Rico Gebhardt
Er ist Politiker!) Dass kulturelle Arbeit Anerkennung braucht und Kulturschaffende angemessen vergütet werden sollen, darin sind wir uns ja einig. Doch so, wie Sie sich das mit Ihrem Antrag vorstellen, wird das nicht funktionieren. Es ist richtig, dass sich in der Pandemie offenbart hat, in welch bescheidenen Verhältnissen Kulturschaffende leben. Diese können von diesem Einkommen eigentlich nicht wirklich leben. Das ist auch nicht allein in Sachsen so, sondern deutschlandweit der Fall. Infolgedessen war die wichtigste Forderung die nach fairer Vergütung, und diese ist deutschlandweit auf die Tagesordnung gekommen. Doch was ist eigentlich eine faire Vergütung? Woran bemisst sie sich, und wie kann man erreichen, dass fair, besser oder angemessen vergütet wird? Im Rahmen des Kulturdialogs haben die verschiedensten Akteure der Kulturszene über zwei Jahre hinweg eine intensive Diskussion zur Zukunft der Kultur in unserem Land geführt. Die Frage nach fairer Vergütung war dabei das weitaus bestimmende Thema. Der Sächsische Musikrat hat bereits recht früh dieses Thema besetzt und eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich sehr gründlich damit befasst und ermittelt hat, wie die Bedarfe sind und wie man am Ende zu Empfehlungen für Mindesthonorare kommt. Allerdings – und das muss man auch sagen – sind unter dem Dach des Musikrats nicht alle Sparten versammelt. Es ist hauptsächlich die musikalische Branche, die sich dort trifft. Die anderen Landesverbände waren auch dazu aufgefordert, haben aber gut ein halbes Jahr länger gebraucht, um eigene Positionen vorzulegen. Leider ist es auch nicht gelungen, einheitliche Positionen von den Verbänden zu erhalten, sondern es gab ganz unterschiedliche Positionen der einzelnen Verbände. Insofern war es nur folgerichtig, dass man seitens des Ministeriums noch eine externe Fachkompetenz dazu geholt hat, mit dem Ziel, einen Orientierungsrahmen zu erarbeiten, der eine Aussage für alle Kulturschaffenden treffen kann. Denn offensichtlich ist das Ganze doch weitaus komplexer, als wir uns das anfänglich vorgestellt hatten. Wir alle hatten ja die Erwartung, dass nach dem Abschluss des Kulturdialogs Empfehlungen für Mindesthonorare auf dem Tisch liegen. Wir waren alle ein wenig enttäuscht, dass es eben nicht so war. Am Ende, so glaube ich aber, zählt das Ergebnis, und manchmal braucht es eben Zeit, wenn es gut werden soll. Diese Aufgabe liegt nun in den Händen einer sogenannten Honorar-AG, an der sowohl Vertreter der Kulturszene, aber – und das ist wichtig – auch diejenigen mitwirken, die die Kultur fördern. Denn ich glaube, es geht am Ende nur, wenn wir uns in dieser Sache gemeinsam auf ein Vorgehen einigen. Dazu gehören neben dem SMWK auch die kommunale Ebene und die Kulturstiftung. Diese Arbeitsgruppe entspricht im Übrigen so ziemlich genau dem Gremium, welches Sie in Ihrem Antrag unter Punkt 6 einrichten wollten. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden bei der Evaluation und Neuaufstellung des Kulturraumgesetzes eine Rolle spielen, ebenso bei der Gestaltung der Förderrichtlinien, die zu überarbeiten sind, und natürlich im Haushaltsverfahren für den kommenden Doppelhaushalt. Nun könnte man sich die ganze Arbeit eigentlich sparen und sich einfach an die vonseiten des Bundes eingeführten förderbezogenen Honorarmindestanforderungen halten. Aber, Herr Sodann, ich glaube, das verkennt die Situation in Sachsen. Wir haben uns mit dem Kulturraumgesetz vor vielen Jahren dazu bekannt, die Kultur in den Kulturräumen in die Eigenverantwortung der Kommunen zu geben. Wir als CDU-Fraktion bekennen uns zu dieser kooperativen Kulturpolitik und streben einen Weg an, den wir gemeinsam gehen können. Deshalb ist es geboten, keine Entscheidungen über die Köpfe der kommunalen Ebene hinweg zu treffen, sondern alle Beteiligten einzubeziehen. Weiterhin wollen Sie, dass