Timo Schreyer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Der Datenschutzbericht ist für mich jedes Jahr wieder eine spannende Lektüre. Ich möchte im Namen der AfD-Fraktion einen herzlichen Dank an die Datenschutzbeauftragte, Frau Dr. Hundert, sagen. Ich möchte vor allem dem Team derer Dank sagen, die sich mit dem recht anspruchsvollen, oftmals auch sehr lästigen und anstrengenden Thema Datenschutz im Sinne der vielen Verbraucher in Sachsen befasst haben. Meinem Dank möchte ich eine Kritik anschließen, eine Kritik, die sich nicht an die Datenschützer, sondern an einige Polizeibedienstete im Freistaat Sachsen richtet. Die Datenschutzbeauftragte hat in ihrem Bericht gerade dieses Thema zum wiederholten Male angesprochen. Ich möchte mit Nachdruck wie schon in den vergangenen Jahren darauf hinweisen, dass dies bei uns auf großes Unverständnis stößt. Ich zitiere: „Der anhaltend große Anteil von Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen sächsische Polizeibedienstete deutet darauf hin, dass nach wie vor Unklarheiten im Zusammenhang mit der Nutzung polizeilicher Datenbanken besteht.“ Unglücklicherweise finden wir diese Wortwahl in den vorhergehenden Berichten 2022 und 2023 wieder. Zitat 2022: eine anhaltend hohe Anzahl von Ordnungswidrigkeiten gegen Polizeibedienstete im Zusammenhang mit der Nutzung polizeilicher Datenbanken durch Polizeibedienstete. – Im Jahr 2021 betraf es 60 Vorgänge, im Jahr 2022 betraf es 18 Vorgänge. Das überzeichnet das Problem bei rund 15 000 Polizeivollzugsbeamten und weiteren 1 000 Polizeibediensteten im Angestelltenverhältnis meiner Ansicht nach doch erheblich. Deshalb hätte man vielleicht so formulieren können: „mit abnehmender Tendenz.“ Warum wählt Frau Dr. Hundert in diesem Punkt Worte, die geeignet sind, die Polizeibeschäftigten als Ganzes unter Generalverdacht zu stellen? Jeder Fall ist einer zu viel. Die Berichterstattung im Jahresbericht ist richtig und zielführend. Wenn man dann bei der Wortwahl ein wenig mehr Fingerspitzengefühl im Interesse der übergroßen Mehrheit der Beamten und Angestellten an den Tag legt, trägt das auf jeden Fall zu einer Wertschätzung der nicht einfachen Arbeit bei. Abschließend möchte ich wiederholt darauf hinweisen, dass dieses Problem nicht 2022 oder 2021 entstanden ist, sondern auch bei abnehmender Tendenz leider immer noch zur Pflichtlektüre der Berichte gehört. Durch den anhaltend großen Anteil von Ordnungswidrigkeiten – laut der Sächsischen Datenschutzbeauftragten – wäre die Frage an den Herrn Innenminister Schuster erlaubt, mit welchen Maßnahmen man dieses Problem im Interesse der übrigen Polizeibediensteten endlich aus der Welt schaffen könnte. Neben den vielen anderen interessanten Punkten im Bericht macht mich ein Thema besonders nachdenklich. Es geht um die Videoüberwachung, ein Oberbegriff für dieses Thema. 66 % der Ordnungswidrigkeiten im nicht öffentlichen Bereich gehen auf die Videoüberwachung zurück. Im Vorjahr 2021 waren es 64 %. Leider muss man die Tatsache feststellen, dass sich immer mehr Bürger Technik zur Videoüberwachung anschaffen. Das betrifft die Überwachung von Hauseigentum, Pkws, aber auch die Mitarbeiterüberwachung in der Wirtschaft. Machen wir es uns zu einfach, wenn wir sagen, das Sicherheitsgefühl der Bürger sei rückläufig? Repräsentative Umfragen zu diesem Thema legen diese Schlussfolgerung zumindest nahe. Daran kann die Datenschutzbeauftragte sicher nichts ändern. Vielleicht kann man Ihren Bericht aber als Anregung verstehen, die Präventivmaßnahmen zu dem Thema, was erlaubt und was nicht erlaubt ist, zu erweitern und die Öffentlichkeit in Wort, Bild und Ton über verschiedene Medien zu informieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Schreyer für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Antje Feiks.
