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Rico Gebhardt

Die Linke 21.03.2024 Sitzungen 7/86

Damit kennt sich ja die AfD aus!) Beispiele gefällig? Frau Köpping sagte, dass mit den Impfungen neben der Verhinderung von schweren Erkrankungen auch die Verhinderung der Virusverbreitung erreicht werden würde, mit einer steigenden Impfrate könne ein Rückgang der Neuinfektionsrate erreicht werden. Jetzt kam durch die Europäische Arzneimittelbehörde aber heraus, dass die Impfstoffe gar nicht für die Verhinderung der Virusverbreitung zugelassen waren. (Jörg Urban, AfD: Na sowas!) Schon schlecht. Frau Köpping hat hier ihre Hoffnung als Wahrheit verkauft und so Millionen Bürger an die Nadel gedrängt, die sich womöglich ohne diese Illusion gar nicht hätten impfen lassen. Auch Kinder hat sie dabei impfen lassen, indem man den Familien Angst machte, dass Covid auch für Kinder sehr gefährlich sei. Hier gesteht sie nun in unserer Großen Anfrage ein, dass dies nie der Fall war. Über alle drei Jahre der Coronakrise hinweg wurden 33 Kinder unter 18 Jahren auf Intensivstationen behandelt, wobei gar nicht klar ist, ob mit oder wegen Corona. Unsere Anfrage deckte aber auf, dass zehn Kinder so starke Nebenwirkungen von der angeblich nebenwirkungsfreien Impfung hatten, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Das Risiko von Covid steht also in keinem Verhältnis zu den registrierten Impfnebenwirkungen bei Kindern. Dennoch waren es die Kinder, die in allen Bereichen besonders von den drakonischen Coronamaßnahmen der Regierung betroffen waren. Kitas und Schulen waren geschlossen, zudem erfolgte eine fast vollständige Isolation von ihren Freunden. Kein Wunder, dass die Auswirkungen und Schäden bei den Kindern enorm sind. Das und anderes darf sich nicht wiederholen. (Beifall bei der AfD) Es braucht also eine ehrliche Aufarbeitung, wie Frau Köpping es selbst gefordert hat. Hierzu wollen wir mit unserer Großen Anfrage einen Beitrag leisten, indem wir Fragen gestellt haben, die nach der Coronakrise unbedingt gestellt werden mussten, um für die Zukunft zu lernen. Es geht hierbei zum Beispiel um die Datengrundlagen, die zu den Grundrechtseinschränkungen geführt haben. Die Datengrundlagen fußten vor allem auf Meldedaten, also Neuinfektionen und Hospitalisierungsmeldungen. Hier haben wir bis heute riesige Datenlücken, die sehr deutlich zeigen, dass es zu keinem Zeitpunkt ein klares Lagebild gab. Beispielsweise sind für fast die Hälfte der hospitalisierten Covid-Patienten keine Angaben zum Impfstatus verfügbar. Für 90 % der Patienten, bei denen der Impfstatus bekannt ist, ist dennoch nicht bekannt, wie viele Impfungen sie erhalten haben. Für 98,4 % der Covid-Patienten ist nicht klar, ob diese wegen der Coronaviruskrankheit oder aus anderen Gründen behandelt wurden. Trotz dieses unappetitlichen Datensalats gab es dann zum Hauptgang die Impfpflicht und die 2G-Maßnahmen, welche damit begründet wurden. Frau Köpping hat es auch geschafft, dass die Gesundheitsämter kontrollieren konnten, ob die Leute tatsächlich in Quarantäne waren. Warum schaffen Sie es dann nicht mit Ihrer Amts-Armada, diese Datenlücken zu schließen? Wir brauchen diese Daten als valide Datenquellen für die Zukunft. Bitte, Frau Köpping, sorgen Sie dafür! Nächstes Thema: Bußgelder wegen Coronaregelverstößen. Wir konnten hier mit Ihren Antworten auf unsere Anfrage sehr deutlich aufzeigen, dass mit zweierlei Maß gemessen wurde. Es gab auf der einen Seite 76 000 Bußgeldverfahren gegen Bürger, die sich gegen die unsinnige Maskenpflicht stellten, sich nicht einsperren lassen wollten, oder sich weiter als 15 Kilometer