Wolfram Günther
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worüber reden wir überhaupt, wenn es um Agrarstrukturen geht? Was wollen wir hiermit regeln? Es ist eine Binse, wenn man sich überlegt, was das wichtigste Produktionsgut von Landwirtinnen und Landwirten ist, nämlich der Boden, auf dem sie produzieren. Das heißt, das ist kein Wirtschaftsgut wie in jedem anderen Wirtschaftsbereich, bei dem man eine Produktionsstätte an der einen Stelle zumacht und an einer anderen Stelle wieder aufmachen kann. Boden ist ein nicht vermehrbares Gut und wir haben leider die Herausforderung, dass landwirtschaftliche Flächen seit Jahren abnehmen. Diese nehmen vor allen Dingen ab, weil sie dauerhaft mit Verkehrsflächen, mit Gewerbeimmobilien, mit Wohnflächen oder auch Bergbau überbaut werden. Es gibt sehr viele Faktoren, durch die Agrarflächen dauerhaft verloren gehen. Im Übrigen – um das nur am Rande zu erwähnen –: Auch PV-Freiflächen sind eine Herausforderung, aber die sind im Gegensatz zur anderen Überbauung reversibel. Es gibt auch bei uns eine starke Lenkung, weg von den guten Böden hin zu den Grenzertragsflächen mit sehr vielen Instrumenten. Aber das ist nicht Gegenstand dieser Debatte. Das Gut Boden ist nicht vermehrbar, und wir haben Strukturen in der Landwirtschaft, wonach im Durchschnitt der Betriebe nur 25 % Eigentum sind; der Rest sind Pachtflächen. Dabei besteht ein Risiko für einen Betrieb, der langfristig investieren will – Kollege von Breitenbuch hat das so schön gesagt – und den Mut hat, zu investieren. Den kann man nur haben, wenn man Sicherheit hat. Wenn man diese nicht hat, weil man nicht weiß, was im Durchschnitt mit drei Viertel des selbst bewirtschafteten Bodens eines Betriebes in Zukunft passiert, dann hat man diese Sicherheit nicht. Wir haben im Freistaat Sachsen Preissteigerungen erlebt: in den letzten 15 Jahren eine Vervierfachung, in den letzten 20 Jahren eine Verfünffachung der Preise, also über 500 % Wertsteigerung an dem Grundstück. Ich kann Ihnen versichern: Im selben Zeitraum gab es nicht dieselbe Steigerung, was die Einkommen der Landwirtinnen und Landwirte anbelangt, die auf diesen Flächen produzieren. Das heißt, man kann mit Agrarland viel Geld verdienen, aber nicht mit der Bewirtschaftung selbst, und die Schere geht immer weiter auseinander. Das führt dazu, dass die Landwirte im Wettbewerb – wenn Kapitalinvestoren nur Interesse an dem Land haben oder an einem Einkauf in ein Unternehmen – einfach das Nachsehen haben. Es gibt Schätzungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums, wonach allein seit der Finanzkrise 2007 jährlich rund 30 % der Einzelflächen, die veräußert werden, an Nichtlandwirte gehen. Das ist ein schleichender Prozess, der mit entsprechenden Steigerungen einhergeht, auch der Pachtpreissteigerung. Das ist das Problem, das wir lösen wollen; denn unsere heute vielfach gelobten vielfältigen Agrarstrukturen, die wir im Freistaat Sachsen haben, sind kein fester Zustand, sondern in Entwicklung befindlich. Wir wollen nicht, dass unseren Betrieben ihr wichtigstes Wirtschaftsgut entzogen wird und sie hintanstehen, wenn es darum geht, Flächen erwerben zu wollen, Sicherheit zu haben, damit sie investieren können. Das ist der einzige Grund, warum wir ein Agrarstrukturgesetz auflegen. Um noch ein Märchen zu beseitigen: Der Handel mit Landwirtschaftsflächen ist seit 1919 nicht mehr frei, danach gab es ebenfalls diverse andere Regelungen. Dieses über hundert Jahre alte Recht aus Reichszeiten ist nicht mehr aktuell, denn damals gab es weder Großstrukturen noch Kapitalgesellschaften in der Landwirtschaft. Wir sehen, dass diese Instrumente nicht mehr greifen. Deshalb ist es logisch, diese nach über hundert Jahren zu modernisieren. Ich hätte heute zu dem Thema – wie wir es im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart haben – lieber keine Aktuelle Debatte gehabt, sondern das Gesetz miteinander verabschiedet, um unsere Landwirtinnen und Landwirte vor einem Ausverkauf zu schützen und dieses Landgrabbing, das ein weltweites Phänomen ist, zu unterbinden. Der Prozess läuft seit 2020 in einer Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft quer über verschiedene Parteifarben hinweg; er hat noch gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begonnen. Ich darf ein Zitat von ihr bringen: „Zu lange haben einige Bundesländer dabei zugesehen, wie Agrarflächen in Deutschland zu Spekulationsobjekten geworden sind.