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Rico Gebhardt

Die Linke 21.03.2024 Sitzungen 7/86

Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich höre bereits das Lamentieren der anderen Fraktionen – Herr Voigt hat schon ein Problem –, warum und ob dieses Gesetz nun dringend notwendig sei. Ich kann Ihnen sagen, dass wir uns das bei gewissen Anträgen und Gesetzentwürfen der Wir müssen die Pflegeversicherung von der Teilversicherung in eine Vollversicherung umwandeln. Alle pflege- und versicherungsfremden Leistungen, insbesondere die Ausbildungskosten, sind als gesamtgesellschaftlich zu leistende Aufgaben und aus Steuermitteln des Bundes zu finanzieren und nicht, wie jetzt, durch die zu pflegende Person. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass alle in Würde altern können. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stimmen Sie unseren Initiativen zu! Wenn das für Sie wieder nicht machbar ist, dann müssen die Regierungsparteien und die Staatsregierung bitte selbst schnellstmöglich entsprechende Anträge vorlegen. Sie können unsere gern als Blaupause nutzen. Schaffen Sie jetzt mehr Entlastung, führen Sie ein Landespflegegeld wie in Bayern ein. Es steht den Pflegebedürftigen zu. Es ist eine Art Inflationsausgleich. Gehen Sie diesen ersten Schritt und lassen Sie weitere folgen! Wir als Gesellschaft haben die Verantwortung, für Pflegebedürftige zu sorgen; denn Pflege geht uns alle an, ob ambulant, stationär oder familiär. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Jörg Urban, AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Susanne Schaper für die einreichende Fraktion DIE LINKE, meine Damen und Herren. Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Sächsisches Landespflegegeldgesetz“ an den Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss – mitberatend – zu überweisen. Wer diesem Vorschlag folgen kann, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich ebenfalls keine. Damit ist die Überweisung beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zu des Entwurfs Karfreitag-Tanzverbotes im Freistaat Sachsen der Fraktion DIE LINKE Staatsregierung und der anderen Fraktionen auch schon hin und wieder einmal gefragt haben. Tatsächlich finden wir, dass es einmal wieder an der Zeit ist, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich mit der Freizeit der Sächsinnen und Sachsen, aber auch mit den Grundlagen der Freiheit und Vielfalt beschäftigt: das Gesetz zur Aufhebung des Karfreitag-Tanzverbots im Freistaat Sachsen. Seit dem Jahr 1992 ist im Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen ziemlich strikt das sogenannte Tanzverbot am Karfreitag sowie am Buß- und Bettag geregelt. Einige Bundesländer untersagen schon am Abend des Gründonnerstags Tanzveranstaltungen. Seit Ewigkeiten führt dieses Verbot sowie etwaige Sanktionen immer wieder zu öffentlichen Diskussionen – zu Recht, finden wir. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden gesellschaftlichen und kulturellen Wandels sowie des Freizeitverhaltens vieler Menschen in Sachsen finden wir, dass es an der Zeit ist, die Aufhebung des Tanzverbots erneut aufs Tableau zu heben. Das hat vor allem etwas mit der Herstellung und Anerkennung von Realitäten zu tun. (Sören Voigt, CDU: Wie bei Cannabis!) Deshalb sollte man diese eher antiquierte Praxis erneut hinterfragen, da sie eigentlich nicht zu einer modernen Gesellschaft passt. Man kann demnächst nebenbei auch noch einen Joint rauchen – glaube ich zumindest. (Heiterkeit bei den LINKEN und des Abg. Sören Voigt, CDU – Sören Voigt, CDU: Ich wusste es!) – Herr Voigt, das musste jetzt sein. Zunächst möchte ich betonen, dass wir in einer Gesellschaft leben, die auf religiöser Neutralität beruht. Wir leben in einem säkularen Staat, wenn es auch nicht vergleichbar mit Frankreich ist. Mit der Praxis, zum Beispiel am Karfreitag, zeigt sich allerdings erneut, dass die klare Trennung von Staat und Kirche nach unserer Ansicht noch lange nicht vollzogen ist. Unserer Auffassung nach sollte der Staat keine bestimmten religiösen Überzeugungen bevorzugen und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger respektieren, ihre eigenen religiösen oder nicht religiösen Aktivitäten zu wählen. Ein gesetzliches Tanzverbot zu christlichen Feiertagen verletzt im Prinzip genau das, indem es nämlich eine bestimmte Religion zur Überzeugung bevorzugt