Christian Piwarz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ohne Frage greift der Antrag ein wirklich wichtiges Thema auf, die Wohnraumförderung in Sachsen. Schade nur, dass der Antrag gerade bei einem so wichtigen Thema nur mit sehr allgemeinen Forderungen daherkommt, die auch noch zu einem großen Teil entweder schon erfüllt oder nicht wirklich sinnvoll sind. Die geforderte Landesoffensive Sozialwohnungsbau ist längst Realität. Wir haben in Sachsen seit dem Jahr 2017 eine kontinuierlich ausgebaute, differenzierte Wohnraumförderung mit stetig steigenden Mitteln. Sie fordern einen Fonds mit 250 Millionen Euro. Es scheint Ihnen leider nicht bekannt zu sein, dass wir allein in diesem Jahr bereits 250 Millionen Euro für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen; im kommenden Jahr sind es dann 270 Millionen Euro, eine Viertelmilliarde Euro jährlich. Da mutet es dann doch etwas seltsam an, wenn der Antrag suggeriert, dass hier in Sachsen im sozialen Wohnungsbau bisher nicht so richtig etwas passiere. Entsprechend beschwören Sie auch immer nur, dass die Situation für viele Mieterinnen und Mieter schlechter geworden sei. Es ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen, dass die individuelle Wohnsituation, die sowohl durch äußere Bedingungen als auch durch persönliche Bedürfnisse beeinflusst wird, für einen Teil der Bürgerinnen und Bürger schwieriger geworden ist. Aber was bei Ihnen immer unter den Tisch fällt, ist die Tatsache, dass die weite Mehrheit der sächsischen Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Wohnung sehr zufrieden ist und die Mieten im Bundesvergleich meist günstig sind. Sachsen hat beispielsweise mit 6,53 Euro pro Quadratmeter bundesweit das zweitniedrigste Niveau der Mieten bei Wiedervermietungen. Der Mikrozensus weist für die statistische Region Chemnitz die deutschlandweit niedrigste Nettokaltmiete mit lediglich 5,20 Euro pro Quadratmeter aus. In den größeren und kleineren Städten der sächsischen Landkreise haben wir günstige Mieten, auch wenn der Antrag suggeriert, dass in ganz Sachsen eine dramatische Mietsituation herrsche. Etwas mehr ehrliche Differenzierung würde Ihnen vielleicht helfen, sachliche Lösungen für die bestehenden Probleme zu finden. Weiterhin wird im Antrag pauschal zu jeder Richtlinie behauptet, dass diese zu kompliziert sei und entschlackt werden sollte, ohne ein einziges konkretes Beispiel zu nennen. Die Richtlinie Wohnraumförderung ist zum Beispiel nicht nur inhaltlich bundesweit vorbildlich, sondern auch besonders bürgerfreundlich gestaltet. Natürlich sind die Richtlinien für den Sozialwohnungsbau und für die Modernisierung von Sozialwohnungen etwas komplizierter. Aber sie richten sich auch an Investoren und haben die Aufgabe, sicherzustellen, dass diese nicht nur Unterstützung erhalten, sondern auch über viele Jahre die Wohnung wirklich zu einem günstigen Preis an Menschen mit geringem Einkommen vermieten. Wir sind sehr gespannt auf Ihre Vorschläge, wie das einfacher sichergestellt werden könnte. Wir haben derzeit eine Krise des Wohnungsbaus bzw. der Immobilien- und Bauwirtschaft. Rasant gestiegene Wohnbaupreise und sprunghaft angestiegene Zinsen legen den Wohnungsbau zunehmend lahm. Aber ohne Neubau wird es in Dresden und vor allem in Leipzig zu einer weiteren Anspannung der Wohnungsmärkte kommen. Daher hat Staatsminister Schmidt mit Wohnungsverbänden, Kammern und anderen Experten das gemeinsame Gespräch gesucht. Aus diesem Kreis wurde die Dresdner Erklärung formuliert, die von ihm unterstützt wird. Darin sind wichtige Forderungen an die Bundesregierung formuliert, die diese mit dem 14-Punkte-Plan teilweise aufgegriffen hat. Selbstverständlich schauen wir auch gemeinsam auf Sachsen und unsere Möglichkeiten, die Situation zu verbessern. Meine Damen und Herren! In Leipzig wird nächste Woche wieder ein Grundstein für ein Ensemble von 104 Wohnungen gelegt. Davon sind mehr als die Hälfte, nämlich 57, mietpreis- und belegungsgebundene Sozialwohnungen, die mit Mitteln aus der Richtlinie „gebundener Mietwohnraum“ gefördert wurden. Das ist wieder eine gute Nachricht. Wohnraumförderung