von ihrem Zuhause entfernten. Auf der anderen Seite haben wir die Krankenhäuser und Krankenhausärzte. Diese waren zur Meldung von CovidFällen und deren Impfstatus verpflichtet. Wir konnten etwa 7500 Fälle von Covid-Patienten aus drei Landkreisen ermitteln, bei denen keine Angabe zum Impfstatus vorlag. Dass man nicht ad hoc in allen Fällen den Impfstatus feststellen kann, ist klar. Nur hätte in diesen Fällen die Meldung „unbekannt“ erfolgen müssen. Tatsächlich erfolgte gar keine Meldung. Wir haben hier also einen bußgeldbewehrten Meldeverstoß, der schlicht nicht sanktioniert wurde. Jetzt zur Einordnung: Mir geht es gar nicht darum, Krankenhäuser oder Krankenhausärzte mit Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern zu belegen. Hier geht es darum, dass auf der einen Seite Bußgeldverfahren für Corona- und Maskenkritiker in drangsalierender Art und Weise durchgeführt wurden, und auf der anderen Seite Meldeverstöße akzeptiert wurden, die zu den erheblichen Datenverlusten geführt haben, welche letztlich dazu beigetragen haben, dass Sie kein klares Lagebild hatten und auf dessen Grundlage Sie derartig weitreichende Maßnahmen angeordnet haben. Aus diesem Grund ist es uns auch so wichtig, dass diese Datenlücken aufgearbeitet werden. Wir brauchen hier eine anständige Evaluation der getroffenen Schutzmaßnahmen und eine Bewertung, welche Maßnahmen zielführend waren, und welche Maßnahmen nichts Weiteres als Schaden angerichtet und Leid verursacht haben. Hierfür brauchen wir eine angemessene Datengrundlage, die Sie nun schaffen müssen. Was wir allerdings auch brauchen, ist ein Überblick über die Kapazitäten des Gesundheitswesens. Mit dem Schutz vor Überlastung der Krankenhausversorgung wurden fast alle Coronamaßnahmen von Anfang an begründet. Bis heute hat Frau Köpping aber nur einen sehr dürftigen Überblick darüber, wie groß ein möglicher Engpass ist; denn sie weiß bis heute nicht, wie viele Intensivbetten mit und ohne maschinelle Beatmungsmöglichkeit tatsächlich in Sachsen verfügbar sind. Ein kleines Zahlenbeispiel: Vor Corona gab es laut Krankenhausstatistik 1 503 Intensivbetten. Im Zuge der Corona-krise wurden 947 zusätzliche Intensivbetten zur Verfügung gestellt. Die Krankenhausstatistik weist für 2022 aber mit 1 514 Intensivbetten nur knapp zehn Betten mehr aus als vor Corona. Wir haben in unserer Großen Anfrage Frau Köpping gefragt, wo denn diese restlichen geförderten Betten abgeblieben sind. Uns wurde geantwortet: Das weiß man nicht. Kurz auf Deutsch: Das Ministerium, Frau Köpping, hat keine Ahnung, wohin die Beatmungsgeräte und das Geld geflossen sind. Meine Damen und Herren, so geht es nicht. (Beifall bei der AfD) Wir fordern daher eine genaue Ermittlung von Ihnen dazu, welche Kapazitäten tatsächlich in den Krankenhäusern vorhanden sind, oder welche Kapazitäten kurzfristig nutzbar gemacht werden können, um in Zukunft Gewissheit und eine Planungsgrundlage zu haben, wo die tatsächlichen Kapazitäten im Gesundheitswesen liegen. Auch wenn Frau Köpping in der Vergangenheit mit ihrer Coronapolitik im trüben Nebel gestochert und so manche Fehlentscheidung zu verantworten hat, sollte sie doch zumindest jetzt den Anstand haben, erstens Ihre Politik aufzuarbeiten, zweitens Maßnahmen und Entscheidungsgrundlagen zu evaluieren und drittens die Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen, damit sich Derartiges niemals wiederholen wird. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wiesner für die AfD-Fraktion. Wir kommen zur allgemeinen Aussprache. Für die CDU-Fraktion spricht Daniela Kuge; bitte.

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