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Simone Lang

SPD 03.05.2024 Sitzungen 7/88

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist eine zentrale Herausforderung der alternden Gesellschaft. Durch die demografische Entwicklung ist die finanzielle Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung seit Jahren angespannt. Auch die Coronapandemie hat die Kosten stark ansteigen lassen. Da alle Leistungen der Pflegeversicherung begrenzt sind und die tatsächlichen Kosten oft die erstatteten Beiträge übersteigen, ist der selbst aufzubringende Anteil für Pflegebedürftige im Laufe der Zeit stetig gestiegen. Unser Ziel ist es dennoch, dass die Betroffenen und ihre Angehörigen finanziell nicht überfordert werden. Als SPDFraktion bleiben wir bei der Forderung nach einer solidarischen Bürgerversicherung, um die Finanzierung der Pflege langfristig gerecht zu gestalten. Da hierfür die notwendigen Mehrheiten im Bundestag bislang nicht vorhanden sind, setzen wir uns für schrittweise Verbesserungen ein. So wurde im Mai letzten Jahres eine Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz werden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen ab dem Jahr 2024 jeweils um 5 % erhöht, im Jahr 2025 werden diese und alle Leistungen der Pflegeversicherung um weitere 4,5 % erhöht. Ab dem Jahr 2028 steigen sie entsprechend der Kerninflation. Wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld künftig so in Anspruch nehmen wie das Kinderkrankengeld, also deutlich häufiger. Der Anstieg der Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen wird gebremst, indem die Zuschläge von der Pflegekasse ab dem Jahr 2024 bis zu 75 % angehoben werden. Ab dem 1. Juli 2025 wird der gemeinsame Jahresbeitrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt, das sogenannte Entlastungsbudget für pflegende Angehörige. Damit werden Menschen unterstützt, die ihre Angehörigen pflegen und selbst Entlastung benötigen. Mit dem Entlastungsbudget wird es dann möglich sein, Leistungen der Pflegeversicherung flexibler innerhalb des Budgets abzurufen. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren mit schweren Behinderungen wird das Entlastungsbudget bereits ab dem Jahr 2024 eingeführt. Kurzum: In der Pflege bewegt sich etwas – auch wenn der große von vielen gewünschte Wurf nur schwer zu realisieren ist, wenn wir die Beiträge der Pflegeversicherung möglichst stabil halten wollen. Denn das Thema der Finanzierung ist nun einmal ein großes, auch beim Antrag der Fraktion DIE LINKE oder beim Änderungsantrag der AfD. Nach Berechnungen der Staatsregierung würde eine vollständige Übernahme der Investitionskosten durch den Freistaat 270 Millionen Euro kosten. Dabei müssen wir bedenken, dass es neben den im Dezember 2021 rund 48 000 vollstationär versorgten Pflegebedürftigen auch 262 000 zu Hause versorgte Pflegebedürftige gibt, die von dieser enormen Kostenübernahme keine Entlastung bekommen würden; das hatte mein Kollege vorhin schon gesagt. Nun geht es mir nicht darum, eine pflegerische Versorgungsform gegen die andere auszuspielen. Ich möchte vielmehr verdeutlichen, dass wir bei der ohnehin schwierigen finanziellen Gesamtlage genau schauen müssen, dass die Pflege von Menschen grundsätzlich erleichtert wird. Hierzu trägt der vorliegende Antrag leider nicht bei. Daher lehnen wir den Antrag ab, auch wenn ich das Grundanliegen verstehe und das Engagement für Pflegebedürftige, liebe Susanne Schaper, zu schätzen weiß. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Damit hätten wir die erste Rederunde absolviert. Gibt es Bedarf für eine zweite Rederunde? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Dulig. Bitte schön, Herr Staatsminister. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Pflegebedürftige Menschen im Freistaat Sachsen finanziell zu entlasten, das ist unser gemeinsames Ziel. Die Forderungen im Einzelnen können jedoch so nicht mitgetragen werden. Sich bei der Entlastung auf die in der vollstationären Dauerpflege versorgten Pflegebedürftigen zu fokussieren, erscheint nicht gerechtfertigt. Einerseits greifen hier bereits Entlastungen. Die nach Dauer des Heimaufenthalts gestaffelten Leistungszuschläge der Pflegeversicherung reduzieren den Eigenanteil an den Pflegekosten, einschließlich der Ausbildungskosten. Das sind 15 % weniger im ersten Jahr und bis zu 75 % ab dem vierten Jahr. Damit ist das Ziel der finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen in den Heimen, das mit dem Vorschlag für ein Pflegewohngeld erreicht werden soll, zunächst wenigstens teilweise erreicht. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass ein staatlicher Zuschuss in Höhe der Investitionskostenanteile für einen hier nicht näher bestimmten, jedoch oberhalb des Sozialhilfeniveaus liegenden Kreis der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner faktisch eine Übernahme der Wohnkosten in Form der Kaltmieten bedeuten würde bzw. bei zusätzlicher Übernahme der Betriebskostenanteile sogar der kompletten Miete. Das ist jetzt wiederum bei der häuslichen Versorgung so nicht vorgesehen. Diese Form des Pflegewohngeldes würde die in der eigenen Häuslichkeit gepflegten Menschen benachteiligen und dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ entgegenstehen. Unabhängig davon würde bereits eine vollständige Übernahme der Investitionskosten den Freistaat Sachsen jährlich mindestens stark fordern. So müssten bei derzeit durchschnittlich 445 Euro, die den sächsischen Bewohnerinnen und Bewohnern in der vollstationären Dauerpflege zum Stand Januar 2024 monatlich in Rechnung gestellt werden, vom Freistaat jährlich bis zu rund 270 Millionen Euro aufgebracht werden. Selbst wenn unter der Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse nicht alle Heimbewohnerinnen und Heimbewohner einen Zuschuss erhalten würden, so wäre dennoch ein enormes und sicher noch höheres Finanzvolumen erforderlich, um die ebenfalls geforderte Übernahme der Betriebskostenanteile berücksichtigen zu können. Mit dem frisch gestarteten Programm zur Förderung von neuen Kurzzeitpflegeplätzen übernimmt der Freistaat bereits jetzt mehr Verantwortung für Investitionen in die Pflegeinfrastruktur. Dies wird in der Folge dazu beitragen, die umlagefähigen Kosten in diesen Einrichtungen zu senken und die Pflegebedürftigen finanziell zu entlasten. Hier wird der Freistaat in Zukunft weiteres Engagement zeigen. Das wird eine der großen Herausforderungen nicht nur für den Haushalt des Freistaates sein. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass sich die Belastungen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner mit Investitionskosten in den vergangenen Jahren relativ moderat entwickelt haben, in Sachsen von durchschnittlich 350 Euro pro Monat im Jahr 2020 auf 445 Euro pro Monat im Januar 2024. Die Eigenanteile an den Pflegekosten haben sich im gleichen Zeitraum fast verdreifacht, und zwar von 504 Euro auf 1 401Euro. Die Problemlösung muss daher insbesondere bei der sozialen Pflegeversicherung ansetzen. Die erwähnten Leistungszuschläge in der vollstationären Dauerpflege sind bereits ein wichtiger Schritt, dem aber weitere und grundsätzlichere Gestaltungsaufgaben folgen müssen. Bis zum 31. Mai 2024 sollen der Bundesregierung Empfehlungen für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung vorgelegt werden. Dazu diskutiert aktuell intensiv auf Bundesebene die Arbeitsgruppe „Zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung“ unter Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit. Hier soll neben anderen Maßnahmen der Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag bezüglich einer freiwillig paritätisch finanzierten Pflegevollversicherung aufgegriffen werden. Diesen Prozess und die daraus entstehenden Empfehlungen gilt es zunächst abzuwarten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Eigenanteile für Menschen mit Pflegebedarf sowie die Ausgaben des Sozialhilfeträgers zu begrenzen – nicht nur für die Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen –, ist und bleibt ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung. In diesem Sinne wird sie entsprechende bundesgesetzliche Initiativen unterstützen und sich dem eigenen Beitrag im Rahmen der Strukturverantwortung der Länder im Bereich der Pflege stellen. Ein einkommensabhängiger Anspruch der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner auf Übernahme der Investitions- und Betriebskostenanteile durch den Freistaat Sachsen in Form des geforderten Pflegewohngeldes ist hingegen nicht sachgerecht und in dieser Form voraussichtlich nicht leistbar. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich für das Schlusswort an Frau Kollegin Schaper. Bitte schön.

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