landtag.sachsen.de ↗

Rico Gebhardt

Die Linke 01.02.2024 Sitzungen 7/83

Also, wenn Sie das gut fanden …!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Danke schön, Herr von Breitenbuch. Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 7/15589 zur Abstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit der Dafür-Stimmen ist diesem Prioritätenantrag so zugestimmt und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen nun zu des Entwurfs für den Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Fraktion AfD Während Fußgänger und Radfahrer nahezu das gesamte Waldwegenetz nutzen können, ist das Reiten nur auf dafür ausgewiesenen Wegen zulässig. Warum ist das so? Man befürchtete, dass das Reiten mit den Interessen anderer Waldnutzer unvereinbar sei. Diese Einschätzung hält sich hartnäckig, und das seit mehr als 30 Jahren. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir das Reiten auf allen geeigneten Waldwegen grundsätzlich erlauben, denn dafür gibt es auch hinreichend sachliche Gründe. Interessenkonflikte mit anderen Waldnutzern sind verschwindend gering. Wir reden im Schnitt über eine niedrige zweistellige Anzahl pro Jahr über ganz Sachsen. Diese konzentrieren sich meist auf wenige Wegabschnitte, und meist sind sogar die Reiter die Leidtragenden – nicht unbedingt die Verursacher. Das ist seit zehn Jahren ein sehr niedriges Niveau, obwohl die Reitaktivitäten im gleichen Zeitraum enorm zugenommen haben. Wir können also davon ausgehen, dass das Reiten sehr umsichtig ausgeübt wird, sodass die Akzeptanz bei den anderen Waldnutzern dafür zunimmt. Natürlich werden sich Reibungspunkte an hoch frequentierten Wegeabschnitten nie ganz vermeiden lassen. Wir denken an das Umland von Ballungszentren und wollen für solche neuralgischen Punkte in dem Gesetzentwurf eine Ermächtigung zur Einschränkung des Reitens einfügen. Ein Thema, das die Waldbesitzer interessieren dürfte, sind die Reitschäden auf Waldwegen. Diese belaufen sich im Schnitt auf etwas mehr als 7 000 Euro pro Jahr für ganz Sachsen und, wie gesagt, pro Jahr – wohlgemerkt. Wie wir wissen, betragen die Ausgabereste aus der bis zum Jahr 2014 eingezogenen Reitwegeabgabe mehr als 200 000 Euro. Die Instandsetzung ist also für die nächsten Jahrzehnte bereits durch die Reiter finanziert. Die entscheidende Frage ist: Was passiert, wenn wir das Reitwegegebot aufheben? Dafür braucht man nicht in die Glaskugel zu schauen, sondern schauen wir einfach in unsere Nachbarländer: Die allermeisten Bundesländer haben das Reitwegegebot bereits abgeschafft; zuletzt hat das der Freistaat Thüringen vor fünf Jahren getan. Sie werden staunen: Seitdem gab es weder Wegeschäden noch Interessenkonflikte. Mir ist im Übrigen auch kein anderes Bundesland bekannt, das zum Reitwegegebot, wie wir es hier in Sachsen haben, zurückkehren möchte. Die Abschaffung hat viele Vorteile: Freies Reiten belebt den Pferdetourismus und erhöht die Wertschöpfung im Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Änderung der Verfassung des Gesetzes über Versammlungen (Versammlungsrechtsänderungsgesetz) Drucksache 7/15229, Hier gibt es genau die gleiche Empfehlung des Präsidiums, keine allgemeine Aussprache durchzuführen. Daher spricht nur die einreichende AfD-Fraktion. Bitte schön, Herr Wippel, Sie haben das Wort.

Alle Reden von Rico Gebhardt Protokoll ↗