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Sebastian Fischer

CDU 09.11.2023 Sitzungen 7/79

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich diese Häme aus Ihren Reihen höre, (Sebastian Wippel, AfD: Welche Häme?) wenn ich höre, wie Sie dieses Thema für Ihren populistischen Gebrüllhass benutzen, dann bin ich sehr dankbar, (Zuruf von der AfD: Na, na!) dass ich als ganz altes Mitglied der Jungen Union und Ehrenmitglied meines Kreisverbandes nicht zu Ihnen gehöre. (Zurufe von der AfD: Ha, ha!) Kommen wir zum Thema, meine Damen und Herren. Das Schulthema hätte viele Möglichkeiten geboten, hier eine Debatte anzumelden: die Stärkung der Oberschulen, die Lehrerbildung, die Schülerfirmen – das haben wir ja schon behandelt. (Zuruf von der AfD) Aber nein, meine Damen und Herren, das alles diskutieren wir nicht. (Jörg Urban, AfD: Haben wir alles schon beantragt! – Weitere Zurufe von der AfD) Wir diskutieren hier das Hauptthema der AfD, und das sind die Flaggen. (Jörg Urban, AfD: Wenigstens das!) Ich sage – ich ordne das auch gleichzeitig ein –: Dieser Antrag ist nichts anderes als der Versuch eines politischen Missbrauchs des Symbols unserer Freiheit. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zurufe von der AfD: Das ist lächerlich!) Dabei ist die Rechtslage, meine Damen und Herren, sonnenklar. Diese haben Sie im eigenen Antrag sogar benannt. Die Beflaggungstage sind in der Sächsischen Verwaltungsvorschrift zur Beflaggung in Teil B Nr. 1 geregelt, zum Beispiel der 20. Juli, der 3. Oktober oder der 9. November. Es gibt auch Gedenktage. An den Tagen wird an Institutionen beflaggt. Wogegen wir uns allerdings stellen, ist es, wenn der Staat daherkommt und in einem freiheitlichen pluralistischen System in die Autonomie der Direktorinnen und Direktoren eingreift und ihnen vorschreibt, zu flaggen. (Jörg Urban, AfD: Das war doch Ihre Idee!) Bereits zum jetzigen Zeitpunkt kann an sächsischen Schulen beflaggt werden, und es passiert auch. Ich empfehle zur Realitätsfindung mal einen Besuch in der Schule. (Zuruf von der AfD) Am meisten, meine Damen und Herren Abgeordneten, hat mich der Punkt 3 Ihres Antrages amüsiert. In diesem Punkt 3 wird gefordert, dass das Singen der Nationalhymne gewissermaßen nationale Pflicht sei. Da war ich etwas belustigt und verwundert; denn jeder, der den Wahlkampf zur letzten Bundestagswahl verfolgt hat, konnte mitbekommen, dass Ihr Bundessprecher, Herr Tino Chrupalla, auf Nachfrage weder ein Volkslied noch ein Gedicht benennen konnte. (Susan Leithoff, CDU: Aha! –

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