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Armin Schuster

03.05.2024 Sitzungen 7/88

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Herr Mackenroth, auch ich nehme den letzten Jahresbericht zum Anlass, zumindest symbolisch den Blumenstrauß zu vergrößern und Danke zu sagen, lieber Herr Mackenroth, Danke für guten Austausch, für konstruktive Zusammenarbeit, für Einsatz und Engagement in einem Thema, das nicht zu den leichtesten gehört. Migrationspolitik hat viele Facetten, ob Asyl, Fachkräftezuwanderung, aber auch Ausländerkriminalität bis hin zur Einbürgerung. Es ist eine unglaubliche Spanne von Themen. Im Jahresbericht 2023 können wir nachlesen, wie breit Ihr Aufgabenspektrum eigentlich ist. Wir sehen aber auch, wie viel wir in Sachsen tun, was dabei gut läuft, wo Potenziale liegen und was die Sächsische Staatsregierung, die Kommunen und die nachgeordneten Behörden für Ausländer in Sachsen so alles auf die Beine stellen. Das kommt immer irgendwie ein wenig zu kurz, deshalb ist Ihr Bericht so wertvoll. Ich konnte mich als Innenminister wie auch meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets auf Ihren Input, auch auf Ihren kritischen Input, verlassen. Das war und ist wertvoll. Mir und allen anderen, die in der Ausländerintegration zur Migrationspolitik tätig sind, bietet Ihre Arbeit eine Art Richtschnur. Ich habe eine diametral andere Auffassung zu Ihrer Empathie. Das muss ich jetzt einmal sagen. Wir haben eben nicht nur Ihre fachliche Arbeit geschätzt, sondern auch Ihre Haltung. Die ist nun einmal wirklich geprägt von Empathie, (Vereinzelt Beifall bei der CDU) sonst würde mich meine ganze Menschenkenntnis auch verlassen, und auf die bin ich ein wenig stolz. Stichwort menschenwürdige Unterbringung. Gerade der starke Anstieg der Asylbewerberzahl im letzten Jahr hat unsere Unterbringungsbehörden an die Belastungsgrenze geführt. Aber der Jahresbericht zeigt, dass wir diese Herausforderungen erfolgreich bewältigen konnten. Erneut wurden uns von dem Heim-TÜV zwar Verbesserungsvorschläge gemacht, die wir auch im Kern aufnehmen, aber keine grundsätzliche fundamentale Kritik geäußert. Das ist schon eine starke Gemeinschaftsleistung. Allen, die daran mitgewirkt haben, gilt deshalb unser besonderer Dank. Meine Damen und Herren! Was Sachsen allein in der Unterbringung leistet, ist enorm. Mir ist das erst vor Kurzem aufgefallen, als ich im Bundesrat zu dem Thema gesprochen habe. Ich nenne den Namen jetzt einmal nicht, aber es war ein Bundesminister, der neben mir auf der Bundesratsbank saß. Er war bass erstaunt, als ich sagte, dass wir, wenn es darauf ankommt, 9 500 Erstaufnahmeplätze in Sachsen vorhalten. Es war ein wesentlich größeres Bundesland, deren Vertreter neben mir saßen. Sie konnten es nicht fassen, was wir hier leisten. Das habe ich als ein großes Lob empfunden. Das gelingt uns deshalb, weil die Zusammenarbeit mit dem und die Initiativen des Sächsischen Ausländerbeauftragten eben so sind, wie sie sind. Wie wertvoll das sein kann, zeigt sich übrigens auch an anderen Stellen. Ich denke da an das Einbürgerungsfest vor einigen Wochen hier im Landtag. Ich habe dort in der Rede gesagt: Einwanderer, die sich bei uns integrieren, die unsere Sprache lernen, sind keine Gäste in Sachsen. Sie sind vitaler Bestandteil unserer Gemeinschaft. Das ist die Kultur, die von diesen Einbürgerungsfesten ausgehen soll. Gerade für diese Menschen, die unser Land voranbringen, haben Sie sich seit 2014 immer eingesetzt, Herr Mackenroth. Ich erinnere mich an Einbürgerungsfeste – wir haben gemeinsam mehrere gemacht –, bei denen Menschen noch während des Buffets vor Ihnen standen und Sie mit ihnen gesprochen haben. Jeder weiß es irgendwie: Sie sind der zentrale Ansprechpartner. Ich