Susanne Schaper
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute reden wir wieder einmal über das Thema Pflege. Meine Fraktion und ich werden nicht aufhören, die Pflege- und die Gesundheitspolitik immer wieder in den Mittelpunkt unseres politischen Handelns zu stellen und Sie daran teilhaben zu lassen. Mit Anfragen, Anträgen und Gesetzentwürfen wollen wir auf die Situation der Menschen, die gepflegt werden, und für Pflegende aufmerksam machen und ihre Situation vor allem verbessern. Wir alle wissen doch genau, wie wichtig der Bereich Pflege vor allem in Sachsen ist. Die Menschen werden immer älter und die Bevölkerungszahl sinkt. Damit steigt natürlich der Anteil der Älteren. Die Pflege zu Hause oder die stationäre Pflege, die Kosten für die Pflege im Allgemeinen sind in den letzten Jahren ständig gestiegen und explodieren förmlich. Es fehlt an Pflegekräften und die Bearbeitung von Anträgen zu Unterstützungsleistungen dauert zu lange. Kurz gesagt: Die Situation spitzt sich weiter zu. Die jüngsten Gesetzesänderungen werden von allen Seiten als ungenügend kritisiert. Der Pflege droht der Kollaps, und immer mehr Menschen sind auf Hilfe zur Pflege angewiesen. Die Kommunen ersticken in Anträgen. Es zeigt sich in den Antworten auf meine Anfragen, wie exorbitant die Kosten dafür angestiegen sind. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Gahler mit dem Schlusswort. Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 7/15949 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist diese Drucksache somit nicht beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt 3 beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs (SächsLPflGG) der Fraktion DIE LINKE Am 21.09.2023 habe ich meine Rede mit dem Zitat aus der „Sächsischen Zeitung“ begonnen. Die Überschrift lautete: „Was tun, wenn die Rente fürs Pflegeheim nicht reicht?“. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was tun, wenn die Rente nicht für ein würdevolles Leben reicht? Energie-, Lebensunterhalts-, Miet- und auch Heimkosten steigen immer weiter. In Anbetracht dieser sich in Sachsen weiter zuspitzenden Situation für die zu pflegenden Menschen und deren Angehörige braucht es nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE schnellstmöglich neue Instrumente für eine wirksame Entlastung der Betroffenen. Diese sind nötig, um den weiterhin drastisch steigenden finanziellen Belastungen entgegenzuwirken. Angesichts der Tatsache, dass in Sachsen nach der aktuellen Statistik mehr als 310 000 pflegebedürftige Menschen zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen betreut und gepflegt werden, stellt ein Landespflegegeld als Einmalzahlung zukünftig eine neue landesgesetzliche soziale Leistung des Freistaates in Sachsen dar bzw. könnte, wenn Sie denn unseren Gesetzentwurf annehmen. Diese Leistung soll auf der Grundlage eines Sächsischen Landespflegegeldgesetzes eingeführt werden, um einen entsprechenden individuellen Rechtsanspruch verbindlich zu bestimmen. Diese Leistung soll die betroffenen pflegebedürftigen Menschen punktuell finanziell entlasten. Mit dem Landespflegegeld möchten wir ein kleines, aber wichtiges Signal setzen. Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 sollen damit die Möglichkeit erhalten, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen: ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern. Anders als die Leistungen der Pflegeversicherung ist das Landespflegegeld weder zweckgebunden, noch muss eine regelmäßige Beratung wahrgenommen werden. Sie soll zudem möglichst unbürokratisch in Anspruch genommen werden können. Eine Anrechnung des Landespflegegelds auf sonstige Sozialleistungen wird darüber hinaus gesetzlich ausgeschlossen. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Lebensqualität unserer pflegebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger ein Stück weit verbessern; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, viele können sich jene kleinen Dinge, die das Leben lebenswert machen, schlicht und einfach nicht mehr leisten, weil das sogenannte Taschengeld nicht mehr ausreicht, um den Enkelkindern einen Rummelbesuch und ein Eis zu bezahlen, mit Freunden bei einem Gläschen Wein bei gutem Essen zusammensitzen oder sich selbst einfach einmal etwas Gutes zu gönnen. Das sollte doch für jede und jeden drin sein. Wir wissen, dass dieser Schritt nicht ausreicht und dass wir vieles auf Bundesebene regeln müssen. Wir können aber in Sachsen nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten, sondern müssen jetzt handeln. Daher haben wir als Linksfraktion am Montag einen weiteren Antrag ins Verfahren eingebracht. Damit fordern wir die Landesregierung auf, ein sächsisches Pflegewohngeld einzuführen. Dieses soll einen Zuschuss bilden für die jeweiligen Eigenanteile an Investitionskosten und Betriebsausgaben, die den stationär Untergebrachten von den Heimen in Rechnung gestellt werden. Dieser Zuschuss soll ohne Berücksichtigung des Schonvermögens eingeräumt werden. Das Landespflege- und das Pflegewohngeld sind zwei Bausteine, die wir in Sachsen klären könnten. Auch auf Bundesebene müssen wir natürlich weiter Druck machen und uns für eine solidarische Pflegeversicherung einsetzen. Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Aufhebung des Drucksache 7/15948, Gesetzentwurf Auch hierzu liegt keine Empfehlung des Präsidiums für eine allgemeine Aussprache vor, daher spricht nur die einreichende Fraktion. Für die einreichende Fraktion DIE LINKE, bitte innerhalb von 8 Minuten, Rico Gebhardt.
