Dr. Matthias Rößler
Das war nochmals Herr Kollege Mayer für die AfD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Aussprachebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort. – Sie verzichtet. Gut. Meine Damen und Herren! Mit dem Ende der Aussprache zum Abschlussbericht ist auch die Arbeit des 1. Untersudenke, ich spreche im Namen des ganzen Hauses, dass ich die Gelegenheit nutze, dem Vorsitzenden und seinen Stellvertretern, allen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses, den beteiligten Mitarbeitern der Fraktionen, der Landtagsverwaltung und der Staatsregierung zu danken. Gleiches gilt auch für die Sachverständigen und Zeugen, die sich den Fragen der Abgeordneten gestellt und nach bestem Wissen und Gewissen zur Wahrheitsfindung beigetragen haben. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den Einrichtung“ – Brandstiftung, Straftaten in den Jahren 2022 und 2023 AfD, und die Antwort der Staatsregierung wurden Opferstöcke geplündert, Rohre abgerissen, Fenster zerschlagen, Graffitis gesprüht, Türen eingetreten, Kunstwerke zertrümmert, Innenräume verwüstet und Feuer gelegt. Trotzdem tut die Staatsregierung so, als würde diese Zusammenstellung keine Rückschlüsse auf das Phänomen Straftaten gegen Kirchen zulassen. Fast 300 Fälle, in denen nachweislich Kirchen und Gemeindegebäude zu Schaden kamen, stellen angeblich eine „invalide Zusammenstellung“ dar. Heilige Einfalt, Herr Staatsminister! Unsere Große Anfrage hat gezeigt, dass die Ermittlungen in solchen Fällen fast ausnahmslos eingestellt wurden. Vor Gericht landen die Täter nur ganz selten. Es hat sich aber auch gezeigt, dass besonders die politische Dimension solcher Taten oft erst auf Nachfrage ersichtlich wird. Nehmen wir als Beispiel den Fall Nummer 183 in unserer Großen Anfrage. Ende Oktober sprühten Unbekannte Farbe an die Außenwand der Stadtkirche St. Marien in Borna. So weit, so schlecht. Aber was soll das heißen? Farbe an der Außenwand. Also haben wir nochmals nachgefragt, was dort genau gesprüht wurde. Tatsächlich wurde die Farbe genutzt, um die Worte „fuck the police“ – entschuldigen Sie die Ausdrücke – und „burn the church“ anzubringen. Hier wird also ausdrücklich zur Gewalt gegen unsere Polizei und zur Brandschatzung von Kirchen aufgerufen. Aber das erfährt man von der Staatsregierung erst auf mehrfache Nachfrage. Der Fall hat also durchaus eine politische Dimension, auch wenn er offiziell gar nicht als politisch motivierte Straftat eingeordnet wurde. Da frage ich mich, was es bringen soll, dass die Staatsregierung immer wieder von oben herab auf die Liste von Fällen politisch motivierter Kriminalität verweist. Was bringt uns der Verweis auf eine Liste, die offenbar unvollständig ist, wenn wir Anfragen zu Straftaten gegen Kirchen stellen, eine Liste, die uns überhaupt nicht dabei hilft zu erkennen, welche gezielten Attacken es gegen Kirchen gab? Hier muss dringend eine andere Herangehensweise her. Wie wichtig die politische Dimension bei der Einschätzung solcher Taten ist, liegt auf der Hand. Immer wieder stechen Fälle heraus, die eindeutig ideologisch motiviert sind, zum Beispiel der Angriff auf die Kirchgemeinde in Leipzig im Mai 2023, in unserer Großen Anfrage die Nr. 311. Die Täter hinterließen hier besonders geistreiche Schriftzüge, die sinngemäß den Inhalt hatten, man solle religiöse Fundamentalisten – sprich: Christen – abtreiben. Entschuldigen Sie wiederum diese harten Worte. Daneben standen Hammer- und Sichelsymbole. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Später folgte ein linksextremistisches Bekennerschreiben im Internet, das sich direkt an die Gläubigen wendet. Hieraus nur ein kurzes Zitat: „Wenn ihr gemeinsame Sache mit CDU, AfD und sonst welchen rechten Spinnern macht: Dann fühlen wir uns auch so frei, euch anzugreifen.“ Das ist eine offene Androhung von Gewalt. Dass sich die Täter konkret auf das Thema Abtreibung beziehen, ist gar nicht verwunderlich. Seit Jahren gibt es immer wieder internationale Aufrufe zur Gewalt gegen Kirchen wegen der klaren christlichen Position in dieser Frage. 2022 warnte sogar das amerikanische Ministerium für innere Sicherheit davor, dass sich katholische Bischöfe vermehrt auf solche Angriffe einstellen müssten. Hat man auf diese Gefahr in Sachsen reagiert? Wurde der Schutz von Kirchen entsprechend angepasst? Überhaupt darf man in vielen Fällen die Frage stellen, wo der große Aufschrei bei Gewalt gegen Kirchen bleibt. Vollkommen zu Recht erregen Angriffe auf Synagogen und auf Moscheen immer wieder Bestürzung in der Öffentlichkeit, aber wenn es um gezielte Attacken gegen Kirchen geht, herrscht besonders aus der Politik das berühmte Schweigen im Walde. Straftaten gegen Kirchen gelten offenbar als Kavaliersdelikt. Hier muss schleunigst ein Umdenken her. Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatsminister Schuster! Es geht um unsere Kirchen und Gemeinden. Es geht um unsere Kunstschätze und Denkmäler. Letztlich geht es auch um die Freiheit und Sicherheit der religiösen Bekenntnisse. Mit unserem Entschließungsantrag, den ich hiermit einbringe, Herr Präsident, fordern wir Sie – erstens – auf, endlich eingehend zu untersuchen, welche Motive und Hintergründe zu Straftaten gegen Kirchen führen. Hierbei sind unbedingt auch überreligiöse, internationale Aufrufe zur Gewalt in den Blick zu nehmen. Zweitens fordern wir Sie auf, konkrete Maßnahmen für einen verbesserten Schutz gefährdeter Kirchen einzuleiten. Solche Maßnahmen lassen sich natürlich nur aus einer vorangegangenen Untersuchung ableiten. Drittens: Sorgen Sie dafür, dass gegen Kirchen verübte Straftaten künftig in einer Art und Weise erfasst werden, die die Recherche leicht und nachvollziehbar macht! Hierzu gehört auch: nicht mehr zu schweigen. Nehmen Sie klar Position gegen solche Straftaten ein. Machen Sie klar, dass Gewalt gegen Kirchen in unserem Freistaat nichts verloren hat. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