darf es einmal so salopp sagen: Selbst meinen Frisör aus einem Stadtteil von Dresden, der echte Aufenthaltsprobleme hat, habe ich auf Herrn Mackenroth angesprochen, ob er ihn denn kennen würde. Ja, antwortete er, das wisse er, da würde er hingehen. Er hätte schon gehört, dass er dort bestimmt gute Hilfe bekommt. Sie sind ein Gesicht Sachsens unter den Ausländern. Dafür danke ich Ihnen nochmals im Namen der Sächsischen Staatsregierung. Sie hinterlassen aus unserer Sicht nach fast zehnjähriger Tätigkeit sehr große Schuhe und ein bestelltes Feld, auf dem die Arbeit aber sicher nicht weniger werden wird. Die größte Herausforderung – das sind auch die Streits, die wir im Parlament haben – – (Interne Gespräche zwischen Abgeordneten der LINKEN und der SPD) Mein Frisör könnte sich jetzt einmal mit dem Herrn ganz hinten, von mir aus rechts, unterhalten, der kennt den auch. (Heiterkeit bei den LINKEN und der SPD) Meine Damen und Herren! Die größte Herausforderung ist und bleibt dabei meines Erachtens der Dualismus zwischen Asyl – – (Unruhe bei den LINKEN und der SPD) Jetzt habe ich einen Fehler gemacht. Es sind alle abgelenkt. (Heiterkeit bei den LINKEN und der SPD) Meine Damen und Herren! Ich habe doch ein ernstes Thema. Der Dualismus zwischen Asyl und Arbeitsmigration bleibt meines Erachtens die größte Herausforderung in der Praxis. Es wird beides leider fortwährend vermengt. Das Asylverfahren ist einfach nicht dafür gedacht, nur die Möglichkeit zu bekommen, nach Deutschland einzureisen, um zu arbeiten. Jetzt haben wir schon praktisch das Venezuela-Problem benannt. Das Ergebnis ist zumeist für den Betroffenen: Ablehnung durch das BAMF, Ausreisepflicht und damit Sackgasse für den Betroffenen. Das müssen wir lösen. Hier brauchen wir ganz klar mehr und bessere Informationen über die Möglichkeiten, die das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet. Hier brauchen wir zivilgesellschaftliche Organisationen in der Flüchtlingshilfe und -beratung, die das den Betroffenen klarmachen. Wir erwarten von jedem Betroffenen, sich über legale Einreisemöglichkeiten im Vorfeld klarer zu werden. Dabei denke ich an die Venezolaner, von denen aktuell viele nach Sachsen kommen, weil wir das Partnerland sind. Die deutsche Botschaft in Caracas hält entsprechende Verlinkungen in Spanisch vor. Geht der Mensch dort durch die falsche Tür, landet der Mensch zu vier Fünfteln bei uns in der Ausreisepflicht. Das kann ich nicht ändern. Das sind Entscheidungen des BAMF, die in aller Regel gerichtlich so bestätigt werden. Das ist eine komplexe Situation. Die Antwort, die von mir erwartet wird, ist kleinteiliges Einzelfallmanagement durch das Ministerium für einzelne ausreisepflichtige Ausländer. Ich kann darauf aber keine rechtsstaatliche Antwort geben, in dem ich Rechtsvorschriften umgehe. Das wünschen sich viele von uns. Was unsere Migrationspolitik braucht, sind klare und gut sichtbare Leitplanken. Diese Leitplanken wurden auch durch die Ampel in Berlin nicht klarer gemacht. Es gab einige Veränderungen im Migrationsrecht. Aber klarer ist es, glaube ich, für die Betroffenen nicht geworden. Noch ein Satz zur Härtefallkommissionsverordnung. Wir hatten 144 Projekte im Koalitionsvertrag. Wir haben 140 geschafft, auch die Härtefallkommissionsverordnung. Ich bin stolz darauf, dass wir das gemeinsam geschafft haben, lieber Herr Mackenroth. Dass wir in weniger als 5 % unterschiedlicher Meinung sind, kann ich an dieser Stelle erklären. Die Härtefallkommission darf sehr – darf ich das so sagen? – empathisch entscheiden. Das ist sehr stark eine menschliche Haltungsfrage. Mir und meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird diese Chance nicht gegeben. Wir haben uns auch bei der Frage