Dr. Matthias Rößler
Ich beglückwünsche Sie zur Wiederwahl. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der soeben erfolgten Wahl von Herrn Klaus Schurig kann nunmehr ein Stellvertreter wiedergewählt werden. Das Präsidium des Sächsischen Landtags schlägt Ihnen in Drucksache 7/16286 Herrn Ordinariatsrat Stephan Thuge vor. Auch diese Wahl ist gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes in Verbindung mit § 67 der Geschäftsordnung ohne Aussprache in geheimer Wahl durchzuführen. Herr Thuge ist gewählt, wenn er die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags, das sind 80 oder mehr Stimmen, erhält. Ich verweise auf das soeben durchgeführte Wahlprozedere und berufe zur Durchführung der Wahl wieder folgende Abgeordnete als Wahlkommission: Herrn Jan Hippold, CDU, als Leiter, Herrn Holger Hentschel, AfD, Herrn Nico Brünler, DIE LINKE, Herrn Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE, und Herrn Albrecht Pallas, SPD. Ich bitte unseren Kollegen Jan Hippold, den Wahlaufruf in bewährter Weise erneut vorzunehmen.
