Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorstellung des Berichts der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten für das Jahr 2022 – was das erste Jahr in voller Verantwortung von Frau Dr. Hundert war – sorgte schon für Aufregung, die die Datenschutzbeauftragte vorweggenommen hat. Das lag nicht vorwiegend an den aufgelisteten Verstößen gegen den Datenschutz, die selbst genommen alle sehr interessant sind, sondern vor allem am sogenannten Facebook-Streit. Die Auseinandersetzung zwischen der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten und der Sächsischen Staatskanzlei über die Untersagung des Facebook-Auftritts der Sächsischen Staatskanzlei bestimmte de facto die Berichterstattung in den Medien – zu Recht, handelte es sich doch um eine sehr grundsätzliche Frage. Ich bin ehrlich gesagt sehr gespannt, wie das Gerichtsverfahren ausgeht, habe aber auch vollstes Verständnis für die Position der Datenschutzbeauftragten. Aber dabei gingen viele der anderen aufgeführten Mängel in der Umsetzung des Datenschutzes im Freistaat Sachsen unter. Wir BÜNDNISGRÜNE stehen als Bürgerrechtspartei für konsequenten Datenschutz. Die Behörden sollten nur ein Minimum an notwendigen Daten speichern dürfen. Anlasslose und unverhältnismäßige Datenspeicherungen müssen auch durch die Politik unterbunden werden. Deswegen möchte ich heute meinen Fokus erneut auf die Datenschutzverstöße bei der Polizei richten. Es handelt sich hier eben nicht um eine bloß ritualisierte Wiederholung des schon oft Gesagten. Vielmehr ist es ein besonders grundrechtssensibles Thema, da die Polizei bereits im Vorfeld zur Verhütung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einschreiten darf und nun einmal mit besonderen Zwangsbefugnissen ausgestattet ist, was sie von vielen anderen Behörden ziemlich unterscheidet. Deswegen muss sie gerade ein besonderes Vertrauen der Bevölkerung genießen, und gerade deswegen sind hier einzelne Verstöße gegen den Datenschutz besonders gefährlich. Und, Herr Schreyer: Jeder Verstoß ist einer zu viel. Aber wenn Sie der Datenschutzbeauftragten mangelnde Sensibilität, was die Wortwahl angeht, vorwerfen, dann kommt das aus Ihrer Fraktion doch ein bisschen putzig daher, oder? (Beifall des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Umso wichtiger ist daher die Kontrolle der Behörden durch eine unabhängige Datenschutzbeauftragte. Das Benennen von Verstößen und ein konstruktiver Umgang mit Fehlern eröffnen die Möglichkeit, Vorsorge für die Zukunft zu treffen. Deswegen freue ich mich, dass zukünftig für einheitliche Prüfschemata, zum Beispiel für die Einhaltung von gesetzlich normierten Höchstspeicherdauern, gesorgt werden soll. Ebenso unerlässlich ist eine rechtsfehlerfreie Benachrichtigung an Betroffene – regelmäßig auch ein Prüfgegenstand der Datenschutzbeauftragten und ein Ärgernis; denn diese wissen nicht unbedingt, dass ihre Daten im Rahmen der polizeilichen Tätigkeit verarbeitet wurden. Für eine nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme ist jedoch erst einmal die Kenntnisnahme über selbige erforderlich. Diesbezüglich begrüße ich, dass den Dienststellen auch hierfür ein einheitliches Muster zur Verfügung gestellt wird, möge es angewandt werden. Doch bei allem Lob für die Verbesserungen, die im Bereich des Datenschutzes bei der Polizei bereits erzielt wurden, bleiben einige Kritikpunkte, die sich vor allem auf die zunehmende Videoüberwachung im öffentlichen Raum beziehen. Ich zitiere: „Die offene Videoüberwachung eines öffentlichen Raums kann und soll zugleich abschreckend wirken und insofern das Verhalten von Betroffenen lenken.“ Das stellte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2007 zur Auswirkung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum fest und bejahte damit einen Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung durch Videoüberwachung. Seitdem hat aber die Videoüberwachung stetig zugenommen, mit zumindest zweifelhaften Erfolgen; auch im polizeilichen Bereich. Selbst das Innenministerium hat eingestanden, dass beispielsweise der automatisierte Datenabgleich nach § 59 Abs. 1 Polizeivollzugsdienstgesetz nun wahrlich nicht der große Erfolg ist, für den man ihn einst verkauft hatte. Diese Einschätzung wurde auch durch die Evaluation der Norm durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer gestützt, die dazu einen umfassenden Bericht vorgelegt haben. Dass jener § 59 des Polizeivollzugsdienstgesetzes aber auch noch in anderer Hinsicht kürzlich für gewisse Irritationen bei der bündnisgrünen Seite sorgte, haben vielleicht einige im Ausschuss mitbekommen. Im September fand die mündliche Verhandlung zu dem im Jahr 2019 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE eingereichten Normenkontrollantrag zum Polizeivollzugsdienstgesetz statt. Gegenstand des Rechtsgesprächs war unter anderem jener angegriffene § 59 des Polizeivollzugsdienstgesetzes. Die Norm selbst sowie die Gesetzesbegründung damals bezogen sich ausdrücklich darauf, dass der Abgleich der Daten nur automatisiert erfolgt und erfolgen darf. Damit sollte verhindert werden, dass die Polizeibediensteten von