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Sebastian Wippel

AfD 01.02.2024 Sitzungen 7/83

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! „Wäre ich die Hamas, würde ich die deutsche Asylpolitik ausnutzen.“ Das sage nicht ich, sondern Dr. Abraham Cooper, Mitgründer und Vizedirektor des Simon-Wiesenthal-Centers in Los Angeles. Die Ereignisse, speziell der letzten Zeit, geben ihm ländlichen Raum. Bedenken wir auch die Förster, die für die Ausweitung von Reitwegen zuständig sind. Frei nach unserem Kollegen von Breitenbuch sollen Förster wieder König im Revier sein. Damit sie das auch sein können, dürfen sie nicht länger Reitwegebürokraten am Schreibtisch sein. Werte Kollegen! Der Wald ist zum Radfahren, Wandern und Reiten gleichermaßen geeignet. Beim umsichtigen Reiten sind weder Konflikte, Auswirkungen auf Flora und Fauna noch relevante Schäden zu erwarten. Das Bundeswaldwegegesetz sieht im Grundsatz keine Beschränkung für das Reiten auf Waldwegen vor. Der Freistaat Sachsen hat von dieser Möglichkeit bisher noch keinen Gebrauch gemacht. Wir wollen das ändern und beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD-Fraktion) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Hein für die einreichende AfD-Fraktion. Da laut Präsidium keine Empfehlung zur allgemeinen Aussprache vorliegt, war Herr Hein für die AfD-Fraktion der Einzige, der heute in der ersten Beratung gesprochen hat. Wir schlagen Ihnen – wie Herr Hein soeben mitgeteilt hat – vor, den Gesetzentwurf zur Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zu überweisen. Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist die Überweisung so beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zu des Entwurfs des Freistaates Sachsen und und Aufzüge im Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Fraktion AfD recht: Krawalle auf Deutschlands Straßen, Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte, Hassparolen gegen Juden, brennende Autos, Sachschäden in Millionenhöhe. Es sind zunehmend Nichtdeutsche und darunter auch Hamas-Anhänger, die hier ihre Israel-Vernichtungsfantasien austoben. Es kann nicht angehen, dass ausländische Konflikte auf unseren Straßen ausgetragen werden, und das mit allen ihren negativen Konsequenzen. Nach dem 7. Oktober, dem Tag des Überfalls auf Israel, ist es allein in Berlin durchschnittlich zu fünf antisemitischen Hassverbrechen gekommen – pro Tag! Aber derartige Exzesse wären rechtlich leicht zu vermeiden. Tatsächlich könnte man Demonstrationen von Hamas-Unterstützern und ähnlichen Gruppierungen verbieten. Die israelfeindlichen Pro-Palästina-Demonstrationen haben gezeigt, dass die hierzulande verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit sowie die praktisch getätigte Toleranz von vielen – in Anführungszeichen – „noch nicht so lange hier Lebenden“ als Zeichen der Schwäche gedeutet werden. Unverhohlen wurde zur Auslöschung des Staates Israel sowie zur Ermordung von Israelis aufgerufen. Diese Konflikte werden in Zukunft nicht abnehmen, sondern zunehmen. Die Zahl der im Freistaat Sachsen lebenden Ausländer hat sich seit dem Jahr 1990 versiebenfacht; es geht schnell weiter. Inzwischen handelt es sich um mindestens 300 000 Personen, die in Sachsen leben. Des Weiteren haben wir eine weltweite Polarisierung, eine Neuordnung der Welt. Wir haben zunehmende politische und ethnische internationale Konflikte. Seit nunmehr neun Jahren sorgt die ungesteuerte Migration dafür, dass Dinge aus dem Ruder laufen und unser Staatswesen tatsächlich in die falsche Richtung steuert. Das betrifft nicht nur das tägliche Zusammenleben, welches angeblich jeden Tag neu ausgehandelt werden muss, (Sabine Friedel, SPD: Ja!) sondern die Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung tangiert auch unsere Werteordnung. Bekanntlich unterscheidet das Grundgesetz bei den Grundrechten zwischen Menschen mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft. So gelten die Versammlungs- und die Vereinigungsfreiheit sowie das Grundrecht auf Freizügigkeit und Berufsfreiheit explizit nur für Deutsche. Die Einteilung in jedermanns Grundrechte und deutsche Grundrechte, sprich: Bürgerrechte, liegt im klassischen Verständnis staatlicher Souveränität begründet. Die Ausübung politisch staatsbürgerlicher Rechte soll den eigenen Staatsbürgern vorbehalten bleiben. Anders als andere Parteien, die die Unterscheidung grundsätzlich abschaffen und die Grundrechte in sogenannte Menschenrechte umgewandelt sehen wollen, vertritt meine Fraktion hier eine dezidiert andere Auffassung. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Besonders die jüngste Entwicklung im Zusammenhang mit dem Überfall der Terrororganisation Hamas auf Israel hat gezeigt, dass die strikte Einteilung nach der Staatsangehörigkeit nicht nur sinnvoll, sondern im wahrsten Sinne des Wortes notwendig ist. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Der vorliegende Gesetzentwurf soll dazu dienen, dass Ausländer in Sachsen politischen und religiösen Extremismus nicht mehr auf deutschem Boden austragen können, indem sie sich dann noch auf die Landesverfassung berufen. Die Versammlungsfreiheit in Sachsen wird mit unserem Gesetzentwurf verfassungsrechtlich als explizites Bürgerrecht im selben Sinne wie Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes festgeschrieben. Durch die Änderung des Sächsischen Versammlungsgesetzes (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) sollen Versammlungen von Ausländern, die sich gegen den Wertekanon des Grundgesetzes der Sächsischen Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung richten, durch die zuständigen Behörden untersagt werden können. Insbesondere handelt es sich dabei um solche Versammlungen, die rassistische, antisemitische, geschlechtsspezifisch diskriminierende Inhalte haben (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) oder die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder gegen die sexuelle Orientierung richten. Außerdem wird geregelt, dass die zuständige Behörde Ausländer von der Teilnahme von solchen Versammlungen ausschließen kann, (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) wenn die Versammlung von einem Deutschen angemeldet wurde. Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz, wie bereits erwähnt, und in den meisten deutschen Bundesländern als deutsches Grundrecht gesetzt. Dieser Staatsbürgervorbehalt der Versammlungsfreiheit im Sinne des vorliegenden Gesetzentwurfs bedeutet aber nicht, dass Ausländern das Recht auf Versammlungsfreiheit grundsätzlich und immer versagt werden sollte. Die Versammlungsfreiheit für Ausländer hat nur nicht den ganz hohen Schutz. Es steht damit nicht unter dem Schutz der Sächsischen Verfassung, sodass es künftig leichter eingeschränkt werden kann, und zwar eingeschränkt werden kann, wenn es eingeschränkt werden muss. Mit dem Gesetz soll unter anderem verhindert werden, dass radikale ausländische politische Einflüsse in Sachsen Raum greifen oder die im Land geltenden Werte im Rahmen von Versammlungen und Aufzügen infrage gestellt werden, indem sich Ausländer dabei auf ein Grundrecht berufen können. Sachsen bietet keinen Raum für ausländische Stellvertreterkonflikte und schon gar keinen Raum für importierten Hass. (Zurufe der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die vorgesehene Änderung der Sächsischen Verfassung steht nicht nur vollkommenen im Einklang mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, nein, sie wappnet die Verfassung auch dafür, dass sie in Zukunft Bestand hat. Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion in den Ausschüssen und die weiteren Verfahren. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wippel für die einreichende Fraktion AfD. Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen und des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen (Versammlungsrechtsänderungsgesetz) an den Ausschuss für Inneres und Sport – federführend – sowie an den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung – mitberatend – zu überweisen. Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Regelung der Beteiligung Gemeinden am Ausbau erneuerbarer (Sächsisches Erneuerbare-Energien-Beteiligungsgesetz Drucksache 7/15543, Gesetzentwurf Auch hierzu ist keine allgemeine Aussprache vorgesehen; deswegen spricht nur die einreichende Fraktion. Für die einreichende Fraktion DIE LINKE spricht Marco Böhme; bitte.

Alle Reden von Sebastian Wippel Protokoll ↗