das Ministerium bei den Kulturräumen die für die Umsetzung der Mindesthonorare benötigen Mittel abfragt. Ich glaube, das ist eine ziemlich simple Vorstellung, denn in den Kulturräumen sind vielschichtige Herausforderungen zu bewältigen. Dazu gehören neben den allgemeinen steigenden Sach- und Personalkosten auch die Umsetzung der tariflichen Vergütung, und zwar nicht nur für die Theater und Orchester, sondern auch für Museen und Bibliotheken. Denken Sie einmal an den wachsenden Finanzbedarf für die Musikschulen in Folge des Herrenberg-Urteils, dafür brauchen wir übrigens ziemlich schnell eine Lösung. Der Mittelbedarf für die Kultur wird steigen. Ich glaube, das ist uns allen klar. Aber dass es nicht möglich ist, jetzt einmal schnell die Mittel für die Umsetzung der Mindesthonorare aus dem laufenden Staatshaushalt zur Verfügung zu stellen, das wissen Sie auch genau. (Franz Sodann, DIE LINKE: Das habe ich auch nicht gesagt!) Steht aber im Antrag drin. Herr Sodann, Sie sind kein heuriger Hase und Sie kennen die Abläufe einer Haushaltsgesetzgebung. Ich habe den Eindruck, Sie machen Wahlkampf und wecken falsche Erwartungen, und ich halte das nicht für seriös. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was? Niemand macht hier Wahlkampf!) Auch Ihre Aufforderung in Ziffer 4, im Rahmen der Evaluation des Kulturraumgesetzes den Dialog mit den Kommunen zu suchen, lässt mich mit einem Kopfschütteln zurück. Was glauben Sie denn, mit wem man über die Evaluation und Weiterentwicklung des Kulturraumgesetzes spricht? Ja, natürlich mit den Beteiligten und das sind die Kommunen. Bezüglich der Förderinstrumente stimme ich Ihnen sogar zu, und zwar insofern, dass wir uns ansehen müssen, ob die bisherigen Förderrichtlinien passen und welche Verbesserungen es geben sollte. Während dieser Diskussion um den Kulturdialog kam von vielen Seiten der Beteiligten immer wieder die Kritik, dass die Beantragung der Fördermittel viel zu kompliziert und bürokratisch sei. Dort kann ich mir eine Vereinfachung und auch eine Ausweitung der kombinierten Förderung aus einer Basisförderung und einer Projektförderung gut vorstellen, wie es in der Kulturstiftung im Übrigen schon seit Jahren praktiziert wird. Auch das ist machbar. Man muss diese Förderinstrumente also gar nicht neu entwickeln, sondern einfach auf andere Bereiche anwenden. Lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar Gedanken anfügen: Bei all den Diskussionen um Mindesthonorare und bei allem Verständnis für eine wertschätzende und angemessene Vergütung künstlerischer Tätigkeit, habe ich jedoch zuweilen den Eindruck, dass man glaubt, es gäbe einen Anspruch auf Vergütung jeglicher freischaffender, künstlerischer Tätigkeit. Ich halte das für einen Trugschluss. Es gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass es bei uns eine Berufsfreiheit gibt und jeder selbst dafür verantwortlich ist, für welchen Beruf er sich entscheidet. Wer sich bewusst dafür entscheidet, als Soloselbstständiger freischaffend tätig zu sein, muss sich auch dessen bewusst sein, dass er genauso Marktteilnehmer ist wie beispielsweise ein Handwerker in seiner Branche. Die Honorare für künstlerische Arbeit sollen angemessen sein; das ist gar keine Frage. Das heißt aber auch, dass wir uns überlegen müssen, wie viel und welche Kultur wir uns leisten wollen und können. Der Haushalt sowohl des Freistaates als auch der Kommunen hat Grenzen. Wir müssen mit dem auskommen, was uns zur Verfügung steht, und wir werden Prioritäten setzen müssen. Dies auszudiskutieren wird Aufgabe der kommenden Koalitionsverhandlungen und der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts sein. Dem vorzugreifen ist ein netter Versuch, Wahlkampf zu kaschieren. Das werden wir nicht unterstützen und lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall bei der CDU und der Staatsministerin Barbara Klepsch –