von Härtefällen an Regularien zu halten, die vom Bund kommen. Wer glaubt, ich hätte die gleiche Freiheit wie die Kommission, über einen Härtefall zu entscheiden, der irrt gewaltig. Ich habe ganz enge Regeln, in denen ich mich bewegen muss. Selbst die legen wir in 95 % der Fälle so aus wie die Härtefallkommission. Ich glaube, das zeigt schon, wie gut wir zusammengearbeitet haben. Ganz herzlichen Dank, lieber Herr Mackenroth. In Sachsen werden wir weiter alles dafür tun, in sämtlichen uns betreffenden Zuwanderungsfragen Klarheit und Balance aus Humanität und Ordnung zu wahren. Das ist unser Ziel. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schuster, meine Damen und Herren. Wenn Sie nichts dagegen haben, würden wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/16287 abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, Erklärung Geert Mackenroth, Sächsischer Ausländerbeauftragter: Der Bericht liegt nun das dritte Jahr elektronisch vor. Ich bin dankbar, dass diese Berichtsform im Parlament so gut angenommen wird. Ich habe den Jahresbericht 2023 bereits jetzt vorgelegt, damit die wichtigen Themen Arbeitsintegration, Zuwanderung und Aufenthalt noch in dieser Legislatur auf sachliche Weise vor dem Wahlkampf beraten werden. Gleichwohl nehme ich in Kauf, dass der umfangreiche Anhang mit den statistischen Daten erst wie gewohnt nach der Sommerpause zur Verfügung stehen wird. Das geht auch nicht anders, denn die Daten vom statistischen Bundesamt, Landesamt und anderen Erfassern liegen einfach nicht früher vor. Was wir an aktuellen Daten für 2023 haben, wurde bis zuletzt eingearbeitet. Es hat auch im Innenausschuss Für und Wider gegeben, was sich aus meiner Sicht die Waage hält. Aber es gehen keine Daten verloren und die Fraktionen sind engagiert genug, die Staatsregierung zu fragen, was sie speziell interessiert. Ein Jahresbericht soll die Lage der Ausländer in Sachsen reflektieren. Er dokumentiert für die Zukunft die Schwerpunkte der Arbeit, die Probleme, Erfahrungen sowie Lösungen und Defizite. Ich dringe mit den gesetzten Themen noch einmal auf das zur Beratung anstehende Sächsische Integrations- und Zuwanderungsgesetz. Wir brauchen so ein starkes gesetzlich verankertes Signal. Es ist schon traurig genug, dass es erst zum Ende meiner 10-jährigen Amtszeit eingebracht wird. Welche Projekte mir im Laufe des Jahres 2023 wichtig waren und was ich mit meinem Team gestemmt habe, können Sie im Bericht lesen. Wir sind stolz, dass wir mit dem Heim-TÜV III und IV im letzten Jahr die wissenschaftliche Erhebung abschließen konnten. Erstens. Wir haben die Arbeit der Unterbringungsbehörden evaluiert. Zweitens. Wir untersuchten die dezentrale und die zentrale Unterbringungssituation in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Drittens. Wir waren in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates. Viertens. Und wir haben mit einer direkten Befragung von Schutzsuchenden die wissenschaftlichen Untersuchungen auf ihre Plausibilität geprüft und qualitativ tiefgehende Einblicke gewonnen. den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Bei Stimmen dagegen gab es trotzdem eine Mehrheit an Stimmen dafür. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugestimmt worden und dieser Tagesordnungspunkt beendet. zu Protokoll Zur Lage der Ausländer konzentrierten wir uns im Bericht 2023 auf zwei Schwerpunkte: die Diskussion um das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz und die Arbeitsmarktintegration. Zum Integrationsgesetz der verehrten Staatsministerin Köpping: Ich habe 2023 ausführlich Stellung genommen und mich vor allem dafür eingesetzt, dass die Aufgabenbereiche der Beteiligten klar abgegrenzt werden. Dazu gab es in diesem Hause im Januar