Sebastian Wippel
Nachfrage wird steigen, weil es angeboten wird! – Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) – Ich kehre zu meinem Redebeitrag zurück, Herr Piwarz. Wir wollen Kinder und Jugendliche auch dadurch schützen, indem Informationen zum Präventionsangebot weiter verstärkt werden. Ferner wird Jugendschutz durch ein Werbeverbot für Cannabis – im Gegensatz zu anderen legalen Drogen – sowie durch Mindestabstände zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen gewährleistet. Jetzt noch kurz zu manchen Redebeiträgen. Ich habe mich ja schon bei manchem Zwischenruf oder Beitrag der CDUFraktion etwas gewundert. Diese Woche hat mich ein Video des Kollegen Modschiedler zu diesem Thema besonders amüsiert. Ich fasse drei Kernaussagen zusammen: Erstens. Cannabiskonsum funktioniert durch die Wasserpfeife. Zweitens. Alle fallen nach dem Konsum um, (Heiterkeit bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) und – drittens –: Menschen, die das konsumieren, können sich keine 10 Minuten konzentrieren. Also, Letzteres Herr Modschiedler: (Martin Modschiedler, CDU: Letzteres stimmt, oder?) Wenn wir das in diesem Halbkreis mal als Prämisse nehmen, dann wird es prekär; also, das wird schwierig. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Außerdem möchte ich noch auf zwei, drei Sachen eingehen, die zur Legalisierung von anderen illegalen Drogen gesagt wurden. Erstens haben diese Substanzen ein viel höheres Risikoprofil als Cannabis; somit kann es keine Übertragung einer Gefährlichkeit für andere Stoffe geben. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Das sehen wir anders!) Vorhin wurden schon die Autofahrer angesprochen. Das fand ich auch sehr interessant. Fest steht: Personen, die unter Einfluss von Cannabis Auto fahren, werden weiterhin bestraft. Es gibt aber nur eine MPU, wenn Sie unter dem Einfluss von Cannabis mit dem Auto fahren. Medizinisch bestätigte Abhängigkeit führt dazu, dass Sie nicht geeignet sind, eine Fahrerlaubnis zu erwerben oder zu behalten. Dann gab es noch eine Aussage – ich glaube, Herr Wähner hat das mit dem Gefahrengrenzwert gesagt. Natürlich braucht es einen angemessenen Gefahrengrenzwert von THC, um zu entscheiden, ob es einen akuten Konsum gibt oder nicht. Dazu hat die Bundesanstalt für Straßenwesen – eine Institution, die nicht gerade sehr GRÜNEN-nah ist – einen Vorschlag von 3,8 Nanogramm/Milliliter gemacht. (Christian Hartmann, CDU: Es gibt ihn aber nicht!) Natürlich ist jetzt der Gesetzgeber, auch das Bundesverkehrsministerium, dazu aufgefordert, einen Vorschlag zu unterbreiten, der tauglich ist. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Zusammenfassend denke ich – Sie können gern eine Zwischenfrage stellen, Herr Modschiedler –, (Martin Modschiedler, CDU: Gern!) dass wir keine politische Rhetorik im Wahlkampfgepolter brauchen, wie wir es jetzt in der letzten Zeit erlebt haben, sondern eine Fokussierung auf das Wesentliche: auf den Gesetzesinhalt. (Martin Modschiedler, CDU, steht am Mikrofon.) Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, wer den von Ihnen gelesen hat oder nicht, –
