Simone Lang
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Petitionen sind Seismografen für Gerechtigkeitsfragen. Das in Artikel 35 der Sächsischen Verfassung verankerte Recht, sich allein oder gemeinsam schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und die Volksvertretungen zu wenden, ist ein besonders hohes Gut. Für die Bürgerinnen und Bürger bietet eine Petition die Möglichkeit, eine möglicherweise falsche Einzelentscheidung von Behörden noch einmal prüfen zu lassen. Uns Abgeordnete macht sie auf mögliche Missstände aufmerksam und weist auf mögliche Gesetz- oder Gerechtigkeitslücken hin. Somit stellen Petitionen über den jeweiligen Einzelfall hinaus ein besonders wertvolles Instrument der Bürgerbeteiligung an politischen Prozessen dar. Wenngleich dem größten Teil der eingereichten Petitionen nicht abgeholfen werden kann und der Ausschuss vermutlich nicht für jedes Anliegen eine befriedigende Antwort bieten kann, zeigt der vorliegende Jahresbericht 2023 einige Beispiele, in denen den Anliegen der Einreicher Rechnung getragen werden kann. Auch im zurückliegenden Jahr fanden wieder viele Vororttermine und Anhörungen im direkten Austausch mit den Petenten statt. Es ist mir als Ausschussvorsitzende ein besonderes Anliegen, wann immer möglich und für das Verfahren hilfreich, im direkten Dialog zwischen Petenten, staatlichen Stellen und uns Abgeordneten nach einer Lösung für das vorliegende Problem zu suchen. Besonders gelungene Beispiele stellen etwa die zahlreichen Petitionen zum Frachtflughafen Leipzig/Halle dar, welche in einem aufwendigen Verfahren bearbeitet wurden. Ebenso gewissenhaft beschäftigte sich der Ausschuss mit geplanten Klinikschließungen und der Verbesserung bei der Kinderbetreuung, auch wenn hier oft nicht das von Petenten gewünschte Ergebnis erzielt werden konnte. Bei der enormen Vielfalt der behandelten Themen sind mir zwei Dinge immer besonders wichtig gewesen: neutral zu bleiben, auch bei Anliegen, die mir sympathisch erscheinen, und gleichzeitig nah am Menschen zu sein. Im Idealfall weckt man keine unrealistischen Erwartungen bei den Petenten und erreicht schlussendlich manchmal mehr als erhofft. Petitionsausschusses bis 31. Dezember 2023) durch den Petitionsausschuss Das Interesse am Petitionsverfahren ist erfreulicherweise ungebrochen. Die Zahl der eingereichten Schreiben und behandelten Petitionen sank im zurückliegenden Jahr zwar etwas, liegt aber nach wie vor deutlich über dem Wert des Jahres 2021, in dem es einen deutlichen Rückgang gegeben hatte. Bei den beschlossenen Berichten konnten, ähnlich wie im Vorjahr, immerhin in fast 30 % der Fälle ein positiver Abschluss für den Petenten erreicht werden. Auch die durchschnittliche Bearbeitungsdauer konnte stabil gehalten werden. Themenschwerpunkte waren neben der Kinderbetreuung, der schulischen Bildung und der ärztlichen Versorgung vor allen Dingen das Verkehrswesen. Diese Themenfelder decken die gesamte Bandbreite der Anliegen ab, die die Menschen in Sachsen beschäftigen, sei es durch persönliche Betroffenheit oder als wahrgenommene Missstände im größeren Maßstab. Die Anfragen werden jedoch immer komplexer und erfordern einen entsprechend hohen Aufwand von allen Beteiligten, um wirklich umfassend durchdrungen zu werden. Den positiven Zahlen stehen andere gegenüber, welche mich nachdenklich stimmen; denn gleichwohl nahm die Zahl der neu eingereichten Petitionen im Vergleich zum Vorjahr etwas ab. Im Jahr 2023 sind 434 Petitionen eingegangen, allerdings auch mehr als hundert Schreiben mit Anliegen und Beschwerden, die zum Beispiel nicht behandlungsfähige Petitionen waren und trotzdem bearbeitet werden mussten. Auch diese Arbeiten erfordern Zeit, Aufwand und mindern die Arbeitsbelastung nicht. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, arbeiten wir mit Hochdruck daran, die Attraktivität des Petitionswesens weiter zu erhöhen. So wird etwa in Kürze ein besseres und einfach verständliches Onlineangebot die Abfrage des aktuellen Bearbeitungsstands einer Petition ermöglichen. Mit einem neuen Werkzeug auf der Homepage wird die Mitzeichnung öffentlicher Petitionen ermöglicht. Damit haben wir für die Legislaturperiode vereinbarte Verbesserungen umgesetzt und werden in Zukunft noch weitere Möglichkeiten suchen, um das Petitionsverfahren leicht zugänglich und attraktiv für Bürger und Bürgerinnen zu gestalten. Besonders prägend war im zurückliegenden Jahr unser Besuch in Norwegen im Rahmen unserer Ausschussreise. Dort lernten wir viele nachahmenswerte Besonderheiten dieses vorbildlichen Landes in Sachen Bürgerbeteiligung kennen und gewannen zahlreiche neue Impulse für unsere tägliche Arbeit. Zum Abschluss möchte ich die sächsischen Bürger und Bürgerinnen wie in jedem Jahr ermuntern, von ihrem Petitionsrecht Gebrauch zu machen. Als Vorsitzende des Ausschusses freue ich mich gemeinsam mit den Kollegen und Kolleginnen darauf, dass sich weiterhin viele von ihnen mit ihren Anliegen an uns wenden und wir fraktionsübergreifend an den für den Petenten besten Lösungen arbeiten. Dies gilt für alle Bürger – nicht nur im städtischen Bereich, aus dem die meisten Petitionen kamen, sondern ebenso für die Bürger in ländlichen Regionen. Für das entgegengebrachte Vertrauen und die kollegiale Zusammenarbeit im Ausschuss möchte ich mich als Vorsitzende ausdrücklich ganz herzlich bedanken. Natürlich möchte ich mich auch und insbesondere bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Petitionsdienstes und der Leiterin, Frau Hischer, für die stets zuverlässige und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Staatsministerien gebührt unser Dank; denn ohne deren ausführliche Stellungnahmen können wir unsere Arbeit nicht machen und können sie auch in Zukunft nicht tun. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bedanke mich für die Zusammenarbeit. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Simone Lang als Ausschussvorsitzende des Petitionsausschusses. Jetzt, bitte schön, für die CDU-Fraktion Herr Kollege Mackenroth.
