Armin Schuster
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird in der Fallerfassung seit 2020 in den Angaben zur Tatörtlichkeit auch der Wert „Krankenhaus“ erfasst. Eine gesonderte Auswertung dieser Fälle erfolgt im Rahmen der Beantwortung von Anfragen. Eine Veröffentlichung von Daten zu Gewalttaten in Krankenhäusern erfolgt bisher nicht. Grundsätzlich werden in der PKS folgende Angaben zu Straftaten erfasst: zum Fall (zum Beispiel Anzahl erfasster Fälle, Anzahl aufgeklärter Fälle, Straftatenschlüssel, Schlüssel der Tatgemeinde, Vollendung/Versuch, Schaden bei Schadensdelikten); zu bekannten Tatverdächtigen (zum Beispiel Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Wohnort) und zu Opfern (zum Beispiel Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung, Opferspezifik), sofern es sich um Opferdelikte handelt. Im Sachzusammenhang wird als Anlage die Auswertung des Landeskriminalamtes Sachsen zur Beantwortung einer „Spiegel“-Anfrage vom 11. Januar 2024 zu (allen) Straftaten mit der Tatörtlichkeit „Krankenhaus“ übersandt. Die nach den Regeln der Fallerfassung zur PKS erfassten Gewaltdelikte sind in den Schlüsselzahlen 000000, 100000 und 200000 enthalten. Daten für das Berichtsjahr 2023 stehen noch nicht zur Verfügung.
