Roland Ulbrich
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dieser Wahlkampfpropagandaveranstaltung möchte ich das Augenmerk auf die Landespolitik legen. Was können wir in dieser Sache tun? Die Generalstaatsanwaltschaft verkündet ex cathedra, sie habe ein Vorermittlungsverfahren gegen Herrn Krah eingeleitet. Ich finde so etwas gar nicht in der StPO. Was ich aber finde in den Richtlinien, denen die weisungsgebundenen Staatsanwälte unterliegen, in § 4 a der Richtlinie für das Strafverfahren und Bußgeldverfahren – ich zitiere –: Unter der Überschrift „Keine unnötige Bloßstellung des Beschuldigten“ steht: „Der Staatsanwalt vermeidet alles, was zu einer nicht durch den Zweck des Ermittlungsverfahrens bedingten Bloßstellung des Beschuldigten führen kann. Das gilt insbesondere im Schriftverkehr mit anderen Behörden und Personen.“ Genau hiergegen wurde durch den weisungsgebundenen Generalstaatsanwalt – durch die Behörde, nicht durch die Person selbst – verstoßen. Das ist eine üble Form der politischen Justiz. Wenn Sie hier von freiheitlich-demokratischer Grundordnung reden, dann ist ein Punkt ganz wichtig. Wir haben keine politische Justiz. In einem Ermittlungsverfahren darf niemand unnötigerweise bloßgestellt werden. Hier hat man offenbar noch nicht einmal einen Anfangsverdacht. (Beifall bei der AfD) Man ermittelt, weil irgendwelche Gelder geflossen sind. (Martin Modschiedler, CDU: Woher wissen Sie denn das?) Deshalb gehen Sie her und beschädigen das System. – Ich würde mich sehr über eine Zwischenfrage freuen, auf die ich dann antworten kann. Sonst kann ich darauf nicht antworten. (Martin Modschiedler, CDU, steht am Mikrofon. –
