Petra Köpping
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Sachleistungsprinzip ist fester Bestandteil des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und bedarf keiner gesonderten Einführung im Landkreis Mittelsachsen. Infolgedessen werden dazu auch keine gesonderten Gespräche geführt. Im Rahmen der aktuellen öffentlichen Diskussion zur Reduzierung von Geldleistungen durch Sachleistungen sind neben den Regelungen des AsylbLG und ihrer verfassungsgerichtlichen Konkretisierung auch verwaltungspraktische Gesichtspunkte wie der vertretbare Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen. Zu Frage 2: Zur Einführung einer sogenannten Bezahlkarte durch den Bund für das Gebiet einzelner Länder oder für einzelne Landkreise liegen gegenwärtig keine belastbaren Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
