Armin Schuster
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Schutz der Bürgerrechte und die Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind Grundpfeiler unserer Demokratie. Diese Rechte müssen angesichts der rasanten Entwicklung digitaler Technologien besonders geschützt werden – und das zuvorderst in der Verwaltung, die überdies immer digitaler wird. Deshalb bleibt der Schutz personenbezogener Daten eine anspruchsvolle und nicht immer spannungsfreie Aufgabe. Die Staatsregierung ist bestrebt, den berechtigten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an eine zeitgemäße Verwaltung zu erfüllen. Wir sind aber auch gehalten, die Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Wie gut uns das gelingt, darüber informiert die Datenschutz- und Transparenzbeauftragte des Freistaates Sachsen mit ihrem Tätigkeitsbericht 2022. Ich kann das als Innenminister sagen, der jetzt für die Staatsregierung spricht, wenn man sich vorstellt, welche Wucht die gesamte Verwaltung Sachsens hat und was für ein Volumen die Datenschutzbeauftragte damit überwacht. Dann gebe ich schon zu, dass ich diesen Bericht mit einer gewissen Nervosität erwarte; denn, wer so viele Vorgänge verantworten muss, der könnte ja auch viele Lücken verantworten müssen. Ich darf vorwegnehmen, das ist Gott sei Dank nicht der Befund der Datenschutzbeauftragten. Im Berichtszeitraum 2022 hat die Behörde die Einhaltung der Datenschutzrechte bei allen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen im Freistaat Sachsen gewissenhaft überwacht und sie bei der Umsetzung der dazugehörigen Bestimmungen beraten und unterstützt. Der Tätigkeitsbericht spiegelt wichtige Empfehlungen und Einschätzungen zu vielen Themen wider. Ich nenne einmal beispielhaft die Verarbeitung von Beschäftigtendaten oder die datenschutzkonforme Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Zusammenhang mit der Coronapandemie. Sehr geehrte Frau Dr. Hundert, ich danke Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre wichtige Arbeit. Wir sind uns durchaus bewusst, dass es in der Routine des beruflichen Alltags für die Verwaltung mitunter nicht einfach ist, sofort und sicher zu erkennen, was im jeweils konkreten Fall datenschutzrechtlich zu beachten ist. Das Volumen könnte ich Ihnen in Zahlen jetzt überhaupt nicht ausführen – ich glaube, das kann keiner. Das Volumen an datenschutzrechtlich relevanten Vorgängen in der gesamten sächsischen Staatsverwaltung in einem Jahr kann man nur mit schlicht gewaltig bezeichnen. Das kontrollieren Sie und wir versuchen, es rechtssicher hinzubekommen. Deshalb ist uns Ihre Begleitung nicht nur wichtig, sie wirkt. Das darf man nie vergessen, sie wirkt. Deshalb nehmen wir Ihre Empfehlungen und Einschätzungen im Tätigkeitsbericht auch sehr ernst. Als Staatsregierung wollen wir die Datenschutzstandards verbessern und sicherstellen, dass die öffentlichen Stellen des Freistaates alle dazugehörigen Bestimmungen einhalten und mit personenbezogenen Daten sorgsam umgehen. Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land vertrauen darauf ganz genau – und das immer mehr angesichts der Technologie, die wir heute einsetzen. Der Bericht zeigt – und darüber bin ich froh –, dass wir auf einem guten Weg sind und bei offenen Fragen überwiegend einvernehmliche Lösungen finden. Kritikpunkte konnten wir meistens unverzüglich beseitigen. In diesem Sinne, sehr geehrte Frau Dr. Hundert, möchten wir die bewährte Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrer Behörde fortführen und die erforderlichen Schritte unternehmen, um die Empfehlungen aus dem Bericht umzusetzen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel Erfolg und uns gemeinsam eine gedeihliche Zusammenarbeit, wie es bisher war, auch im kommenden Jahr. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU)
