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Valentin Lippmann

GRÜNE 03.05.2024 Sitzungen 7/88

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon viel gesagt worden. Ich möchte es aber auch noch einmal betonen. Es ist das Anliegen der AfD-Fraktion, den Eindruck zu vermitteln, als seien die christlichen Kirchen in Sachsen quasi von einer Welle von – so wörtlich – „Hassverbrechen“ bedroht. Die Methodik der AfD ist, wenn Beweise dafür nicht angeführt werden können, die Behauptung einfach hartnäckig zu wiederholen und in verschiedenen Variationen auszuführen, getreu dem Motto, irgendetwas wird schon hängen bleiben, egal, wie falsch die Grundbehauptung ist. Beispiel: Die Staatsregierung hat in ihrer Stellungnahme zu Ihrem Antrag, der schon erwähnt wurde, „Kirchen und christliche Denkmale besser vor Übergriffen schützen“, aus dem vergangenen Jahr deutlich gemacht, dass – Zitat – „zielgerichtete Straftaten gegen Kirchen bzw. religiöse Symbole […] über den kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität […] [in] jährlich weniger als zehn […] [Fällen] registriert“ wurden. Um es unmissverständlich klarzustellen: Straftaten gegen christliche Symbole, Vandalismus in Kirchen oder auch in Einrichtungen anderer Religionen und die Störung der Religionsausübung sind zu verurteilen und natürlich in einem Rechtsstaat zu bestrafen. Keine der einzeln dokumentierten Straftaten soll als solche verharmlost, aber bitte auch nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden. Es bedeutet eben nicht, dass sich aus allen Straftaten mit dem Kriterium Tatörtlichkeit Kirche auch ein Muster ergibt, das auf Hassverbrechen gegen Christinnen und Christen hindeutet. Aber man hat sich nun mühsam einen Popanz aufgebaut, und auf den will man jetzt nicht so einfach verzichten. Also betont die AfD in den Vorbemerkungen zu ihrer Großen Anfrage – ich zitiere –: „Tatsache ist …“ Damit geht es schon los. Es ist ganz interessant, wenn man Fragen an die Staatsregierung stellt, erst einmal in die Vorbemerkung zu schreiben, was vermeintlich Tatsachen sind. Dann kann man sich auch gleich die Fragen schenken. Aber gut, es wird beschrieben: „Tatsache ist, dass mit Abstand die meisten Straftaten mit der Tatörtlichkeit Kirche/kirchliche Einrichtung direkt gegen kirchliche Gebäude bzw. ihren zugehörigen Gegenständen gerichtet waren“, auch wenn primär ein anderes Tatmotiv zugrunde gelegen haben mag, zum Beispiel des besonders schweren Falls des Diebstahls. Das zu Ihrer Vorbemerkung Ihrer Großen Anfrage. Sie dürften also schon vorher gewusst haben, dass die Antworten, die Sie von der Staatsregierung bekommen, Ihre Hypothese nun wahrlich nicht stützen werden; denn Straftaten in und um Kirchen sind nicht zwingend Straftaten gegen Kirchen. Das ist aber Ihr Mantra, das Sie die ganze Zeit unentwegt wiederholen. Es ist nur leider nicht sonderlich erkenntnisfördernd. Auch wenn die Antragsteller selbst, wie demonstriert, einräumen, dass andere Tatvorwürfe vorliegen, müssen die Kirchen für die Klage für Hassverbrechen gegen Christinnen und Christen weiterhin herhalten. Das ist der Grund für insgesamt 340 Einzelanfragen und 340 Antworten, die kein Bild ergeben, weil schon die Methodik von Anfang an Quatsch war. Mit Ihrer Erhebung und vor allem Ihrer Schlussfolgerung wären Sie in jedem Empirikseminar vor die Tür gesetzt worden, wahrscheinlich für diese Methodik sogar ausgelacht worden, wenn Sie damit ernsthaft angekommen wären. So müsste der AfD auch aufgefallen sein, dass sie zwar 338 Fälle beklagt, aber in ihrer Begründung des Entschließungsantrags nur ganze vier Fälle benennen kann, bei denen tatsächlich eine dezidierte christentumfeindliche Motivation angenommen werden kann. Zwei Aspekte sind dabei hervorzuheben: von den 338 Fällen sind 245 Fälle schlichter Diebstahl, meist von Kupfer an Gebäuden. Ich bezweifele, dass der Kupferdiebstahl im Kern eine theologische Frage sein dürfte oder ein Diebstahl, der sich aufgrund einer unterschiedlichen Auffassung zur Religionsausübung ereignet. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, aber ich zweifele daran. Die Große Anfrage lässt mich auch nicht zu einem anderen Schluss kommen. Es lässt sich auch nicht nachweisen, dass Angehörige anderer Religionen antichristlich motivierte Straftaten gegen Gläubige oder kirchliche Einrichtungen begehen, wie Sie insinuieren. Aber die AfD weiß selbst nichts über die Motive, sonst müsste sie in ihrem Entschließungsantrag nicht die Staatsregierung auffordern – das finde ich dann schon bizarr, ich zitiere –, „eingehend zu untersuchen, welche Motive und Hintergründe zu Straftaten gegen Kirchen und kirchliche Einrichtungen führen.“ Es ist schon ein starkes Stück, sich hier hinzustellen und zu sagen, wie es angeblich ist, und dann im Entschließungsantrag festzustellen, dass man es doch nicht weiß und die Staatsregierung doch bitte nachforschen solle. Sie hätten vielleicht bei Ihrer Großen Anfrage erkennen können, dass es hierzu keinen Forschungsbedarf gibt. Und es kommt noch besser – ich zitiere – „und wie weit hierbei auch überregional bzw. international verbreitete Aufrufe zur Gewalt gegen Kirche eine Rolle spielen“. Nun ja; nach dem Motto, wenn man den Popanz nicht zeigen konnte, soll jetzt die Staatsregierung gefälligst international nach ihm fanden. International wird das Ganze vor allem deshalb, weil die Antragsteller einen Bericht auf Fox News über Attacken gegen Kirchen in den USA gesehen haben. Nun bewundere ich, dass Sie ausländisches Fernsehen schauen. (Heiterkeit bei den BÜNDNISGRÜNEN) Ich gebe Ihnen an dieser Stelle aber einen Rat: Nicht immer, wenn Sie bei Fox News etwas sehen, sollten Sie zur Schlussfolgerung kommen, dass das in Deutschland (Thomas Thumm, AfD: CNN!) und in Sachsen von gleich hoher Relevanz ist, wie Fox News für die USA behauptet; denn schon in den USA ist vieles von dem, was Fox News behauptet, nicht zwingend die Wahrheit. Aber das nur am Rande. (Thomas Thumm, AfD: Aber bei CNN, Herr Lippmann!) Vielleicht ist ein bisschen mehr kritischer Medienkonsum an dieser Stelle angebracht. Aber wir wissen: Mit der entsprechenden Bildung in diesem Bereich ist es bei der AfD auch nicht weit her gewesen. Die AfD bezieht sich in ihrer Großen Anfrage an einer Stelle tatsächlich auf eine seriöse Quelle, nämlich auf die der OSZE. Hierzu hat Kollege Markert schon ausgeführt und darauf hingewiesen, dass wir mit Blick auf die im Jahr 2022 dort registrierten Hassverbrechen von insgesamt 11 520 Hassverbrechen in Deutschland reden und damit tatsächlich von 135 gegen Christinnen und Christen. Das sind 135 zu viel, keine Frage. Aber um es noch einmal in das Gesamtbild einzuordnen: 2 641 registrierte antisemitische Straftaten, 145 romafeindliche Straftaten und 1 422 Straftaten gegen LGBTIQ-Personen. Vor diesem Hintergrund sehen Sie – wenn man es jetzt einmal kriminologisch betrachtet –, dass das sicherlich kein herausragender Phänomenbereich ist. Kurzum, und damit möchte ich schließen: Ich glaube nicht, dass Sie hier irgendetwas auf die Schliche gekommen sind. Es besteht nach meinem Dafürhalten auch kein außerordentlicher Handlungsbedarf vonseiten der Staatsregierung in diesem Bereich. Ich möchte allerdings noch auf etwas hinweisen: Der Abg. Kühne lässt sich auf der Homepage der AfD-Fraktion gern wie folgt zitieren – da wurde es dann auch interessant zu dieser Großen Anfrage –: „Statt sich hypermoralisch in die Politik einzumischen, sollten die Kirchen den Menschen Halt und Ordnung bieten.“ (Jörg Kühne, AfD: Richtig! Das einzig Richtige an Ihrer Rede! Wirklich, das einzig Richtige!) Nun ja, das können Sie gern glauben. Ich denke allerdings nicht, dass es die Aufgabe eines Landtagsabgeordneten ist, der Kirche vorzuschreiben, was sie zu tun und zu lassen hat. Ich würde das zumindest grundsätzlich unterlassen. Aber das ist Ihre Auffassung. (Zurufe der Abg. Jörg Kühne und Thomas Thumm, AfD) Aber nun noch einmal ganz grundsätzlich zu Ihrem Verhältnis zur Kirche. (Zurufe von der AfD – Glocke des Präsidenten) Herr Präsident, können Sie das mal abstellen! (Jörg Kühne, AfD: Das können wir nicht abstellen, das müssen Sie abfragen!)

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