Ronny Wähner
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Datenschutz ist wichtig, denn Daten sind wertvoll. Man kann schon sagen, Daten sind in der digitalen Welt fast eine eigene Währung. An Daten haben vor allen Dingen die Unternehmen, hat die Wirtschaft großes Interesse. Deshalb ist der Datenschutz ein ganz wichtiges Gut. Ebenso ist die Vertraulichkeit der Daten in sensiblen Bereichen, die Sie, Frau Dr. Hundert, angeführt haben, also im Bereich der Polizei und der Sicherheit, etwas ganz Wesentliches. Unsere Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass ihre Daten sicher sind. Das ist ein staatlicher Auftrag, und der begründet auch die Funktion, die Sie innehaben. Dass wir eine Sächsische Datenschutzbeauftragte haben, ist auch uns, der CDU, wichtig. Ihr Auftrag ist auch, für den Datenschutz zu sensibilisieren. Dass das notwendig ist, zeigt Ihr Bericht. Es gab 809 Verstöße 2002 in sogenannten Datenpannen, die Sie in Ihrem Bericht aufgeführt haben. Ich meine aber, ohne Ihre Funktion könnten es viel mehr sein. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Funktion ausführen. Die Funktion der Datenschutzbeauftragten ist auch mit einer Kompetenz – man könnte schon sagen: Macht – ausgestattet. Die Staatsregierung selbst musste das spüren. Sie haben es in Ihrem Vortrag ausgeführt. Das Verbot des Betreibens der Facebook-Fan-Seite bzw. des Fan-Auftritts der Staatskanzlei ist die Auswirkung. Da sind Sie in guter Gesellschaft mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten. Letztlich wird eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zeigen, welche Auffassung zu diesem Datenschutzverstoß richtig ist. Dem möchte ich nicht vorgreifen. Natürlich ist man hier aber in einem Spannungsfeld. Der Anspruch auf Informationskanäle, die viele nutzen, ist ein wichtiges Gut, das man abwägen muss. Letztendlich wird dies aber ein Verwaltungsgericht entscheiden. Der Datenschutz befindet sich in einem Spannungsfeld, wenn man in der Praxis, in der Verwaltung ist. Dort ist der Tenor über den Datenschutz nicht ganz positiv. Manchmal heißt es: Der Datenschutz verhindert es wieder. – Natürlich ist der Datenschutz eine Herausforderung, wenn man Verwaltungsprozesse digitalisieren möchte, aber auch sicherstellen muss, dass der Datenschutz dabei gewährleistet ist. Das ist besonders anspruchsvoll. Dabei möchte ich sehr lobend erwähnen, dass Sie diese Herausforderung aufgreifen, indem Sie im Vorfeld beratend tätig werden. Auch das macht Ihr Bericht deutlich: dass Sie das 966 Mal getan haben, dabei 857 Mal für den öffentlichen Bereich. Daran sieht man, wo der Schwerpunkt und die Notwendigkeiten liegen. Das ist in meinen Augen genau die richtige Herangehensweise, wenn man versucht, Sachen zu ermöglichen. Ich möchte dazu ermutigen, dass man immer das Mögliche versucht und am Ende nicht das Unmögliche begründen muss. Das ist ein sehr guter Ansatz, weil die Digitalisierung ein ganz wesentliches Element ist, um in Zukunft als Verwaltung mit weniger Personal und effektiver arbeiten zu können. Deshalb bitte ich, in diesem Sinne weiterzumachen. Ich möchte an dieser Stelle mit einem Dank für die geleistete Arbeit schließen, an Sie, Frau Dr. Hundert, und vor allem auch an Ihr Team. Nehmen Sie den Dank bitte mit. Wichtig ist, dass die Arbeit geleistet wird. Nehmen Sie das einfach als Ermutigung, als Anregung mit, immer im Sinne des Ermöglichens zu denken. Dann freue ich mich weiterhin auf eine gute, konstruktive Zusammenarbeit. Noch einmal ein herzliches Dankeschön der CDU-Fraktion. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion jetzt bitte Herr Schreyer.
