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Valentin Lippmann

GRÜNE 09.11.2023 Sitzungen 7/79

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte, der Karneval beginnt erst am Wochenende. Aber gut, Frau Penz hat schon einmal die Steilvorlage gelegt. Das war doch kein ernsthafter Debattenbeitrag. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN – Zurufe von der AfD) – Ach, kommt, ein bisschen Niveau in diesem Hohen Haus stünde selbst Ihnen gut. (Gelächter bei der AfD) Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Titel der Aktuellen Debatte – das muss ich vorausschicken – war ich mir nicht ganz sicher, ob es um Tarifverhandlungen im Allgemeinen oder um den öffentlichen Dienst geht. Sehen Sie es mir bitte nach, dass ich mich auf den öffentlichen Dienst konzentriere, weil dies das Kerngeschäft des Landtags ist. Der Rest ist Tarifautonomie, und ich halte auch nicht viel davon, sich dort einzumischen. Ja, die Tarifverhandlungen zwischen den Ländern und den Gewerkschaften laufen nicht gut. Die zweite Runde wurde ergebnislos abgebrochen. Im Dezember steht die nächste Verhandlungsrunde an. Es sind bereits Streiks angekündigt, wenn sich die Tarifpartner nicht einigen können. Verdi und die anderen Gewerkschaften fordern für die rund 1,2 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Ländern unter anderem die bereits erwähnte Anhebung um 10,5 % bei den Löhnen. Zudem steht in der Folge regelmäßig die Anpassung der Besoldung für die Beamtinnen und Beamten des Landes an. Ja, werte Kolleginnen und Kollegen, die Forderung der Gewerkschaften sind ein ziemlicher Brocken. Dennoch sind die Verhandlungsführer der Länder gut beraten, mit einem ernsten Angebot an den Tisch zurückzukehren. Die Bediensteten der Länder – von der Lehrkraft bis zur Polizistin und zum ärztlichen Personal und ebenso die vielen Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter – leisten Großartiges, damit unser freiheitlicher Rechtstaat funktioniert. Der Staat ist eben kein hohles Gebilde, wie einige das vielleicht glauben. Er lebt von engagierten und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Eine Verwaltung ohne Personal ist am Ende eine hohle Attrappe, für die sich ja keiner was kaufen kann. Deswegen haben unsere Bediensteten den Anspruch, gut und angemessen bezahlt zu werden. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, der TV-L, gilt für die Beschäftigten von 15 der 16 Bundesländer. Hierbei besteht das Problem: Für die Angestellten im öffentlichen Dienst bei den Kommunen gilt der TVöD. So weit dürfte das bekannt sein. Der TV-L und der TVöD sind in den letzten Jahren in den Gehaltstabellen massiv auseinandergegangen. Im Durchschnitt werden die Tarifbeschäftigten im TVöD – also bei den Kommunen und beim Bund – deutlich besser bezahlt als die Beschäftigten des TV-L. Das ist eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung mit erheblichen Konsequenzen, auch für die öffentliche Verwaltung; denn sie erhöht den Druck innerhalb der Verwaltung, was die Wechsel angeht, und wir als Land verlieren zunehmend Leute auch an den Bereich des TVöD. Werte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich sind die Forderungen der Gewerkschaft dennoch erst einmal atemstockend, aber sie sind keineswegs unberechtigt; denn der letzte TV-L ist noch zu Hochzeiten von Corona ausgehandelt worden, mit einer relativ kurzen Laufzeit. Manche Segnungen des TVöD sind an den Bediensteten im TV-L vorbeigegangen und dabei sind deren Lebenshaltungskosten genauso stark angestiegen. Hier wird immer so getan, als würden hier Staatsbedienstete das Geld mit der Schubkarre aus der Zahlstelle holen. Das ist eine billige Verleumdung derjenigen, denen wir verdanken, dass dieser Staat überhaupt funktioniert. Gerade die unteren Einkommensgruppen – auch im öffentlichen Dienst – haben die Inflation stark spüren dürfen. Daher braucht es jetzt spürbare Verbesserungen. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen einen konkurrenzfähigen und attraktiven öffentlichen Dienst; denn der Wettbewerb um die besten Fachkräfte und den Nachwuchs ist längst bundesweit entbrannt, auch wenn das einige immer noch nicht wahrhaben wollen. Die Landesbeschäftigten bewerben sich im öffentlichen Dienst beim Bund und den Kommunen, weil sie dort deutlich besser bezahlt werden. Zurück bleiben dann diejenigen, deren Arbeit auf immer weniger Schultern verteilt wird. Und während wir quasi formal immer noch nicht die notwendige Zahl an Bediensteten in diesem Land haben, wird die Leistungsfähigkeit unserer Verwaltung dadurch schlicht gefährdet. Ich möchte das noch einmal verdeutlichen: Wir haben hier gestern vor Augen geführt bekommen, was IT-Probleme in der Verwaltung anrichten können. Dann können wir uns nicht hinstellen und sagen, wir hätten zu gut bezahltes Personal, wenn es uns nicht gelingt, ausreichend IT-Fachkräfte für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das hat etwas miteinander zu tun. Vor diesem Hintergrund müssen wir eine ernste Debatte auch über die Bezahlung im öffentlichen Dienst führen und eben diese alten Kamellen von „viel zu guter Bezahlung“ einfach mal weglassen. Wir brauchen einen attraktiven öffentlichen Dienst für eine funktionierende Verwaltung, und wir brauchen diesen möglichst bald und zügig. Abschließend aber noch zwei kritische Punkte: Ich bin skeptisch, ob die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst dann wirklich Vorbildwirkung für die Privatwirtschaft haben sollten. Das sehe ich definitiv nicht so, und insoweit sehe ich es auch so: Andersherum wird ein Schuh draus – die hohen Abschlüsse in der Privatwirtschaft sollten Ansporn für den öffentlichen Dienst sein, diesen zu folgen, damit wir die Attraktivität nicht verlieren. Zweitens. Die Gewerkschaften fordern in der Tarifrunde auch Mindesterhöhungsbeträge. Ich habe dafür volles Verständnis, das klingt gut. Aber genau die stellen uns in der Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamtinnen und Beamten regelmäßig vor riesengroße erhebliche Herausforderungen, die faktisch nicht mehr lösbar sind. Deshalb etwas mahnend zum Schluss: Man kann nicht auf Dauer jedes Mal Mindestbetragserhöhungen für den öffentlichen Dienst fordern und gleichzeitig das innere Abstandsgebot in der Besoldung bis aufs Messer verteidigen wollen. Es sei denn, dass man es als sozial gerecht betrachtet, dass nach jeder Tarifrunde vor allem die Spitzenbeamtinnen und Spitzenbeamten des Freistaates sich über überproportional hohe Erhöhungen freuen werden. Das ist dann auch kein sozial gerechter Tarifvertrag mehr. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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