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Georg-Ludwig von Breitenbuch

CDU 01.02.2024 Sitzungen 7/83

Entschuldigung. – Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere landwirtschaftlichen Betriebe brauchen mehr Zuversicht, Vertrauen, Planbarkeit und einen besseren politischen Rahmen, um ihr Potenzial zu entfesseln. Es geht 35 Jahre nach der friedlichen Revolution und einer anstrengenden Wiederaufbauphase darum, den jungen Landwirten und Nachfolgern eine Perspektive zu geben. Die heutigen Gegebenheiten entmutigen und lassen viele daran zweifeln, die Betriebe zu übernehmen und weiter Landwirtschaft zu betreiben. Deshalb haben wir den Antrag „Bedarfsgerechter Pflanzenschutz im Freistaat Sachsen“ eingebracht, den wir als Koalition prioritär diskutieren wollen. Selbstkritisch muss gesagt werden, dass diese Stimmung nicht erst gestern entstanden ist. Das hat sich über Jahre und Jahrzehnte entwickelt und mit jeder neuen GAP – Gemeinsame Agrarpolitik in Europa – verschärft. Viele Lobbygruppen, die nicht das Wohl der Landwirtschaft im Blick hatten, haben sich durchgesetzt, immer mehr Bürokratie, immer mehr Auflagen und Vorschriften und gleichzeitig ein knallharter internationaler Wettbewerb, den kein deutscher Landwirt bestehen kann – das kann nicht sein. In diesem Zusammenhang haben sich auch die Vorschriften zum Pflanzenschutz entwickelt. Pflanzenschutz ist kein Teufelswerk, und in der modernen Landwirtschaft, egal, ob konventionell oder ökologisch, zwingend erforderlich; denn die Pflanzen sind immer und überall gefräßigen Feinden ausgesetzt. Nicht nur Raupen, Käfer, Larven, Viren oder Pilzerkrankungen bedeuten eine Gefahr für die Pflanzen, auch Unkräuter und Ungräser behindern vielfach das ungestörte Aufwachsen von Kulturpflanzen, da sie mit ihnen um Licht und Wasser konkurrieren. Jeder weiß, dass Letztere besonders den ökologischen Landbau betreffen. Ich rufe auf im Freistaat Sachsen Prioritätenantrag der Fraktionen GRÜNEN und SPD Jede Art der Landwirtschaft muss die Gesundheit von Pflanzen schützen können. Deshalb wird Pflanzenschutz sowohl im klassischen als auch im ökologischen Landbau angewandt. Dabei unterliegen sowohl chemische als auch biologische Pflanzenschutzmittel einem strengen Reglement. Reguliert ist nicht nur die Zulassung der unterschiedlichen Komponenten jedes einzelnen Mittels, sondern auch die Ausbringung durch regelmäßig und umfangreich geschulte Landwirte und Gärtner. Grundlage für jegliches Handeln und somit die ordnungsgemäße Durchführung bilden die im Pflanzenschutzgesetz festgelegte gute fachliche Praxis und der damit in direkter Verknüpfung stehende integrierte Pflanzenschutz. Nur mit der Einhaltung beider Prinzipien können zum einen eine nachhaltige Pflanzenproduktion in hoher Qualität und ausreichender Menge gewährleistet und zum anderen Risiken für Mensch, Tier und den Naturhaushalt so weit wie möglich vermieden werden. Aus diesem Grund sind Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht bzw. die gute fachliche Praxis eine Ordnungswidrigkeit und/oder können eine Kürzung von Direktzahlungen nach sich ziehen. Allein deshalb kann es sich kein Landwirt leisten, gegen das Pflanzenschutzrecht zu verstoßen. Hinzu kommt, dass Pflanzenschutzmittel teuer sind und jeder Landwirt mit jedem Euro rechnen muss, sodass die Darstellung mancher Kritiker nach dem Motto „Pflanzenschutz – koste es, was es wolle“ völlig absurd ist. Weil Pflanzenschutzmittel meist bei Pflanzen zur Lebensmittelproduktion eingesetzt werden, hat der Gesetzgeber gleich normiert, wie hoch die maximalen Rückstände sein dürfen, um etwaige Gefahren für die Gesundheit von vornherein auszuschließen. Der verantwortungsvolle und zielgerichtete Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist daher ein wichtiger Beitrag, um die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln sicherzustellen. Es geht aber auch darum, mithilfe innovativer Pflanzenschutzmittel die landwirtschaftliche Produktion weiter zu verbessern. Wir brauchen ein zukunftsorientiertes und europaweit einheitliches Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel. Deutsche Sonderwege, die unsere Landwirte gegenüber den Nachbarn in Frankreich, Polen oder anderen EU-Ländern benachteiligten, wie in den vergangenen Jahren erlebt, müssen endlich aufhören. Die Zulassungspraxis darf sich