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Antonia Mertsching

Die Linke 13.06.2024 Sitzungen 7/90

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Von der Arbeit unserer politischen Gremien ist die Öffentlichkeit leider oftmals ausgeschlossen. Politische Vorgänge sowie Abläufe bleiben für die Bevölkerung meist relativ undurchsichtig und erst recht im Petitionsausschuss, der weitgehend ohne Öffentlichkeit auskommt – und das, obwohl er der bürgernächste Ausschuss ist. Umso wichtiger ist es deshalb, den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit zu geben, bei der sie direkt von den gewählten Vertreterinnen und Vertretern gehört werden können. Im größten aller Ausschüsse sind es immerhin 28 Abgeordnete. Deshalb sind Petitionen eine sehr relevante Form der gesellschaftlichen Teilhabe und ein wichtiger Baustein der demokratischen Grundordnung. Der Petitionsausschuss erfährt von den Bürgerinnen und Bürgern aus erster Hand, was im Land los ist. Damit ist er eine wichtige Vermittlerstelle zwischen Staat und Bevölkerung. In Zeiten, in denen Missverständnisse und das Gefühl des Zurückgelassenwerdens immer häufiger auch das politische Klima der Gesellschaft bedingen, ist es umso wichtiger, dass eine gut funktionierende Kommunikation gefördert und genutzt wird –zumindest wäre das der Idealfall. Nach fünf Jahren im Petitionsausschuss haben wir nun einerseits aussagefähige Zahlen: Von 2019 bis 2023 gingen insgesamt 3 150 Schreiben ein. Davon wurden zwei Drittel als Petition behandelt. Mehr als der Hälfte der Petitionen konnte nicht abgeholfen werden, 513 Petitionen konnte ganz oder teilweise abgeholfen werden. Andererseits möchte ich neben den blanken Zahlen auch meine persönliche Erfahrung aus dem Ausschuss mit Ihnen teilen. Es gibt einige Petitionen, die ich intensiver begleitet habe, das heißt mit mindestens einem Vor-Ort-Termin oder einer Anhörung. Die meisten dieser Petitionen – Belastungen durch ein Gewerbegebiet, Belastungen durch eine Schweinemastanlage, Lebensgefahr in einer DDR-Tagebaufolgelandschaft, die Sorgen in der Nachbarschaft einer Batterierecyclinganlage – zeugen davon, dass die Verwaltung – meist im entsprechenden Landkreis, aber auch auf anderen Ebenen – die Probleme der Bürgerinnen und Bürger nicht löst. Was sie stattdessen macht: Sie streitet sich entweder untereinander oder direkt mit den Bürgerinnen und Bürgern. Beispiel Nummer 1: Anwohner eines Gewerbegebiets sind gesundheitlich beeinträchtigt durch ein nahe an ihren Wohnhäusern angesiedeltes Unternehmen ebenso wie Belastung durch den Lkw-Verkehr im angrenzenden Gewerbegebiet, nächtliches Laufenlassen der Fahrzeugmotoren beim Zollamt sowie von Rangiergeräuschen. Sie sind außerdem genervt davon, dass Lkw-Fahrer keine ordentlichen Pausenorte haben, wo sie ihre Notdurft verrichten können, und das daher stattdessen vor ihren Gärten tun. Jeder Mensch, der solchen Umständen alltäglich in seinem Heimatort ausgesetzt ist, wünscht sich einfach nur Abhilfe. Aber statt Lösungen für die Probleme zu finden, zeigen Landratsamt und Bürgermeister der Stadt nur auf, warum sie nicht helfen können oder wollen. Beispiel Nummer 2: Ein paar Leute halten an einem Dorf ein paar Schafe und bringen diese nachts in einem umfunktionierten Wohnwagenanhänger unter – die Schafe müssen ja vor dem Wolf geschützt werden. Das zuständige Bauaufsichtsamt des Landkreises hat das Aufstellen dieser mobilen Hütte im Außenbereich untersagt, da es laut Baugesetzbuch unzulässig sei. Die Petentin begehrt deshalb die Änderung der Definition der baulichen Anlagen in § 2 der Sächsischen Bauordnung. Kurzum: Menschen entscheiden sich dazu, ein paar Schafe zu halten, um damit HobbyLandwirtschaft zu betreiben, die Wiesen analog zu mähen und sich selbst zu versorgen, und bekommen dafür von der Verwaltung Steine in den Weg gelegt. Einerseits könnte die Landkreisbehörde Vorhaben im Außenbereich, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden, im Einzelfall zulassen. Die Behörde hätte also einen Ermessensspielraum, nutzt sie in dem Fall aber nicht und macht den Leuten lieber das Leben schwer. Auch die Stellungnahme der Staatsregierung zu dem Petitionsanliegen erklärt sogleich, dass sie keine Änderung in der Definition vornehmen will, weil – ich zitiere – „die außerhalb von Siedlungsgebieten, also am Dorfrand, noch verhältnismäßig unberührte Landschaft im Interesse des Naturschutzes erhalten bleiben soll“. Menschen, die Naturschutz praktisch leben, werden also aufgrund von absichtlich abstrakt definiertem Naturschutz schlechtergestellt. Beispiel Nummer 3 – und das ist mir inklusive der Petitionsausschusssitzung dazu ganz besonders im Gedächtnis geblieben –: In einem Dorf befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung eine Schweinemastanlage. Das Ganze ist vor allem geruchlich eine Belastung, vor allem im Sommer. Wer schon einmal vor Ort war, konnte sich davon eine Nase machen. Die Menschen, die dort wohnen, riechen das Tag für Tag. Neben den anderen Problemen, die es mit dem Betrieb gibt, haben sich die Anwohnerinnen und Anwohner samt Bürgermeister darum bemüht, die Missstände abzuschaffen. Aber das Landratsamt hat sie jahrelang im Stich gelassen – Feindschaften und tiefe Gräben sind entstanden, Klagen gegen Verwaltungsbescheide wurden angestrengt. In ihrer Verzweiflung wandten sich die Petenten auch an den Petitionsausschuss. Doch statt als Vermittler zwischen den Fronten zu agieren, erklärten Staatsministerien und Behördenvertreter, warum sie nichts tun müssen. Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei verschiedene Paar Schuhe. Dies sind nur drei Beispiele, aber es sind drei gute Beispiele, die deutlich machen, woher die Enttäuschung und Frustration im Land auch kommt – vom Agieren der Verwaltung, die nicht für die Bürgerinnen und Bürger da ist, um ihre Probleme zu lösen, sondern sie eigentlich nur permanent verschärft. Ein Petitionsausschuss, der dies erkennen und sich dieser Schieflage annehmen würde, würde tatsächlich für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land da sein. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich nämlich auch noch sehr deutlich sehr gut an das Schlusswort von einem CDU-Abgeordneten, als wir im Petitionsausschuss darüber stritten, was denn nun Abhilfe zur Situation bringen könne. Mit einer abfälligen Handbewegung beendete er die Diskussion mit einem: „Dann sollen sie doch klagen!“ Sätze wie „Dann sollen sie doch klagen!“ oder „Dann sollen sie doch Kuchen essen!“ – genau diese Arroganz haben die Leute satt und nicht verdient. Nicht jeder kann und will teure Rechtsverfahren anstrengen und die Geldbeutel der Juristen füllen, nur weil die Verwaltung in diesem Staat den Bürgerinnen und Bürgern bei alltäglichen Problemen nicht hilft. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Da Sie, werte CDU, diesen Staat seit 34 Jahren aufbauen und maßgeblich verwalten, geht diese Kritik eins zu eins an Sie. Über Politikverdrossenheit wundere ich mich nach den Erfahrungen im Petitionsausschuss jedenfalls nicht mehr. Die Krönung aller Petitionsverfahren ist für mich allerdings das Anliegen der Petition „Bergrecht-Lugteichgebiet“. Dieses Gebiet befindet sich östlich von Laubusch in der Nähe von Hoyerswerda, südlich vom Partwitzer See. Es geht um die Gefahrenabwehr auf einer ehemaligen Kippenfläche, bei der sich seit Jahren die LMBV, also der DDR-Bergbausanierer, eine Bundesbehörde, und das Sächsische Oberbergamt darüber streiten, wer denn nun die nötigen Absperrmaßnahmen vorzunehmen hat. Das Gebiet zu betreten ist gefährlich, sogar lebensgefährlich. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit kann es leicht zu Rutschungen kommen. Dennoch wird es nach Gewohnheitsrecht betreten und befahren. Kinder und Jugendliche nutzen dort ungesicherte Baustellen als Abenteuerspielplatz. Freigaben zur eingeschränkten Nutzung werden vergeben, ohne über die wahren Risiken aufzuklären. Das Gebiet ist nur ungenügend gekennzeichnet, die Beschilderung mangelhaft; ich habe mir das selbst einmal angeschaut. Sicherheitswarnhinweise befinden sich Hunderte von Metern von der eigentlichen Gefahrenzone entfernt – und sollte etwas passieren, existiert im betroffenen Bereich noch nicht einmal eine Rettungskette. Im Rahmen des Petitionsverfahrens gab es mehrere Anhörungen im Landtag und vor Ort. Doch das Bergamt und die LMBV bekommen es nicht hin, das Problem zu lösen und das Gebiet abzusperren oder zu sichern. Es ist nicht nachvollziehbar, warum – das ist einfach unglaublich. In der letzten Petitionssitzung wurde nun das Petitionsverfahren beendet. Damit ist man für den Fall der Fälle abgesichert, dass, sollte etwas passieren, man als Petitionsausschuss die Hände heben und sagen kann: Wir haben alles uns Mögliche getan. Was in diesem Fall bedeutet: Wir haben die Petition mit dem Satz beschieden: „Die Petition wird der Staatsregierung zur Veranlassung bestimmter Maßnahmen überwiesen.“ (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Die Petenten wollten im Übrigen nicht, dass die Petition abgeschlossen wird, ohne dass das Problem vor Ort gelöst ist. An der Situation hat sich de facto bis jetzt nichts geändert und wird sich mit der Überweisung der Petition auch nichts ändern. Die Petenten wünschen sich deshalb, dass es eine politische Lösung gibt, weil die Behörden seit acht Jahren nicht das Erforderliche tun. Aber auch sie wurden und werden enttäuscht; denn sie haben sich in ihrer Meinung getäuscht, dass der Staat und seine Behörden die Probleme lösen würden. Es würde dem Petitionsausschuss und der Politik in diesem Land gut zu Gesicht stehen, wenn Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen bei uns nicht nur Gehör, sondern auch Abhilfe finden würden. Vielleicht klappt es in der nächsten Legislaturperiode. Abschließend möchte ich mich an dieser Stelle beim Petitionsdienst bedanken – bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Petitionsausschuss, die uns wirklich immer gut beiseite gestanden und geholfen haben – sowie bei den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss. Es war oft sehr unterhaltsam, aber auch sehr viel Arbeit. Vielen Dank auch an die Ausschussvorsitzende. Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei den LINKEN, bei der SPD sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Antonia Mertsching für die Fraktion DIE LINKE. – Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht jetzt Lucie Hammecke.

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