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Kerstin Köditz

Die Linke 03.05.2024 Sitzungen 7/88

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der 1. Untersuchungsausschuss ist zu einem Ende gekommen, das niemanden überrascht. Begonnen hatte er mit weitreichenden Behauptungen und schwerwiegenden Vorwürfen der einsetzenden Fraktion, für deren Zutreffen von vornherein sehr wenig sprach. Inzwischen haben sich die Vorwürfe der AfD nicht nur nicht bewahrheitet, sondern sie sind widerlegt. Im abweichenden Bericht der Fraktion DIE LINKE wird das auf 197 Seiten detailliert dargelegt. Erlauben Sie mir bitte einige Schlaglichter. Die AfD hat am 18. Juni 2019 im Büro der Landeswahlleiterin zwei Landeslisten eingereicht. Zugrunde lagen zwei Aufstellungsversammlungen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ups!) Dabei wurden zweimal eine Vertrauensperson und zweimal eine stellvertretende Vertrauensperson gewählt. Das Büro der Landeswahlleiterin hat das, wie es Ihre Aufgabe war, beanstandet. Der 1. Untersuchungsausschuss hat einen Zeugen, Herrn Dr. Keiler, der bei beiden Aufstellungsversammlungen als stellvertretender Versammlungsleiter anwesend war, auf diese Frage angesprochen. Den Umstand der wiederholten Wahl führte dieser Zeuge darauf zurück, dass ihn die Sache – Zitat – „durchgequietscht“ sei. (Heiterkeit bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) An die Landeswahlleitung trat die AfD erst rund drei Monate nach Abschluss ihres Aufstellungsverfahrens heran. Denn man hatte erst spät die wesentlichen Unterlagen beisammen. So tragen die Zustimmungserklärung und die Bescheinigung der Wählbarkeit der Nummer 2 der Landesliste, des Herrn Zwerg, das Datum 18. Juni 2019, also das Datum des ersten Einreichungstermins. (Sabine Friedel, SPD: Aha!) Das war wenige Tage vor dem Verstreichen der gesetzlichen Einreichungspflicht. (André Barth, AfD: Also rechtzeitig!) Bis dahin mussten die umfangreichen Mängel beseitigt werden. In dieser Phase sprach Herr Teichmann telefonisch und persönlich gegenüber einem Mitarbeiter der Landeswahlleiterin und gegenüber dem stellvertretenden Landeswahlleiter vor. (André Barth, AfD: Telefonisch oder persönlich?) Beide Male äußerte er sich in einer Weise, die nicht nur als versuchte Einflussnahme, sondern als Drohung verstanden werden kann, indem er auf „Konsequenzen“ und „Auswirkungen“ hinwies. Die AfD brauchte dann drei Einreichungstermine bis zum 27. Juni 2019 – nur gut eine Stunde vor Verstreichen der Einreichungsfrist –, um einen formal zulässigen Wahlvorschlag vorzulegen. Komplett zulassungsfähig war er nie, denn für zwei Kandidierende fehlten bis zum Schluss die Zustimmungserklärung bzw. die Wählbarkeitsbescheinigung. (André Barth, AfD: Das beeinflusst aber nicht den Wahlvorschlag an sich! Das ist Blödsinn!) Zu diesem letzten Termin reichte Herr Dr. Keiler, inzwischen als Vertrauensperson eingesetzt, unaufgefordert die vollständigen Protokolle der beiden Aufstellungsversammlungen ein. Er machte damit freiwillig aktenkundig, dass während der Aufstellung das Wahlverfahren geändert wurde. Offenbar ist ihm auch das einfach nur „durchgequietscht“. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Noch vor der Sitzung des Landeswahlausschusses besprach sich Herr Dr. Keiler mehrfach mit dem von der AfD benannten Beisitzer des Landeswahlausschusses, Herrn Dr. Scheffer, und vermittelte ihm, dass alles in Ordnung sei. Ergebnis dieser Einflussnahme auf ein Mitglied des Landeswahlausschusses war, dass Herr Dr. Scheffer von der Möglichkeit voriger Akteneinsicht absah. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er hatte auch keine Akten!) In der Sitzung des Landeswahlausschusses am 5. Juli 2019 wurde der Wahlvorschlag der AfD ausführlich erörtert, unter Beteiligung der Partei und unter Heranziehung der von ihr vorgelegten Dokumente. Darunter waren die durch Herrn Dr. Keiler eingereichten Protokolle, aus denen sich der Wechsel des Wahlverfahrens während des laufenden Aufstellungsverfahrens ergab. Der Landeswahlausschuss traf auf dieser Grundlage die hinlänglich bekannte Entscheidung. Im Nachgang wandte sich die AfD mit Schreiben des Landesvorsitzenden Urban an die Mitglieder des Landeswahlausschusses, an den Ministerpräsidenten, an den damaligen Innenminister und bestand darauf, die Entscheidung unverzüglich zu korrigieren bzw. dahin gehend auf den Landeswahlausschuss „einzuwirken“. So zu handeln – Frau Leithoff hatte das Schreiben komplett vorgelesen – wäre Rechtsbruch gewesen. Trotzdem forderte die AfD ultimativ und unter Androhung von Strafanzeigen quasi dazu auf, durch Überwältigung eines unabhängigen Wahlorgans ein eher ihr genehmes Abstimmungsergebnis durchzusetzen. Die Strafanzeigen wurden dann tatsächlich erstattet. Sie stützten sich nach staatsanwaltschaftlicher Bewertung ausschließlich auf unbewiesene Mutmaßungen. Es sind trotzdem im Wesentlichen genau dieselben unbewiesenen und jetzt widerlegten Mutmaßungen, die dann dem Einsetzungsantrag für den 1. Untersuchungsausschuss zugrunde gelegt wurden. Meine Damen und Herren! Es stimmt, es gab Versuche der Einflussnahme auf die Landeswahlleitung und den Landeswahlausschuss. Aber alle diese Versuche gehen auf die AfD zurück. Mehrere Vorgänge geben aus unserer Sicht Anlass zur Prüfung möglicher Straftaten. Außerdem hätten solche Vorgänge der AfD Anlass bieten dürfen, eigene Fehler bei der Wahlvorbereitung einzuräumen. Das ist allerdings nicht passiert, das ist heute nicht passiert und passiert auch nicht im abweichenden Bericht der AfD. Er ist – mit Verlaub – eine niederträchtige Anhäufung ehrverletzender und schlicht unwahrer Behauptungen. (Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Zuruf von der AfD: Was Sie hier für einen Stuss ablassen! Unverschämtheit!) Das veranlasst mich noch zu einigen Klarstellungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Beweisaufnahme. Das Büro der Landeswahlleiterin hat unter hohem Zeitdruck eine sachgerechte und aufwendige Vorprüfung durchgeführt. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass versucht worden wäre, die AfD zu benachteiligen. Man ermöglichte ganz im Gegenteil die Beseitigung von Mängeln, deren Existenz seitens der Partei nicht erkannt wurde. Es ist einwandfrei erklärbar, wie und warum das sogenannte Mängelschreiben zum Wahlvorschlag der AfD an das Innenministerium gelangte. Dort entwickelte man in Person des Referatsleiters Burkhard Kurths eine andere, der AfD womöglich genehmere Rechtsauffassung. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Die Redezeit!

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