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Barbara Klepsch

09.11.2023 Sitzungen 7/79

Vielen Dank für die Frage. Wie fange ich jetzt am besten an? Die vorhergehende Debatte hat für mich noch einmal sehr deutlich gemacht, wie wichtig für uns das Thema Freiheit von Wissenschaft, Kunst und Kultur ist. Das ist fest im Grundgesetz verankert und ich möchte das voranstellen. Bei allen Diskussionen, allen Debatten, die wir führen, und bei Gesprächen, die ich dazu habe, steht für mich an erster Stelle, politisch nicht in die Kunst und in die Freiheit der Kunst einzugreifen. Wir haben in 40 Jahren gesehen, was es bedeutet, wenn Künstlerinnen und Künstler reglementiert werden, wenn sie nicht auftreten können, wenn ihnen vorgeschrieben wird, was sie zu tun und zu lassen haben. Deshalb ist es aus meiner Sicht mehr als richtig, dass im Grundgesetz diese Freiheit verbrieft ist. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Nun möchte ich das gern einordnen. Wir schauen jetzt zu unseren Staatlichen Kunstsammlungen. Staatliche Kunstsammlungen haben den Auftrag zu sammeln, zu forschen, wissenschaftlich aufzubereiten. Es gibt eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe, die sich mit den Objekten in unseren Kunstsammlungen auseinandersetzt. Wir haben in unserer Daphne-Datenbank rund 1,7 Millionen Objekte, die dort verankert sind. Diese 1,7 Millionen Objekte werden beforscht. Jedes Objekt hat eine eigene Geschichte, ist auf seine eigene Art lebendig. Wenn wir uns die Objekte anschauen, dann gibt es Objekte, die vom Künstler klar einen Namen bekommen haben. Manche Objekte, manche Werke tragen die Beschreibung der Museen, weil das in all den Jahrzehnten immer so der Fall war. Manche Objekte, manche Werke haben keinen Titel. Die Aufgabe unserer Wissenschaftler, wenn sie mit der Datenbank arbeiten, ist es, zu schauen und die Frage zu beantworten: Woher kommen die Objekte? Welche Herkunft haben sie? Ist dieses Objekt rechtmäßig erworben oder nicht? Mit all diesen Themen setzt man sich auseinander. Man ist dabei zu schauen, ob Titel rassistisch oder anderweitig diskriminierend sind. Deshalb ist bei einzelnen Objekten eine Umbenennung vorgenommen worden; allerdings immer vor dem Hintergrund, dass bei Objekten, die einen Originaltitel des Künstlers haben, dieser in Anführungszeichen gesetzt und „historisch“ dahinter vermerkt wurde. Bei Objekten, die keinen historisch vom Künstler festgesetzten Titel haben, können die alten Bezeichnungen trotzdem wieder auf der Datenbank sichtbar gemacht werden. Ich möchte es gern an zwei Beispielen deutlich machen. Umbenannt wurde „Der Judenfriedhof“. Er hat den Titel bekommen: „Der jüdische Friedhof“. Das ist aus meiner Sicht völlig korrekt. Ich möchte ein zweites Beispiel anführen. Es gibt eine Zeichnung Rembrandts aus dem Kupferstichkabinett, deren Name war: „La negresse couché", „Die liegende Negerin“. Wenn ich weiß, dass es ein französischer Titel ist, der so nie von Rembrandt sein konnte, und sich bei näherer Erforschung dieser aus dem Kupferstichkabinett stammenden Zeichnung herausgestellt hat, dass es in Wahrheit eine hellhäutige Frau war, die im Schatten auf einem Kissen liegt, also die Bezeichnung einfach nur falsch war, dann ist es korrekt, dass man diese Zeichnung umtitelt. Damit will ich zeigen, dass man sich intensiv damit auseinandersetzt, verantwortungsbewusst damit umgeht. Ich denke, man muss stärker aufklären, erklären, was die Wissenschaftler machen, um nicht einseitig Diskussionen vielleicht in den falschen Kontext zu setzen. Ich denke, ich habe jetzt viel zu lang gesprochen, weil mir eigentlich nur drei Minuten zustehen. (Hans-Jürgen Zickler, AfD: Das war nicht meine Frage!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Sie können in der nächsten Runde noch einmal fragen, im Moment nicht. Jetzt gehen wir weiter zur Fraktion DIE LINKE. Ich will noch einmal darauf hinweisen, damit es Chancengleichheit gibt: eine Minute Fragestellung und drei Minuten Beantwortung; bitte.

Protokoll ↗