Petra Köpping
Das möchte ich gern noch einmal aufrufen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist eine bundesbezogene Maßnahme gewesen. Das wissen Sie. Wir haben von Anfang an in Sachsen gesagt, dass für uns die Versorgungssicherheit der Einrichtung oberste Priorität hat, und genau danach haben wir gehandelt. Deshalb haben wir niemanden verunsichert und schon gar nicht bedroht, was die einrichtungsbezogene Impfpflicht betrifft. Unsere Haltung war genau die, dass alle Versorgungseinheiten zu sichern sind, und das haben wir gewährleistet. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung von Frau Staatsministerin Köpping. Wenn es keinen Redebedarf zur Großen Anfrage seitens der Fraktionen gibt, übergebe ich an die AfD-Fraktion, die einen Entschließungsantrag mit der Drucksachennummer 7/16092 eingebracht hat. Diesen Entschließungsantrag stellt Kollege Wiesner von der AfD-Fraktion vor; bitte schön.
