Berater aller Fraktionen, die sich durch die Akten gearbeitet haben, um wichtige Informationen aus den Papierbergen zu filtern und für die Ausschussarbeit vorzubereiten. Meinen juristischen Kollegen, den Herren Gick und Rausch vom Juristischen Dienst, die sowohl im Rahmen der Vorbereitung der Sitzungen als auch den Sitzungen selbst wertvolle Expertise beigesteuert haben,
