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Petra Köpping

01.02.2024 Sitzungen 7/83

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Mit der investiven Förderung soll die Zahl an Kurzzeitpflegeplätzen erhöht und ein Beitrag zum Aufbau nachhaltiger Strukturen geleistet werden. Die Förderung baulicher Maßnahmen zur Schaffung von mehreren Plätzen in einer räumlich eigenständigen, zur ausschließlichen Nutzung für Kurzzeitpflegegäste vorgesehenen Einheit wird dieser Zielstellung eher gerecht. Zu Frage 2: Die Zuwendungsvoraussetzungen decken verschiedene Anforderungen an eine öffentliche Förderung, insbesondere zur Gewährleistung einer bedarfs- und qualitätsgerechten sowie zweckentsprechenden Verwendung der Landesmittel, ab und ermöglichen dennoch einen relativ leichten Zugang zu den Fördermitteln. Staatlich geförderte Baumaßnahmen sind prädestiniert dafür, die klimapolitischen Zielstellungen der Staatsregierung umzusetzen, indem sie mit hohen EnergieeffizienzStandards einen besonderen Beitrag zur Energieeinsparung und Dekarbonisierung leisten.

Protokoll ↗