nicht weiterhin von der Tagespolitik leiten lassen, sondern muss wissenschaftsbasiert und langfristig erfolgen. Viel wichtiger ist für uns jedoch, dass die Suche nach alternativen wirksamen Pflanzenschutzmitteln nicht dazu führt, dass unsere Landwirte ein Verbot bekommen, bevor diese Alternativen überhaupt anwendbar sind. Das hat es in der Vergangenheit immer wieder gegeben, und das lehnen wir ab. Darüber hinaus ist eine weitere Reduktion des modernen chemischen Pflanzenschutzes zurzeit nicht möglich. Es bestehen bereits heute massive Indikationslücken zur Kontrolle wichtiger tierischer Schadinsekten, zum Beispiel von Schadwanzen, was zu massiven Schäden in der Landwirtschaft führt. Ich möchte betonen, dass es uns als CDU darum geht, dass die Anerkennung der zonalen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln endlich durchgesetzt und die Blockadehaltung des Umweltbundesamtes beendet wird, um Wettbewerbsnachteile innerhalb der EU zu verhindern. Die Durchsetzung der zonalen Zulassung ist deshalb unsere Hauptforderung. Unsere deutschen Standards und Kontrollen sichern dann nicht nur die Qualität, sondern auch die Gesundheit der produzierten Lebensmittel, zum Beispiel im Obstbau. Bei einem Besuch beim sächsischen Obstbauverband konnten wir uns von den strengen Auflagen und Kontrollen überzeugen. Über 90 % der sächsischen Obstflächen sind nach QS- bzw. GlobalGAP-Standards zertifiziert. Diese unterliegen dem Pflanzenschutzmonitoring und werden regelmäßig im Jahr beprobt. Dazu hat der Handel eigene Forderungen zu den Rückständen im Obst, die sehr deutlich über den gesetzlichen Standards liegen. Auch hier wird regelmäßig beprobt. Dieses Monitoring geht weit über die staatlichen Kontrollen hinaus. Wir als CDU-Fraktion fordern daher neben den im Antrag stehenden Punkten unseren Landwirtschaftsminister auf, sich auf Bundesebene für unsere Landwirtschaft entsprechend einzusetzen; denn Klima- und Naturschutz muss mit den Landwirten – den Obst- und Weinbau zähle ich ausdrücklich dazu – erfolgen, nicht gegen sie. Auch Land- und Forstwirte haben ein Recht auf den Schutz ihres Eigentums, und zur Erreichung der klima- und umweltpolitischen Ziele braucht die Landwirtschaft Freiräume statt Detailvorgaben, Innovation statt Stilllegung. Die Landwirtschaftspolitik muss auf den Grundlagen von Fakten, Analysen und Berechnungen erfolgen. Dazu muss die Hilfe der Wissenschaft genutzt werden. Nur so wird Politik berechenbar. Als ein Beispiel sind Regelungen wie die aktuelle EU-Nitratrichtlinie zu überarbeiten. Wir befürworten die Entwicklung von Nachhaltigkeitsindikatoren, die alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit beinhalten, nämlich Ökologie, Ökonomie und Soziales. Die Betriebe müssen langfristig ökonomisch tragfähig arbeiten können. Unsere Betriebe brauchen keinen staatlichen Vormund, stattdessen braucht es einen klaren und fairen Rahmen. Damit können Land- und Forstwirte produzieren, was der Markt verlangt. Die CDU macht dabei keinen Unterschied zwischen konventionellen und ökologischen Betrieben und Landbau. Beide Bewirtschaftungsformen haben ihre Stärke und Daseinsberechtigung, und für beide Bereiche muss die Bürokratie deutlich abgebaut werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU ist die Partei der Landwirtschaft. Für die CDU ist ein klares Bekenntnis zum ländlichen Raum, zur Land- und Forstwirtschaft eine Herzensangelegenheit. Unsere Betriebe im Land brauchen wieder Zuversicht, Vertrauen und Planbarkeit und den politischen Rahmen, um ihr Potenzial zu entfesseln. Wir hatten das vorhin schon in der Aktuellen Debatte. Deutschland und seine heimische Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft gehören untrennbar zusammen. Deshalb stehen wir an der Seite der Betriebe, ihrer Familien und Beschäftigten. Diese brauchen einen Befreiungsschlag und dieser Antrag kann dazu ein gutes gemeinsames Mittel aus unserer Koalition sein. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir dafür arbeiten. Jedem muss klar sein: Hört ein landwirtschaftlicher Betrieb auf, schließt nicht irgendein Betrieb, sondern eine ganze Familie verliert ihre Existenz. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr von Breitenbuch für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Volkmar Zschocke.

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