Svend-Gunnar Kirmes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sie haben mir zum Glück, bei den 5 Minuten, die ich nur habe, bereits den langen Titel weggenommen. Ich denke, dass die CDU-Fraktion etwas kürzer sprechen wird. Es wird mir in 5 Minuten nicht möglich sein, so umfassend über reichlich vier Jahre Arbeit des Untersuchungsausschusses tiefgründig berichten zu können. Ich darf deshalb bereits jetzt darauf verweisen, dass die Obleute der Koalidiesem Sinne habe ich den Fokus in meinem Bericht 2023 auf die Arbeitsmarktintegration gesetzt. Arbeit und Sprache sind anerkanntermaßen die Schlüssel zu Integration und Akzeptanz. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Untersuchungsausschusses gemäß Freistaates Sachsen zum Thema: Einflussnahmen oder pflichtwidriger der Staatsregierung, insbesondere Kretschmer, Innenstaatssekretär Prof. Dr. Roland Wöller sowie unterliegender Behörden und von Bundes- und Landespolitikern und deren mit der Kürzung der Landesliste der Landtagswahl am 1. September 2019 durch T. vom Verfassungsgerichtshof des ,qualifiziert rechtswidrig' erkannt wurde in die ,qualifiziert rechtswidrige' AfD-Landesliste).“ Unterrichtung durch den tionsfraktionen zu einzelnen Punkten vertiefend in die Arbeit des Ausschusses einsteigen werden. Sie werden dabei auch erwähnen, wozu der Ausschuss von der Einsetzungsminderheit teilweise benutzt werden wollte. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich erinnere: Am 5. Juli 2019 hatte der Landeswahlausschuss die Kürzung der AfD-Bewerberliste beschlossen. Dazu führte er rechtliche Mängel im Aufstellungsverfahren an, wie den Umstand, dass die Nominierung in zwei Veranstaltungen erfolgte, ohne dass ausdrücklich und erkennbar der zweite Termin als Fortsetzungstermin gelten sollte. Darüber hinaus war bei der zweiten Aufstellungsversammlung das Wahlverfahren gewechselt worden. Die Landeswahlleitung hatte nach umfangreicher Sichtung und Bewertung der insgesamt rund 200 Seiten – ich betone noch mal: 200 Seiten; es hat keine andere Partei hinbekommen, mit so viel Papier aufzuwarten – den Landeswahlausschuss ausführlich informiert und – anders als üblich – dem Ausschuss kein Votum vorgeschlagen. So konnte das Gremium selbstständig über verschiedene mögliche juristische Varianten der Zulassung entscheiden. Auch der Vertreter der AfD im Landeswahlausschuss – selbst Richter und damit Volljurist – leistete damals keinen rechtlich begründeten und somit für andere Entscheidungsträger nachvollziehbaren Beitrag in der Diskussion. Nur die Listenplätze 1 bis 18 aus der Versammlung vom Februar 2019 wurden bestätigt. Die AfD rief daraufhin den Verfassungsgerichtshof an. Der Verfassungsgerichtshof brauchte – darauf hatte ich bereits beim Zwischenbericht hingewiesen – immerhin elf Seiten, um Grundsätze aufzustellen, die bisher nirgends so getroffen bzw. ausgearbeitet worden waren. Dabei hat er die beiden Versammlungen zur Listenaufstellung der AfD als einheitliche Versammlung qualifiziert und damit der Parteienautonomie Vorrang vor einem eigentlich formalisierten und klar geregelten Verfahren eingeräumt. Deshalb wurden die Plätze bis Platz 30 bestätigt. In meinen Ausführungen zum Zwischenbericht hatte ich bereits ausgeführt, dass die juristische Formulierung „qualifiziert rechtswidrig“ des Verfassungsgerichts nichts mit einer Offensichtlichkeit im allgemeinen Sprachgebrauch zu tun hat, wie das die AfD gern darzustellen vermag. Es ist die notwendige juristische Formulierung – quasi der Terminus technicus –, um überhaupt mit den Mitteln des Verfassungsgerichts eine Änderung der Entscheidung des Landeswahlausschusses, die sonst nur im Wahlprüfungsverfahren erfolgen kann, zu ermöglichen. Wie wenig die AfD offenbar selbst von der Rechtswidrigkeit der Entscheidung des Landeswahlausschusses überzeugt war, zeigt sich auch daran – das wird ganz kleinlaut unter den Tisch gekehrt –, dass die AfD nach der Wahlprüfungsentscheidung des Landtags nicht mehr zum Verfassungsgerichtshof gegangen ist. Man hat darauf verzichtet. Nach nunmehr 52 Monaten gründlicher, intensiver und abschließender Befassung in 37 Sitzungen hat sich der Untersuchungsausschuss umfangreich und sehr ausführlich mit den Vorwürfen einer staatlichen Einflussnahme auf die Entscheidung des Landeswahlausschusses auseinandergesetzt. Wir haben 28 Zeugen gehört. Keiner der Zeugen hat auch nur andeutungsweise den Vorwurf bestätigt, dass es Absprachen oder gar Einflussnahmen gegeben habe, die die Arbeit des unabhängigen Gremiums betroffen hätten. Vielmehr wurde, angefangen von der damaligen Hausspitze des Innenministeriums bis hin zu deren Mitarbeitern, die absolute Respektierung der Gremienunabhängigkeit deutlich. Nachdem die Beisitzer und die Landeswahlleitung als Zeugen gehört wurden, wurde sehr deutlich, dass es keine Einflussnahme auf den Landeswahlausschuss und dessen Entscheidung gegeben hat. Mit dieser klaren Faktenlage hätte die Arbeit des Untersuchungsausschusses beendet sein können. Wenn also die Mitglieder des Landeswahlausschusses als Entscheidungsträger selbst aussagen, dass sie nicht kontaktiert oder beeinflusst worden sind, dann läuft der Vorwurf der AfD ins Leere. So viel Einsicht und Rationalität hätte man auch von der Einsetzungsminderheit erwarten dürfen, auch wenn sie immer gern finstere Machenschaften vermutet. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kirmes, Ihre Redezeit ist zu Ende.
