Thomas Kirste
Nein. – Es war wie in einem schlechten Krimi. Die Generaldirektorin reiste mit dem Geld nach Antwerpen und übergab das Geld in der Hotellobby. Die glücklichen Täter machten sich mit den 40 000 Euro aus dem Staub und sonnen sich jetzt wahrscheinlich irgendwo auf den Malediven mit ihrer Geliebten. Was machen Sie, liebe Staatsregierung? Genau genommen: nichts. Sie spielen das Desaster einfach herunter. Es habe sich nicht um staatliche Mittel gehandelt. Der Freistaat Sachsen habe damit keinen Schaden erlitten. Der Sächsische Rechnungshof sieht das offenbar ganz anders. In dem Moment, als die Kunstsammlungen Dresden die Spende annahmen, wurden die 40 000 Euro zu staatlichen Mitteln. Doch Sie, liebe Staatsregierung, sprechen dem Rechnungshof anscheinend keine besonders hohe Kompetenz zu. Ihre Stellungnahme liest sich, als habe der Rechnungshof keine Ahnung von dem, was er tut. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) An Arroganz ist das, ehrlich gesagt, kaum zu überbieten; aber das ist ja nichts Neues. Selbst wenn die 40 000 Euro zum Zeitpunkt der Übergabe keine staatlichen Mittel gewesen wären, bliebe immer noch die Frage: Warum darf Frau Ackermann auf eigene Faust nach Antwerpen fliegen und 40 000 Euro ungeprüft an Kriminelle verschleudern? Die Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir hat ergeben, dass das Kultusministerium im Vorfeld nicht einmal über den geplanten Ankauf informiert war. Die Verantwortung für diese Entscheidung trägt vor allem eine Person: Frau Ackermann. Die Kunstsammlungen sollten sich endlich wieder ausschließlich um die Verwaltung und Sicherheit ihrer Kunstschätze kümmern; denn hierbei gibt es berechtigte Kritik. Bereits im Jahr 2021 haben wir durch Anfragen aufgedeckt, dass die Kunstsammlungen systematisch Kunstwerke umbenennen. Kunstsammlungen und Staatsregierung tun also so, als sei das eine ganz normale Sache. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ist es ja auch!) Man würde angeblich nur solche Werke umbenennen, für die es sowieso keine historische Bezeichnung gebe. Das ist schlichtweg Unsinn. Bestes Beispiel: Die Figuren zweier Hottentotten im Grünen Gewölbe. Die Figuren hießen bereits seit 300 Jahren so. Nun wurde der Name zensiert; anstatt „Hottentotten“ kann man jetzt drei Punkte bestaunen. Auch völlig unverfängliche Begriffe müssen weichen, weil sie den Staatlichen Kunstsammlungen nicht mehr passen: Aus „Zwerg“ wurde „Kleinwüchsiger“, aus „Knabe“ wurde „Junge“, verboten sind „Indianer“, „Eskimo“ und selbst „südländisch“. Meine Damen und Herren! Mit Wissenschaftlichkeit hat das überhaupt nichts zu tun. Hierbei gibt es ganz klar eine politische Motivation. Jetzt kommen Sie mir bitte nicht damit, dass ja nur 0,017 % aller Projekte in den Staatlichen Kunstsammlungen betroffen seien. Egal, ob eine, hundert oder tausend – jede politische Umbenennung ist eine zu viel. Diese unsäglichen Umbenennungen müssen sofort aufhören. (Beifall bei der AfD –
