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André Wendt

AfD 01.02.2024 Sitzungen 7/83

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zitat: „Kein Bundesland in Deutschland ist bei den Ruhegehältern für seinen Ministerpräsidenten oder die Landesminister spendabler als Sachsen. Sie erhalten hier ab dem 63. Geburtstag mindestens 43,05 % ihrer vorherigen Bezüge.“ So lautet das Ergebnis einer von der Zeitschrift „Focus“ durchgeführten Auswertung der Ministergesetze der einzelnen Bundesländer in Deutschland. Bei den aktuellen monatlichen Amtsbezügen von 18 400 Euro für den Ministerpräsidenten und 15 300 Euro für die Minister kommt dabei einiges zusammen. Wenn ein ehemaliger sächsischer Ministerpräsident mit 63 Jahren in den Sehr geehrte Damen und Herren! Die Privatrechte der einzelnen Behördenmitarbeiter, im privaten Umfeld so zu sprechen, wie sie wollen, bleibt in jedem Fall logischerweise unberührt. Es wird bei den meisten Sachsen sowieso als schlimmer Sprachfehler wahrgenommen werden. In dem Moment aber, in welchem sie als öffentliche Beamter oder Angestellter tätig werden, vertreten sie den Freistaat Sachsen und müssen sachlich und genderfrei kommunizieren. Unser Gesetzentwurf bildet den Willen von 92 % aller Sachsen und über 80 % aller Deutschen ab. Wir bitten hiermit um die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Inneres und Sport. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der AfD – Lachen des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kirste für die einreichende AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Sächsisches Gesetz über den behördlichen Gebrauch der deutschen Sprache (Sächsisches Behördensprachgesetz)“ an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Überweisung entsprochen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs des Sächsischen Ministergesetzes Gesetzentwurf der Fraktion AfD Ruhestand geht, bekommt er nach einer vierjährigen Amtszeit ein monatliches Ruhegehalt von stattlichen knapp 8 000 Euro. Die sächsischen Minister erhalten für den gleichen Zeitraum fast 6 660 Euro, auch bereits ab dem 63. Lebensjahr und nach nur vier Jahren. Wer länger im Amt war, erhält für jedes weitere Amtsjahr einen weiteren Zuschlag von knapp 2,4 %. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Sowohl die Höhe der Versorgung als auch der Beginn der Ruhegehaltszahlung entsprechen in keiner Weise den Veränderungen bzw. den Einschnitten, wie sie in den vergangenen Jahren bei Beamten und Arbeitnehmern vorgenommen worden sind. Sie sind unseres Erachtens aber auch nicht verhältnismäßig, wenn man vor Augen hat, dass in Deutschland die Durchschnittsrente für Arbeitnehmer nach 45 Arbeitsjahren bei etwa 1 500 Euro im Monat liegt. Unser Gesetzentwurf soll für einen Ausgleich sorgen. Wir wollen die bestehende Überversorgung, von der die ehemaligen Regierungsmitglieder in Sachsen profitieren können, abbauen und gleichzeitig an die strengeren Regelungen des Bundes und anderer Bundesländer angleichen. Was sieht unser Gesetzentwurf im Konkreten vor? Ich gehe nun auf die vorgesehenen Änderungen im Einzelnen ein. Dabei geht es zum einen um Einschränkungen beim Übergangsgeld sowie um Kürzungen und Verschärfungen für den Bezug von Leistungen zur Altersversorgung. Ich beginne mit dem Übergangsgeld. Wenn Minister aus dem Amt scheiden, erhalten sie finanzielle Unterstützung. Dieses Übergangsgeld dient dem Zweck, die Zeit bis zur Rückkehr in den früheren Beruf oder bis zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu überbrücken. Wir wollen, dass das Übergangsgeld für ausscheidende Regierungsmitglieder künftig nur noch für längstens zwei Jahre gezahlt wird, anstatt wie bisher für drei Jahre. Diese Kürzung der maximalen Bezugsdauer ist nach unserer Auffassung sachgerecht, angemessen und vertretbar. Kein Normalbürger erhält, wenn er arbeitslos wird, Übergangshilfen in der Weise wie ein Regierungsmitglied. Aber auch die Ruhegehaltsregelungen wollen wir reformieren. Derzeit sieht das Gesetz für die Erlangung der Altersversorgung – Ruhegehalt – eine Mindestamtszeit von vier Jahren vor. Wir halten das für zu kurz. Die Mindestamtszeit sollte an die Verlängerung der Legislaturperiode des Landtags auf fünf Jahre erhöht werden. Zusätzlich wollen wir die Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt von bisher 63 Jahren an das Renteneintrittsalter, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehen, hinaufsetzen. Auch die Höhe des Ruhegehaltes möchten wir reduzieren. Der Gesetzentwurf reduziert den Sockelbetrag des Ruhegehalts von derzeit 43,05 auf 36 %; 36 % in Anlehnung an die entsprechenden Versorgungsregelungen im Sächsischen Abgeordnetengesetz. Im Ergebnis hätte ein ehemaliger Minister nach unserem Gesetzentwurf ab dem 67. Lebensjahr für eine Legislaturperiode Amtszeit Anspruch auf 5 520 Euro gegenüber 6 600 Euro bereits ab dem 63. Lebensjahr und nach vier Jahren Amtszeit, wie es derzeit vorgesehen ist. Wir sind der Auffassung, dass 5 520 Euro monatlich durchaus ausreichend sind. Überdies wollen wir auch beim Altersgeld Einschränkungen vornehmen. Wer keine vier Jahre Amtszeit vorweisen kann, bekommt bei Eintritt in das 65. Lebensjahr heute bereits für zwei Jahre im Ministeramt ein Viertel seiner früheren Bezüge. Das sind 4 600 Euro monatlich für einen Ministerpräsidenten, der zwei Jahre im Amt war. Das sind 3 830 Euro monatlich für einen Minister, der zwei Jahre im Amt war; jeweils bereits ab dem 65. Lebensjahr. Unsere Neuregelung kürzt die Bezüge auf die Hälfte, gleichzeitig wird das Eintrittsalter, ebenso wie beim Ruhegehalt, an das Alter angepasst, das für die Normalbürger, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, gilt: 67 Jahre. Andere Bundesländer sind den Weg bereits gegangen, deutliche Einschnitte bei der Ministerversorgung vorzunehmen. Auch wir Sachsen sollten diesen längst überfälligen Schritt wagen. Unbestritten ist, dass für die Mitglieder der jetzigen Regierung ein Vertrauensschutz, ein Bestandsschutz gelten muss. Sehr geehrte Abgeordnete! Und ist deutlich bewusst, dass die Aufgaben eines Staatssekretärs, eines Ministers, eines Ministerpräsidenten mit einer großen Verantwortung verbunden sind. Es ist eine besondere Aufgabe, es ist eine besondere Verantwortung gegenüber unserem Land, gegenüber unserem Staat. Diese Aufgabe kann nur erfüllen, wer sich ihr mit ganzer Kraft widmet. Deshalb müssen unsere Regierungsmitglieder eine der Verantwortung und Arbeitsbelastung entsprechende und attraktive Gegenleistung erhalten. Gleichzeitig müssen wir, wenn wir die Höhe der Amts- und Versorgungsbezüge bewerten, immer berücksichtigen, dass wir hierbei über Steuergelder sprechen, und Politiker zu sein, kein klassischer Beruf, sondern ein Wahlamt auf Zeit ist. Deshalb sind Zurückhaltung und Angemessenheit angesagt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE –

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