“ So hat sie 2021 auf einer Agrarministerkonferenz an die Länder appelliert, doch bitte endlich zu handeln. Im Übrigen sagte auch der Deutsche Bauernverband schon 2014, dass wettbewerbsschädliche Eigentumskonzentrationen auf den regionalen Bodenmärkten zu vermeiden sind. Angestrebt wird eine möglichst starke Stellung des bäuerlichen Eigentums und ein Erhalt der Eigentumsstreuung bei Grund und Boden. Genau das ist unser Ziel, dies überparteilich zu vereinbaren. Das ist uns auf weiten Strecken gelungen. Wir haben dieses Gesetz zweimal im Kabinett gemeinsam beschlossen – nach umfangreichen Beratungen, auch der verschiedenen Ressorts. Wir haben es in einem Koalitionsausschuss miteinander festgehalten und noch einmal beschlossen, wir haben Verbände beteiligt, wir haben die kommunale Ebene, die vollziehenden Behörden ausführlich beteiligt. Es waren am Ende über 50 Runden. Damit möchte ich diesem Mythos vorbeugen, es sei nicht ausreichend diskutiert worden. Dazu sind sehr viele Hinweise gekommen. Nur zwei kleine Hinweise, wenn es um eine Preisbremse beim Verkauf geht: Es gab das Thema Entwertung von Eigentum. Nein, es geht nur darum, dass eine Kappung eingeführt wird, wenn man Flächen verkauft, die 30 % über dem Marktwert liegen. Das heißt, der Boden wird nicht entwertet, sondern man kann noch 30 % über dem Marktwert bezahlen – übrigens nicht 20 %, Herr Kollege Dornau, wie Sie angeführt haben. Das zeigt, wie tief Sie in dieser Gesetzesberatung stecken. Herr Kollege von Breitenbuch, auch das Beispiel mit der Ministererlaubnis war ein eigener Vorschlag der Agrarverbände des Genossenschaftsverbandes, den wir aufgegriffen haben. Der ist aber schon lange nicht mehr im Gesetz enthalten, weil wir das nicht als tunlich angesehen haben. Das kam aus dem Kartellrecht. Es ist ein behördlich geregelter Prozess. Das zeichnet diese Debatte aus, dass regelmäßig über Dinge diskutiert wird, die wir schon lange miteinander geregelt haben. Das macht die Diskussion wahrlich nicht einfacher. Ich erinnere auch an Kollegen Dr. Herrmann Onko Aeikens, CDU-Landwirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt, ehemaliger Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerin unter Julia Klöckner, der seine Einschätzung abgegeben hat, wie die Diskussionen hier laufen. Nach meiner Meinung sind diejenigen dagegen, die das Thema nicht verstanden haben – oder sie verdienen an den Umständen, die der Reform bedürfen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Man möchte deutlich darauf hinweisen, dass es in dieser Frage nur drei verschiedene Interessen gibt: Es gibt zum einen die Interessen der Landwirtinnen und Landwirte der Betriebe, die in Zukunft eine Sicherheit haben wollen, die in Zukunft möglichst aus der Bewirtschaftung der Fläche Einkommen generieren wollen, welche eine Zukunftsperspektive geben. Diese haben kein Interesse daran, dass sie sich Landwirtschaftsflächen nicht leisten können, dass sie sie nicht kaufen können, dass die Pachtpreise durch die Decke gehen, dass ihnen einfach ihre Grundlage entzogen wird. Dann gibt es die Interessen derjenigen, die Landeigentümer sind und mit dem Gedanken spielen, zu veräußern, zu vererben. Natürlich kann es dabei nicht teuer genug sein. Und es gibt die Interessen der Kapitalinvestoren, die einfach nur ihr Geld irgendwo anlegen wollen, mit einer maximalen Rendite. In 20 Jahren über 500 %, wo bekommt man das schon? Vielleicht noch plus Pachteinnahmen, das lässt sich leicht steigern. Die Herausforderung in der Diskussion mit dem Berufsstand und den Verbänden liegt