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Dr. Matthias Rößler

13.06.2024 Sitzungen 7/90

Meine sehr verehrten Daschen Landtags und begrüße die anwesenden Mitglieder des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, insbesondere den Vizepräsidenten, Herrn Dr. Wahl. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Prof. Dr. Wöller, Herr Kumpf, Herr Barth, Herr Thumm und Frau Jost. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 4 und 5 festgelegt: CDU 28 Minuten, AfD 20 Minuten, DIE LINKE 14 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 12 Minuten, SPD 10 Minuten und Staatsregierung 20 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 4 Minuten und kann ebenfalls nach Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden. Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern des gemäß § 3 des Sächsischen Drucksache 7/16286, Wahlvorschlag des Die Vertagung betrifft die Drucksache 7/16286 mit einem Wahlvorschlag des Präsidiums des Sächsischen Landtags für ein nichtberufsrichterliches Mitglied sowie ein stellvertretendes nichtberufsrichterliches Mitglied. Unser Verfassungsgerichtshofsgesetz sieht vor, dass die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder für neun Jahre gewählt werden. Weiterhin offen aus der letzten Sitzung ist die Vereidigung von Frau Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg. Mit Schreiben vom 15. Mai 2024 hat Frau Lauber-Rönsberg die Annahmeerklärung zur Wahl zum stellvertretenden nichtberufsrichterlichen Mitglied übersandt. Frau LaubeRönsberg ist anwesend und wird am Ende des Tagesordnungspunktes vereidigt. Zur Wiederwahl vorgeschlagen sind in der Drucksache 7/16286 Herr Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig als nicht berufsrichterliches Mitglied und Herr Ordinariatsrat Stephan Thuge als stellvertretendes nichtberufsrichterliches Mitglied. An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass die Wahl des Herrn Ordinariatsrates Stephan Thuge erst in einem zweiten Wahlgang aufgerufen werden kann. Herr Thuge ist der Stellvertreter von Herrn Schurig, sodass wir erst das Ergebnis der Wahl von Herrn Schurig abwarten müssen. Meine Damen und Herren! Gemäß § 67 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Sächsische Landtag die Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 7, Kleine Anfragen, ist zu streichen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte vorsorglich gemäß § 101 Abs. 2 der Geschäftsordnung um Ihre Zustimmung zur Festlegung des Präsidiums, die heutige Sitzung – unabhängig von der Erledigung der Tagesordnung – um 19 Uhr zu beenden. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass wir die Vorlagen nicht abschließend beraten, jedoch ist für das festgelegte Ende die Zustimmung des Landtags vorgeschrieben. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das einstimmig beschlossen und wir können so verfahren. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge für oder gar Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung Meine Damen und Herren! Aufgrund der Vertagung in der Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen Verfassungsgerichtshofsgesetzes Präsidiums des Sächsischen Landtags Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder; das sind 80 oder mehr Stimmen. Meine Damen und Herren! Wir treten in die Wahlhandlung ein. Hierzu berufe ich folgende Wahlkommission: Herrn Jan Hippold, CDU, als Leiter, Herrn Holger Hentschel, AfD, Herrn Nico Brünler, DIE LINKE, Herrn Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE, und Herrn Albrecht Pallas, SPD. Ich bitte Kollegen Hippold, den Wahlaufruf vorzunehmen; bitte.

Protokoll ↗