und dann auch noch den 75 % konfessionell nicht gebundenen Menschen vorschreibt, was sie an solch einem Feiertag machen dürfen bzw. nicht machen dürfen. Sachsen gehört zu einem der am wenigsten religiösen Regionen in der Bundesrepublik und daran hat sich in den letzten Jahrzehnten nichts geändert. Ein religiös begründetes gesetzliches Tanzverbot fällt damit absolut aus dem Rahmen und ist völlig fehl am Platz. Bevor nun jemand Schaum vor dem Mund bekommt: Unser Gesetzentwurf ist kein Kulturkampf gegen die Kirche. Wir wissen sehr wohl um den gesellschaftlichen und sozialen Beitrag der christlichen Kirchen, insbesondere in Krisenzeiten. Dennoch plädieren wir für die Abschaffung der stillen Feiertage und verteidigen somit die Freiheit der persönlichen Entfaltung. Jede und jeder sollte das Recht haben, selbst zu entscheiden, wie sie oder er die Feiertage verbringen möchte. Ein Tanzverbot an bestimmten Tagen schränkt die persönliche Freiheit unnötig ein. Ob Tanzveranstaltungen oder stilles Gebet – die verschiedenen Bedürfnisse stehen nicht im Widerspruch zueinander. Außerdem ist die kulturelle Vielfalt ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei diesem Thema berücksichtigt werden muss. Tanzen ist ein integraler Bestandteil vieler Kulturen. Ein Tanzverbot an bestimmten Tagen behindert im Prinzip gewisse kulturelle Aktivitäten und schränkt damit die Vielfalt der Gesellschaft ein. Es ist wichtig, diese Vielfalt zu respektieren und zu fördern, anstatt sie durch die gesetzliche Einschränkung zu unterdrücken. Gerade die arbeitsfreie Zeit an Feiertagen ist für viele eine Zeit der Freude und damit auch des Tanzens. Warum das Tanzen – egal, an welchem Tag – verboten werden sollte, ist gänzlich unverständlich. Der Papst scheint ebenfalls nichts dagegen zu haben; denn in Rom kann man selbstverständlich auch am Karfreitag Partys oder Rockkonzerte besuchen – jedenfalls alle diejenigen, die das wollen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das ist ja cool!) An dieser Stelle möchte ich den Leipziger Pfarrer Martin Staemmler-Michael zitieren, der Folgendes in einem Gespräch mit dem MDR im vergangenen November dazu sagte: „Alles was ich mit christlichem Glauben verbinde und ich verbiete etwas – da kann ich nur auf Unverständnis stoßen. Je enger ich etwas führe, umso unverständlicher reagieren die Menschen darauf, weil sie nicht die Möglichkeit haben, frei für sich zu entscheiden.“ Aus seiner Sicht muss es ein Angebot sein, beispielsweise, wenn Leute Ruhe brauchen, weil sie in Not sind. Gleiches gilt für diejenigen, die tanzen wollen. Deshalb zitiere ich ihn noch einmal: „Wenn Leute sagen ‚Ich brauche das Tanzen, ich habe gerade keine Not. Warum kann ich dann nicht tanzen gehen?‘, dann soll er tanzen gehen.“ Es ist also an der Zeit, ein zeitgemäßes Verständnis von Feiertagen zu entwickeln. In einer modernen, säkularen Gesellschaft haben Feiertage heute oft unterschiedliche Bedeutungen für verschiedene Menschen und Menschengruppen. Ein starres Verbot bestimmter Aktivitäten kann nicht mehr zeitgemäß sein und den eigentlichen Sinn des Feiertages verfehlen. Stattdessen sollten wir alternative Wege finden, um sicherzustellen, dass an religiösen Feiertagen religiöse Rituale angemessen durchgeführt werden können, ohne die persönliche Freiheit und kulturelle Vielfalt aller zu beeinträchtigen. Dafür braucht es kein generelles Verbot aller Veranstaltungen an diesem Tag. Abschließend möchte ich betonen, dass wir als Gesellschaft Verantwortung tragen, die Rechte und Freiheiten aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu respektieren. Ein gesetzliches Tanzverbot an Karfreitag und anderen stillen Tagen stehen im Widerspruch zu diesen grundlegenden Prinzipien und sollte daher überdacht und abgeschafft werden. Ich beantrage die Überweisung an den zuständigen Fachausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Rico Gebhardt für die einreichende Fraktion DIE LINKE. Das Präsidium schlägt vor, den Entwurf „Gesetz zur Aufhebung des Karfreitag-Tanzverbotes im Freistaat Sachsen“ an den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung zu überweisen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Herr Voigt, Sie schaffen das. (Heiterkeit des Abg. Sören Voigt sowie bei den LINKEN und der SPD – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD –

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