darf sich natürlich nicht nur auf den Neubau beschränken, sie muss vielmehr im Kontext der demografischen Entwicklung, der Leerstandsreduzierung und der Unterstützung der Wohnungsunternehmen bei Sanierung und Instandhaltung geschehen. Hierbei sehen wir und unsere Wohnungsunternehmen die größten Herausforderungen. Ein definitiv sehr hilfreicher Schritt war die neue Richtlinie „preisgünstiger Mietwohnraum“, die im Juni in Kraft getreten ist. Damit steht – neben der allgemeinen Modernisierungsförderung – auch eine Förderung für die anspruchsvolle energetische Sanierung von Sozialwohnungen zur Verfügung. Wie wichtig und hilfreich die Förderung ist, lässt sich schon an der Nachfrage ablesen. Nach wenigen Wochen lagen Anträge und Interessensbekundungen für circa 150 Millionen Euro vor. Die SAB arbeitet diese derzeit mit Hochdruck ab. Das Ziel ist, noch in diesem Jahr 130 Millionen Euro für diese Förderung zu bewilligen. So sieht engagierte und aktive Wohnraumförderung aus. Das ist die Antwort auf die Forderung des Antrages nach einem – ich zitiere – „auskömmlich finanzierten Förderprogramm Energieeffizienz mit stabiler Miete“, und sie befindet sich bereits mitten in der Umsetzung. Meine Damen und Herren! Die Forderung, die Richtlinie „Seniorengerecht umbauen“ zu vereinfachen und mit mehr Mitteln auszustatten, geht insoweit ins Leere, als wir den seniorengerechten Umbau bereits im Jahr 2021 mit deutlich weniger Vorgaben und einer höheren Förderung in die Richtlinie „preisgünstiger Mietwohnraum“ aufgenommen haben. Diese Punkte können wir also ebenfalls als erledigt betrachten. Dann fordern Sie zum wiederholten Mal eine – ich zitiere – „dauerhafte und unbefristete Belegungsbindung für Sozialwohnungen“. Davon abgesehen, dass „dauerhaft“ und „unbefristet“ nach meinem Verständnis das Gleiche bedeutet, folgt nun ebenfalls zum wiederholten Mal die Abklärung, warum das gerade aus Sicht der Mieter eine kontraproduktive Forderung ist: Die Vermieter erhalten für jedes Jahr, in dem sie auf eine kostendeckende Miete verzichten müssen, einen finanziellen Ausgleich. Anders wäre die Sozialwohnung auch nicht finanzierbar und würde daher nicht gebaut werden. Desto länger nun die Belegungsdauer vorgegeben wird, desto höher muss folglich die Förderung je Wohnung sein. Das heißt, je länger die Belegungsdauer, desto geringer die Anzahl der Sozialwohnungen, die wir heute bei gleichen finanziellen Möglichkeiten bauen können. Ob, wo und in welchem Umfang wir in 25 oder 30 Jahren Sozialwohnungen benötigen, weiß heute niemand, und daher wäre es unsinnig, die Bindungsfristen auf 25 oder 30 Jahre oder gar noch mehr zu verlängern und dafür heute weniger Sozialwohnungen zu bauen. Auch zur Forderung, die Richtlinie „gebundener Mietwohnraum“ zu überarbeiten und eine Förderung für Schwellenhaushalte einzufügen, kann ich bereits über die Umsetzung berichten: Die Richtlinie wurde überarbeitet und befindet sich derzeit auf dem Weg ins Kabinett. Der Entwurf sieht sowohl eine deutliche Erhöhung der Förderung vor als auch – ganz neu – einen zweiten Förderweg für Schwellenhaushalte. Wir passen damit in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal die Förderhöhe an die steigenden Baukosten an. Wir halten eine Erhöhung, die jeweils die Gesamtsituation in den Blick nimmt und in Abstimmung mit den betroffenen Städten und dem Kabinett eine gezielte Veränderung vornimmt, für wesentlich zielgenauer als die Bindung an einen Baukostenindex. Diese birgt juristische Unsicherheiten und die Gefahr, dass sich Indizes auch negativ entwickeln können. Wir als Staatsregierung haben hier unsere Hausaufgaben gemacht. Zum Abschluss ist nochmals zu betonen: Nicht immer mehr Vorgaben und Eingriffe in den Wohnungsmarkt schaffen mehr dringend benötigte Wohnungen und damit sozialen Wohnraum. Nur wenn es wirtschaftlich ist, wird auch privates Kapital in die Hand genommen und in den Neubau von Wohnungen investiert. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und des Abg. Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Piwarz. Wir kommen jetzt zum Schlusswort und für die Fraktion DIE LINKE spricht Jule Nagel.