nun darin, dass die Angehörigen der Gruppe 2 – nämlich Landeigentümer, und diejenigen, die Betriebe haben – oft ein und dieselbe Person sind. Das ist die Schwierigkeit; deswegen ist von Anfang an klar gewesen, dass man dort keine klare Aussage bekommen kann. Ich erinnere daran: Unseren Koalitionsvertrag haben wir nicht unter den Vorbehalt gestellt, dass wir Probleme, die real sind, immer unter dem Vorbehalt lösen, dass ein bestimmter Verband ein Vetorecht hat und dem zustimmen können muss. Wenn Politik so agierte – das könnte man auf ganz viele Bereiche erweitern, in denen es Verbände gibt –, dann wären wir, denke ich, nicht mehr handlungsfähig. Das heißt, dieses Problem müssen wir lösen. Wir alle wissen, wie diskursiv das diskutiert wird. Ich erinnere immer gern daran, dass im Land Thüringen der Bauernpräsident an die Aldi-Stiftung verkauft hat und hinterher um 14 Millionen Euro reicher war. Das ist auch ein Interesse, das man dort berücksichtigen will. Aber ich möchte das – und diese Interessen – gar nicht bewerten. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir das sehr intensiv mit den Verbänden diskutiert haben, als sie hier waren. Ich möchte auch daran erinnern, dass bestimmte Dinge, etwa die 2 500-Hektar-Grenze, notwendig sind, wenn man überhaupt eine Transparenz in den Markt bekommen will. Das Gesetz enthält an sehr vielen Stellen ausdrücklich Bestandschutz für unsere Betriebe. Auch wenn sie 10 000 Hektar haben: Wenn es agrarstrukturelle Gründe gibt, können sie sich erweitern. Das ist ein Anliegen. Das einzige Ziel dieses Gesetzes ist, dass Investoren, die nicht aus der Landwirtschaft kommen, nicht unsere heimischen Betriebe ausverkaufen. Was heute ein großer Betrieb ist, kann ganz schnell über Flächenverlust ein kleiner werden. Deswegen schützt dieses Gesetz, wenn es denn käme, nicht nur die kleinen, sondern gerade auch unsere großen Betriebe, die historisch bedingt – auch das wurde heute schon ausgeführt – vorhanden sind. Das wollen wir erhalten. Das Problem ist – ländlicher Raum –, wenn die Betriebe, Kollege Zschocke hat darauf hingewiesen, aufgekauft werden. Beispiele haben wir schon: Wenn sie von Agrarinvestoren ausverkauft werden, wenn in Betrieben Mitarbeiter freigestellt werden, Flächen nur noch über Dienstleister bewirtschaftet werden, dann ist das auch für den ländlichen Raum ein Schaden. Dann fehlen vor Ort in den Gemeinden – ob es die Kirche ist, die Vereine, der Bürgermeister – Ansprechpartner für die Betriebe, mit denen man den ländlichen Raum entwickeln will, auch die Mitgliedschaft im Bauernverband. Das heißt, dieses Gesetz nicht anzugehen, schadet dem ländlichen Raum, schadet unserer Agrarstruktur. Die CDU muss die Frage beantworten, wie sie diesen Faden aufnehmen will und hier nicht nur zur Vertragstreue, sondern tatsächlich auch zur Lösung dieses Problems kommen will. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE, und Hanka Kliese, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Günther. Staatsminister Günther hat etwas mehr als 10 Minuten lang gesprochen. Das darf er natürlich; wenn dies jedoch der Fall ist, dann haben die Fraktionen gemäß unserer Geschäftsordnung die Möglichkeit, zu beantragen, dass sie 5 Minuten auf ihre Redezeit für diese Aktuelle Stunde – sprich, für dieses Thema der Aktuellen Stunde – zusätzlich bekommen. Macht eine Fraktion von unserer Regelung von der Geschäftsordnung Gebrauch? – Das sehe ich nicht. Redebedarf seitens der Fraktionen gibt es auch nicht mehr. Tagesordnungspunkt Befragung der Thema des Staatsministers für Landwirtschaft: Die Kreislaufstrategie Müllbergvermeidung und Hierfür stehen Ihnen nach Ziffer 1 der Anlage 8 zur Geschäftsordnung 5 Minuten Redezeit zur Verfügung. Anschließend haben die Fraktionen über eine Dauer von insgesamt 40 Minuten die Möglichkeit, dem Staatsminister Fragen zu Themenkomplexen zu stellen, die seinen Bereich betreffen. Ich erteile nun dem Herrn Staatsminister das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.
