Christin Melcher
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst auf Frau Penz eingehen. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, auf inhaltliche Positionen der LINKEN einzugehen und eine inhaltliche Debatte zu führen. Stattdessen haben Sie rumgeopfert. (Zuruf der Abg. Romy Penz, AfD) Wahrscheinlich brauchen Sie das für Ihr Ego. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN – Gelächter bei der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte einen Gedanken vorwegschicken: Ich halte es nicht für zielführend, mit einem einzigen parlamentarischen Antrag quasi die Bildungspolitik im Freistaat über Nacht umkrempeln zu wollen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber man kann es mal versuchen!) Mit Verlaub: Der Antrag erinnert an das berühmt-berüchtigte Omnibusgesetz, bei dem jeder ergänzt, was gerade dran ist. Im Ergebnis entsteht ein Sammelsurium, das selbst bei wohlwollenden Leserinnen und Lesern etwas Ratlosigkeit zurücklässt. Ich halte einen solchen Rundumschlag nicht für zielführend; denn je mehr Anliegen versammelt werden, desto wahrscheinlicher wird auch Widerspruch zu einzelnen Forderungen erzeugt und umso häufiger werden inhaltliche Ungenauigkeiten und Schnitzer deutlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, inhaltlich können wir BÜNDNISGRÜNE aber durchaus vieles teilen, was in Ihrem Antrag auftaucht: etwa die Forderung nach mehr Mitbestimmung für Schülerinnen und Schüler und nach Rahmenlehrplänen oder auch das Thema multiprofessionelle Teams. Auch mit Punkten zur Arbeitszeiterfassung bei Lehrkräften, mehr Inklusion oder einer Reform des Lehramtsstudiums rennen Sie bei uns offene Türen ein. Kritisch sehe ich aber insbesondere drei Punkte. Erstens, inhaltliche Ungenauigkeit. Im Antragstext heißt es, der Landesbildungsrat soll die Umsetzung von Maßnahmen fachlich vorantreiben und kritisch begleiten. In der Begründung zum Antrag heißt es: „[…] es soll ein unabhängig tätiger, ständiger Bildungsrat eingesetzt werden“. Sofern der Landesbildungsrat gemeint ist, ist dieser gemäß Schulgesetz nicht für die fachliche Umsetzung von Maßnahmen zuständig. Sofern ein neuer Bildungsrat entstehen soll, stellt sich für mich die Frage nach der Legitimation sowie der Zusammensetzung dieses Bildungsrates. Zweitens, die Zeitleiste. Es heißt, die Umsetzung der Maßnahmen soll mit Beginn des nächsten Schuljahres, also im August, quasi übermorgen, beginnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage, dass das unrealistisch ist. Sie sagen wahrscheinlich, dass es ambitioniert sei. Dies sei Ihnen gegönnt. Hier stellt sich aber die Frage, wie die demokratische Beteiligung an solchen Reformprozessen gewahrt werden soll. Hierbei beißt sich aus meiner Sicht die Katze in den Schwanz. Reform ja, aber bitte ohne Beteiligung; und Beteiligung braucht Zeit, wenn sie ernst genommen wird. Was mich zu drittens führt, nämlich der Frage nach der Autorenschaft des Papiers. Wir befinden uns gerade in einem laufenden Prozess zum Projekt „Bildungsland Sachsen 2023“. Ich habe das Gefühl, der Antrag rauscht einmal querbeet durch die Bildungspolitik im Freistaat. Wie gesagt, das kann man alles machen, aber es sollte doch klar werden, ob es sich hierbei nun um die Beratungsergebnisse aus dem Prozess „Bildungsland Sachsen 2030“ handelt, oder ob es Ihr Wahlprogramm oder die Ergänzung aus Ihrer Fraktion ist. Auch das Forderungspapier des Landeselternrates wird in einem Nebensatz als Quelle genannt, und Sie haben es auch in Ihrer Rede gesagt. Für mich ist das eine Frage der Transparenz. Ist es das Ziel, die Ergebnisse des Projektes „Bildungsland Sachsen 2030“ vorwegzunehmen, oder habe ich eigene Forderungen, die vielleicht auch in einigen Prozessen des Projektes „Bildungsland Sachsen 2030“ aufgemacht wurden? Dann sollte dies aus meiner Sicht kenntlich gemacht werden. Es wird zudem der Eindruck erweckt, dass das Projekt „Bildungsland Sachsen 2030“ abgeschlossen wäre. Auch das ist aus meiner Sicht irreführend. Das Kultusministerium ist gerade dabei, die Ergebnisse der regionalen Foren zusammenzuführen und ein Gesamtkonzept zu erstellen. Wir BÜNDNISGRÜNEN haben diesen Prozess immer außerordentlich gelobt. Es ist eine Frage der Fairness, jetzt zu schauen, was das Kultusministerium aus diesem Prozess macht. Eine Vorlage dazu ist bis April angekündigt. Ich halte wenig davon, sich einige Punkte herauszupicken und damit dem Gesamtkonzept vorwegzugreifen. Nun komme ich zu meinem letzten Punkt. Im Staatshaushalt sollen insgesamt 6 % des Bruttoinlandsprodukts für Bildung aufgebracht werden, also von Bund, Land und Kommunen gemeinsam. Wir BÜNDNISGRÜNEN unterstützen definitiv ein umfassendes Kooperationsgebot in der Bildung. Ob allerdings die Bildungsausgaben 6 % des Bruttoinlandsprodukts erreichen, obliegt nicht nur dem Freistaat oder zumindest nicht dem sächsischen Haushaltsgesetzgeber. Im Freistaat fließt jeder fünfte Euro in die Bildung. Die Bildung hat Priorität bei uns im Freistaat, und das ist gut und richtig so. Das werden wir auch fortsetzen. Andere sind herzlich eingeladen, ebenso ihren Beitrag dazu zu leisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag bleibt mir festzustellen, dass er hier und da unsere Unterstützung findet, er aber insgesamt doch zu ungenau, zu überlastet und zu überfrachtet ist. Wir werden Ihren Antrag daher ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU)