erhobenem Datenbestand inhaltliche Gesamtkenntnisse erlangen können. Vor Gericht wurde nun aber seitens der Staatsregierung auf Nachfrage und zur Rechtfertigung einer notwendigen Speicherdauer von 96 Stunden vorgetragen, dass der Abgleich keineswegs automatisiert erfolge. Vielmehr werde das Bildmaterial erst gespeichert, gegebenenfalls manuell bearbeitet und anschließend manuell in ein Abgleichsystem, das dann wiederum automatisch arbeitet, eingespeist. Was da stattfindet, dürfte mit der automatisierten Abgleichfunktion, Herr Innenminister, so viel zu tun haben wie eine Erdnuss mit einer Nuss, denn diese Zwischenschritte sind vom Wortlaut des Gesetzes schlicht nicht gedeckt. Sie werden allerdings auch in der Evaluierung nicht erwähnt, was zusätzlich verwundert; aber das liegt möglicherweise daran, dass man nicht in den technischen Teil der Evaluierung hineinschauen konnte. Soweit die Ausführungen der Staatsregierung vor dem Verfassungsgericht also zutreffend waren, ist der konkrete Einsatz des § 59 nicht nur nicht zielführend und überflüssig, sondern in diesem konkreten Fall dann wohl auch noch rechtswidrig – ein Beweis, dass die Vorgängerkoalition – da waren wir ja nicht dabei – in Sachen Bürgerrechte zumindest bei diesem Punkt etwas zu blind auf die Polizei vertraut hat. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) – Die Befristung macht die Rechtswidrigkeit der Anwendung ja nicht obsolet, Herr Kollege Pallas. (Albrecht Pallas, SPD: Es gibt aber … experimentelle Gesetzgebung!) – Experimentelle Gesetzgebung? Ha, ha, der ist gut. Experimentelle Gesetzgebung bei Bürgerrechten sollte man grundsätzlich lassen. Das ist die Erfahrung aus der Vergangenheit. Vor diesem Hintergrund muss man sich allerdings schon fragen, ob insbesondere der Punkt – – (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) – Ich hatte ja Vertrauen darin, Herr Kollege Pallas, dass Sie es gut gemeint haben. Aber das Innenministerium hat das Gegenteil von dem gemacht, was Sie ins Gesetz geschrieben haben. (Albrecht Pallas, SPD: Tja!) Das ist das Problem bei der Geschichte. Das zeigt einmal mehr, dass man mit dem Grundvertrauen in die Exekutive etwas vorsichtig sein und es als Gesetzgeber etwas konkreter regeln sollte. Aber das nur anbei, weil das gar nicht der Kerngegenstand des Berichts der Datenschutzbeauftragten ist, sondern nur ein Annex, den ich erwähnt haben wollte, sollten sich Menschen entsprechend davon betroffen fühlen. Es ist gut, dass zumindest diese Überwachungsbefugnis zum Ende des Jahres ausläuft und dann Schluss damit ist. Da ich nicht vorhersagen kann, wie die Entscheidung in Leipzig ausfallen wird – wir sind zuversichtlich –, kann ich jedoch feststellen, dass die Erfahrungen mit dem § 59 des Polizeivollzugsdienstgesetzes schlussendlich nicht so eindrücklich waren, dass man eine globale Neubewertung der Videoüberwachung seitens der Staatsregierung anstoßen würde. Ich weiß jetzt nicht, ob mich das freuen sollte oder nicht; ich nehme es einmal zur Kenntnis. Aber insofern teilen wir als BÜNDNISGRÜNE die kritische Einschätzung der Datenschutzbeauftragten zur langfristigen Überwachung öffentlicher Straßen auch im strafprozessualen Verfahren, auf das wir als Land allerdings keinen Einfluss haben. Ich möchte noch einmal auf die bereits zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückkommen. Es stellte hier fest, dass verdachtslose Eingriffe mit großer Streubreite, bei denen zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zum konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, eine hohe Eingriffsintensität aufweisen. Dessen sollten wir uns immer bewusst sein. Es ist also nicht nur die Qualität eines Eingriffs, die auf der Ebene der Verhältnismäßigkeit abgewogen werden muss, sondern auch die Quantität. Die sogenannte Streubreite vermag aufgrund der Vielzahl der Betroffenen verfassungsrechtliche Bedenken bei großflächiger Videoüberwachung auslösen. Dies sollte man sich vor jeder neuen Maßnahme vor Augen führen. Meine abschließenden Worte, werte Kolleginnen und Kollegen, könnte ich – jährlich grüßt das Murmeltier – entsprechend wieder ausführen, und doch werde ich als Bürgerrechtspolitiker nicht müde, daran zu erinnern, dass eine fast vollständige Überwachung keine technologische Dystopie mehr ist, sondern durchaus realisierbar – wie übrigens auch die jüngeren Diskussionen über den Einsatz von KI in der Videoüberwachung zeigen – und dass das Recht auf Datenschutz aus der Sächsischen Verfassung kein beliebiges Beiwerk ist, sondern elementar für die freie Entfaltung der Persönlichkeit und deswegen verteidigt werden muss. Deshalb haben wir BÜNDNISGRÜNE seinerzeit einen Normenkontrollantrag gegen entsprechende Regelungen im Polizeirecht eingereicht. Wir sind froh, dass es eine unabhängige und gut ausgestattete Sächsische Datenschutzbeauftragte in diesem Land gibt und danken ihr für ihre unermüdliche Arbeit für die Freiheitsrechte im Freistaat Sachsen. Ich danke Ihnen, Frau Dr. Hundert, und Ihrem Team für die wertvolle Arbeit zugunsten der Bürgerinnen und Bürger und der Freiheitsrechte in Sachsen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
