Dr. Matthias Rößler
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich frage nochmals: Ist noch jemand von Ihnen im Saal, der nicht gewählt hat? – Und um ganz sicherzugehen, frage ich zum dritten Mal: Ist noch jemand von Ihnen im Saal, der nicht gewählt hat? – Dann schließe ich jetzt die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Ich unterbreche erneut die Sitzung für einige Minuten, bitte Sie aber, wie vorhin auch, im Saal zu bleiben. Ich sehe keinen Widerspruch, also machen wir das auch bei diesem Wahlgang genauso wie vorhin. (Kurze Unterbrechung) Meine Damen und Herren! Es liegt das Ergebnis der geheimen Wahl eines stellvertretenden nichtberufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs vor. Abgegeben wurden 109 Stimmscheine; ungültige Stimmen gab es keine. Es wurde wie folgt abgestimmt: Herr Stefan Thuge 80 Jastimmen, (Beifall des ganzen Hauses) 26 Neinstimmen und drei Enthaltungen. Damit ist Herr Stefan Thuge als stellvertretendes nichtberufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs durch den Sächsischen Landtag gewählt. Ich frage Sie, Herr Thuge: Nehmen Sie die Wahl an? (Stefan Thuge: Herr Präsident, ich nehme die Wahl an!) Herzlichen Glückwunsch! (Beifall des ganzen Hauses) Meine Damen und Herren, gemäß § 4 Abs. 1 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes leisten die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs vor Aufnahme ihres Amtes in öffentlicher Sitzung des Landtags einen Amtseid. Da es sich bei der Wahl von Herrn Klaus Schurig und Herrn Stefan Thuge jeweils um eine Wiederwahl handelt, bedarf es gemäß § 4 Abs. 3 des Verfassungsgerichtshofsgesetzes keiner erneuten Vereidigung. Ich bitte jedoch Frau Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg, ins Rund des Plenarsaals zu treten, und ich bitte alle Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben. Frau Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg, ich bitte Sie nun, den Amtseid zu sprechen. Sie können ihn mit der Beteuerung „so wahr mir Gott helfe“ unterstreichen. Die Eidesformel lautet: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
