Dr. Matthias Rößler
Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Zuerst gratuliere ich unserer Kollegin Franziska Schubert ganz herzlich zum Geburtstag (Beifall des ganzen Hauses) und wünsche ihr auch als frisch gebackene Mutter alles Gute. (Beifall des ganzen Hauses) Ich darf den Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs begrüßen; in diesem Ausnahmefall darf ich das sogar von hier unten. Ich wünsche uns heute einen sehr guten Verlauf. Folgender Abgeordnete hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Kumpf. Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern des gemäß § 3 des Sächsischen Drucksache 7/16285, Drucksache 7/16286, Wahlvorschlag des Es liegen in zwei Drucksachen Vorschläge der Staatsregierung sowie des Präsidiums für die Wahlen von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs vor. Dies betrifft die Drucksache 7/16285 mit einem Wahlvorschlag der Staatsregierung für zwei stellvertretende berufsrichterliche Mitglieder und die Drucksache 7/16286 mit einem Wahlvorschlag des Präsidiums des Sächsischen Landtags für ein nichtberufsrichterliches Mitglied sowie für zwei stellvertretende nichtberufsrichterliche Mitglieder. Unser Verfassungsgerichtshofsgesetz sieht vor, dass die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder für neun Jahre gewählt werden. Für die berufsrichterlichen Mitglieder gibt es zusätzlich die Vorgabe, dass mit dem Ausscheiden aus dem Hauptamt auch ihre Tätigkeit beim Verfassungsgericht endet. Bei Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Leipzig, Klaus Kühlborn, als stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied ist beides der Fall. Seine Amtszeit beim Verfassungsgerichtshof endet am 9. Juni und zum Ende dieses Jahres geht Herr Kühlborn in den Ruhestand. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Herrn Kühlborn von dieser Stelle aus im Namen des Sächsischen Landtags meinen Dank für sein langjähriges Wirken am Verfassungsgericht auszusprechen und ihm für seinen baldigen Ruhestand alles Gute zu wünschen. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 4 und 7 bis 10 festgelegt: CDU 73 Minuten, AfD 54 Minuten, DIE LINKE 38 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 34 Minuten, SPD 30 Minuten, Staatsregierung 56 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 7 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte der Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 12, Kleine Anfragen, ist zu streichen. Ich sehe keine Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 88. Sitzung ist damit bestätigt. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen Verfassungsgerichtshofsgesetzes Wahlvorschlag der Staatsregierung Präsidiums des Sächsischen Landtags (Beifall des ganzen Hauses) Aus ihrem Amt als stellvertretendes nichtberufsrichterliches Mitglied scheidet Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf aus, und ich möchte mich im Namen des Sächsischen Landtags bei ihr ebenso herzlich für die geleistete Arbeit bedanken. (Beifall des ganzen Hauses) Der Anlass für eine weitere Wahl ist ein trauriger. Frau Richterin am Oberlandesgericht Dresden, Susanne Luderer, ist im letzten Jahr verstorben. Zur Neuwahl werden mit der Drucksache 7/16285 somit vorgeschlagen: Frau Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Antje-Claudia Dietsch als stellvertretendes nichtberufsrichterliches Mitglied und Nachfolgerin für Frau Luderer sowie Herr Richter am Bundesverwaltungsgericht Till Oliver Rothfuß als stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied und Nachfolger für Herrn Kühlborn. Zur Wiederwahl vorgeschlagen sind Ihnen in der Drucksache 7/16286 Herr Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig als nichtberufsrichterliches Mitglied und Herr Ordinariatsrat Stephan Thuge als stellvertretendes nichtberufsrichterliches Mitglied. Zur Neuwahl in dieser Drucksache ist vorgeschlagen: Frau Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg, Professorin an der Philosophischen Fakultät der TU Dresden, als stellvertretendes nichtberufsrichterliches Mitglied und Nachfolgerin für Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf. An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass die Wahl des Herrn Ordinariatsrats Stephan Thuge erst in einem zweiten Wahlgang aufgerufen werden kann. Herr Thuge wäre der Stellvertreter von Herrn Schurig, sodass wir erst das Ergebnis der Wahl von Herrn Schurig abwarten müssen. Meine Damen und Herren! Gemäß § 67 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Sächsische Landtag die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder; das sind 80 oder mehr Stimmen. Meine Damen und Herren, wir treten in die Wahlhandlung ein. Hierzu berufe ich folgende Wahlkommission: Herrn Jan Hippold, CDU, als Leiter, Herrn Holger Hentschel, AfD, Herrn Nico Brünler, DIE LINKE, Herrn Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE, und Frau Sabine Friedel, Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Deutsche Wo bleibt der Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Im Alternative gegen Deutschland. Wo Antrag der Dritte Aktuelle Debatte: Ackerflächen schützen, Landwirtschaft sichern, Antrag der Fraktion Die SPD-Fraktion hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht, den Titel ihrer Aktuellen Debatte entsprechend § 55 Abs. 1 Satz 4 unserer Geschäftsordnung zu ändern. Demzufolge liegen mir die rechtzeitig eingegangenen Anträge auf Aktuelle Debatten vor. Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: SPD. Ich bitte Sie, lieber Kollege Hippold, den Wahlaufruf vorzunehmen.
