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Sabine Friedel

SPD 09.11.2023 Sitzungen 7/79

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Weigand, ich hatte versucht, in meinem Redebeitrag nicht viel auszukippen, sondern eher sachlich zu argumentieren. Ich versuche das noch einmal für einen anderen Aspekt. Ich will das als Gesprächsangebot verstanden wissen. Sie haben gesagt, in anderen Ländern sei es völlig normal, dass die Nationalflagge überall weht. (Zuruf von der AfD: Richtig!) Da haben Sie recht. Jedes Land hat seine eigene Geschichte. Jedes Land hat seine eigene kulturelle Tradition. Es gibt Länder, in denen gehört es zur DNA der kulturellen Tradition, dass Flaggen überall wehen, wo es nur irgendwie geht. In den USA zum Beispiel haben wir an jeder Schule die Nationalflagge. Da haben wir an vielen Schulen sogar den morgendlichen Flaggenschwur. Das ist aber eine ganz andere Tradition, aus der dieser Umgang mit der Flagge kommt, als hier in Deutschland. Das muss man einfach einmal hinnehmen. In Deutschland ist unsere Nationalflagge stark mit dem Staat verknüpft. Das war schon lange in der Geschichte so. Das ist auch jetzt so, wenn es um Beflaggungsordnungen geht. Es ist immer die Rede davon, dass mit der Beflaggung eine amtliche Anerkennung eines Anliegens erfolgt. Deswegen ist es ein großer Erfolg, wenn eine Regenbogenflagge vor einer staatlichen Institution weht, weil damit die amtliche Anerkennung des Anliegens erfolgt. Das ist etwas, das in den USA fremd wäre. Ich glaube, Sie machen einen Fehler, wenn Sie diesen kulturellen Kontext ignorieren. Was passiert, wenn man einen kulturellen Kontext und solch eine Geschichte ignoriert? (Roland Ulbrich, AfD, steht am Mikrofon.) – Ich führe ganz kurz zu Ende und dann gern. Dann müssten Sie genauso dafür plädieren, dass wir – wie in den USA – in Deutschland gelten lassen, dass jeder, der im Land geboren wird, automatisch die Staatsbürgerschaft hat. Das ist eine andere große kulturelle Errungenschaft, die die Amerikaner haben. Ich glaube, dass Sie nie auf die Idee kommen würden, für Deutschland einzufordern, dass man nur zwei Jahre braucht und nicht mindestens acht, bis man sich um die Staatsbürgerschaft bewerben kann. Das ist der große Unterschied. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Sie gestatten eine Zwischenfrage, Frau Friedel, habe ich vorhin verstanden. Dann bitte Herr Ulbrich von der AfD-Fraktion.

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