eine Anhörung. Im Bericht lesen Sie die Einschätzung des Integrationsforschers Prof. Hans Vorländer. Mittlerweile ist das Gesetz im Landtag im Änderungsmodus. Bitte überdenken Sie die Berichtspflichten an den Landtag. Mein Amt soll jährlich einen Bericht zur Integration verfassen und das Integrationsministerium aller fünf Jahre. Wir können das, aber geben Sie meinen Nachfolgern dann auch die Mittel in die Hand, Integrationsdaten zu erheben und wissenschaftlich auszuwerten. Ich bleibe dabei: Wir brauchen Zuwanderung und wir brauchen ein Gesetz, das diese Zuwanderung deutlich macht. Nach außen und nach innen. Zur Arbeitsmarktintegration: Hier haben wir uns mit der Arbeit der Arbeitsmarktmentoren, den Anstrengungen eines Mittelständlers (Elblandkliniken) und mit dem Strategiewechsel der Arbeitsagentur befasst. Ich hoffe, der JobTurbo kommt ohne das berühmte Turboloch aus, zieht das Drehmoment nach oben und endet nicht als heiße Luft. Abschließend rege ich erneut an: Unsere Ausländerbehörden müssen sich als „Ermöglichungsbehörden“ verstehen. Mitarbeiter müssen Spielräume bekommen, um pragmatisch und lösungsorientiert zu handeln. Bei vielen Härtefallanträgen denke ich mir: Warum seid ihr denn nicht vorher schon einmal abgebogen? Es war doch rechtlich möglich. Besonders betonen möchte ich das im Hinblick auf den Arbeitsmarkt. Wenn es Ermessensspielräume gibt, dann muss es der Wille aller Beteiligten sein, diesen zu nutzen. Schutzsuchende, die arbeiten, entlasten die Gesellschaft finanziell und verbessern das gesellschaftliche Klima. Reden wir nicht nur vom Fachkräftemangel, sondern auch vom Arbeitskräftemangel. Ich weiß: Nicht jeder Schutzsuchende ist eine Fachkraft. Aber viele nutzen die Chancen und lernen mit erstaunlicher Energie unsere schwere Sprache in kurzer Zeit. Wer das kann, wird auch eine gute Ausbildung oder Qualifizierung hinlegen. Unsere kleinteilige Wirtschaft braucht diese Menschen, denken Sie nur an Handwerk, Gastronomie oder Gesundheitswesen. Unser Land muss ein modernes Einwanderungsland werden, das die Interessen der Zuwanderer und die der Aufnahmegesellschaft gleichermaßen berücksichtigt und in Einklang bringt. Wir brauchen ein Klima in Sachsen, das Zuwanderer anzieht. Dazu gehören zahlreiche Rahmenbedingungen, die der Staat und die Verwaltung gestalten. In Tagesordnungspunkt Bericht des 1. Untersuchungsausschusses Drucksache 7/81 Einsetzung eines Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung des „Untersuchung in Betracht kommender Unterlassungen von Mitgliedern Ministerpräsident Michael Prof. Dr. Günther Schneider, Innenminister ihrer Fach-, Rechts- oder Dienstaufsicht namentlich bisher nicht bekannten Mitarbeitern im Zusammenhang Alternative für Deutschland zur den Landeswahlausschuss, die z. Freistaates Sachsen bereits als (Verstrickungen der Staatsregierung Kürzung der Drucksache 7/16230, 1. Untersuchungsausschuss Ich darf darauf hinweisen, dass dem Abschlussbericht die abweichenden Berichte der AfD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE angefügt sind. Die Aussagen dieser Unterlagen können ebenso Gegenstand der öffentlichen Aussprache sein, das wissen wir und das sind wir gewöhnt. Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt – Herr Kirmes, die Redezeiten muss ich noch schnell vorlesen, damit wir uns hier einig sind –: Der Ausschussvorsitzende hat als Berichterstatter 5 Minuten, CDU 14 Minuten, AfD 10 Minuten, DIE LINKE 7 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 6 Minuten, SPD 5 Minuten und die Staatsregierung, wenn gewünscht, 10 Minuten. Nun eröffne ich die Aussprache. Der Vorsitzende des 1. Untersuchungsausschusses, Herr Kirmes, erhält als Berichterstatter als Erstes das Wort; bitte schön.

Protokoll ↗