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Christian Piwarz

09.11.2023 Sitzungen 7/79

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das große Glück, in einer Demokratie zu leben, in der Freiheit und Rechtsstaatlichkeit geachtet werden. Dies sind Werte, auf die wir stolz sein können und die es zu verteidigen gilt. Ich bin der festen Überzeugung, dass ein gesunder, ein freundlicher Patriotismus und ein ganz selbstverständlicher und unverkrampfter Umgang mit den Symbolen unserer Nation wichtig ist. Ein Patriotismus, basierend auf den Werten unseres Grundgesetzes, der andere nicht abwertet und ausgrenzt, trägt dazu bei, unser Gemeinwesen zusammenzuhalten. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Er ermutigt dazu, sich für unser Land und seine Menschen zu engagieren. Ein gesunder Stolz auf Deutschland zeichnet sich auch dadurch aus, dass er nicht rückwärtsgewandt ist, dass er sich auch der dunkelsten Zeiten des Terrors, der Shoah, und der daraus erwachsenden Verantwortung bewusst ist. Dieser gesunde Patriotismus verteidigt unsere freiheitlich demokratische Grundordnung gegen jede Form von Extremismus, ob politisch oder religiös motiviert, und damit auch gegen fehlgeleiteten, überhöhten Patriotismus. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir sollten Flagge zeigen für unsere Werte. Schwarz-Rot-Gold, das sind die Farben von Einigkeit, von Recht und Freiheit. Dieses Symbol unserer Bundesflagge sollte ganzjährig mehr im öffentlichen Raum sichtbar sein. Und auch das Singen unserer Nationalhymne würde ich mir häufiger bei öffentlichen Anlässen wünschen. Das ist auch das Anliegen meiner Partei. Der vorliegende Antrag ist dafür aber weder notwendig noch der geeignete Weg. Ich möchte das für die Staatsregierung wie folgt begründen: Erstens besteht kein plausibler Grund, die Beflaggung an sächsischen Schulen anders zu regeln als für alle anderen Institutionen, die dem Geltungsbereich der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei über die Beflaggung der Dienstgebäude im Freistaat Sachsen unterliegen. Zweitens sind für das gesamte Schulgelände inklusive Ausstattung bekanntlich die Schulträger verantwortlich. Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen von Schulbaumaßnahmen auch die Gestaltung von Außenanlagen und damit verbunden den Aufbau oder die Sanierung von Flaggenmasten. Drittens. Dieser klamaukige Patriotismus, den wir gerade von der AfD-Fraktion erlebt haben – und gerade der erste Redebeitrag hat gezeigt, dass es hier nur um Show geht –, wird an einer Stelle sehr deutlich. Die AfD-Fraktion fordert in diesem Antrag, dass quasi binnen von zehn Monaten alle Schulen mit Flaggenmasten auszustatten seien. Das müssten wir als Freistaat Sachsen konsequenterweise bezahlen. Mir ist nicht erinnerlich, dass in den Haushaltsberatungen von Ihnen ein derartiger Antrag gekommen wäre. (André Barth, AfD: Da machen wir einen Nachtragshaushalt!) Das zeigt, dass es nur um die Show, nur um den Effekt und nur um die Nachricht geht. (Beifall bei der CDU) Schließlich legt viertens dieses Hohe Haus aus gutem Grund andere finanzielle Prioritäten im Bildungsbereich. Wir investieren gemeinsam in Lehrkräfte, in Schulassistenz oder unterstützen den Schulhausbau der öffentlichen und freien Träger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich empfehle Ihnen deshalb, diesen Kurs zu halten und den Antrag in allen Punkten abzulehnen. Das betrifft auch die Pflicht zum Singen unserer Nationalhymne bei schulischen Veranstaltungen. (Zurufe von der AfD: Das kostet kein Geld!) Das Singen der Hymne kann die Identität und Gemeinschaft stiften, aber als Zwang auferlegt, kann es genau das Gegenteil bewirken. Kollektive Zwangsbeglückung hat noch nie zu etwas Gutem geführt. Gerade wir in Ostdeutschland wissen das. (Beifall bei der CDU, der BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN) Herr Dr. Weigand, Sie sind ein paar Jahre jünger als ich. Sie haben das nicht miterlebt. Sabine Friedel hat schon gesagt, dass selbst in den Kindergärten das Porträt vom Erich hing, und zwar nicht nur in den Diensträumen, sondern auch in den öffentlichen Räumen für die Kinder. Das hat gewaltig abgestoßen. Wenn es Ihr Traum ist, dass dort zukünftig vielleicht der Jörg oder der Björn hängen würde und Sie das toll finden in Ihren Kreisen, dann mag Ihnen das belassen sein. Ich finde das schwierig. (Widerspruch von der AfD) – Ich spreche zu Ihrem Antrag, Herr Hentschel. Wenn Sie wissen, wie es bei Fahnenappellen war, die Hymne singen zu müssen, andere Dinge tun zu müssen, dann ist irgendwann das Gefühl selbst bei mir als 13- oder 14-Jährigem eingetreten, dass man diese Hymne einfach satthatte. Ich sage ganz ehrlich, das wird dem Lied von Brecht und Becher nicht gerecht, gerade wenn ich an die Textstelle „Lass uns dir zum Guten dienen, Deutschland, einig Vaterland“ denke. Genau das würde passieren, wenn Sie dasselbe mit dem Lied der Deutschen machen. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Zu Recht können wir erwarten, dass Schülerinnen und Schüler unsere Nationalhymne lernen, dass sie damit etwas über die Identität und Geschichte unseres Landes erfahren und sie verstehen, warum nur die dritte Strophe des Liedes der Deutschen unsere Hymne ist und eben gerade nicht die erste Strophe. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Staatsminister?

Protokoll ↗