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Petra Köpping

21.09.2023 Sitzungen 7/77

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es werden nach wie vor Faktoren ausgeblendet, welche das Thema Sach- und Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestimmen. Man kann es nicht oft genug sagen: Es geht um Fragen der Existenzsicherung, und wir haben eine bestehende bundesgesetzliche Rechtslage im Asylbewerberleistungsgesetz. Wir haben außerdem eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das kann man alles ausblenden, aber das sind die Grundlagen, und auf diesen bewegen wir uns. Die Unterbringung in den Aufnahmeeinrichtungen des Freistaates bestimmt sich nach § 3 Abs. 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Weil vorhin gesagt worden ist, das seien so wunderbare, tolle Einrichtungen: Es gibt immer die Tage der offenen Tür, da kann man sich das einmal anschauen – und wer es dann auch nicht glaubt, kann ja mal vier Wochen dort wohnen. Ob er dann immer noch davon spricht, dass das Luxus sei, wage ich zu bezweifeln. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU) Der notwendige Bedarf wird hier vollständig durch Sachleistungen gewährt. Das ist schon so. Wir reden vom Taschengeld – das sind 57 Euro pro Woche, die derjenige erhält. Davon hat er zu bezahlen: Die Verkehrsleistung, das heißt, wenn er mit Bus und Bahn fährt, davon hat er die Telekommunikation zu bezahlen, also auch ein Handy, davon hat er seine Freizeit zu bezahlen und davon hat er auch kosmetisch oder persönliche Artikel zu bezahlen. Sie können gerne einmal probieren, ob Sie das mit diesem Geld schaffen – ich glaube das nicht. Die Form von Geldleistung kann man nur in diesem Zusammenhang nennen. Nun war ich selbst Landrätin – es sind ja von Frau Friedel Beispiele genannt worden –, und zwar in genau der Zeit, als Sachleistungen bezahlt worden sind. Ich war damals im Landkreis Leipzig – das war einer der Landkreise, in dem fast bis zuletzt Sachleistungen bezahlt worden sind. Kioskvorschläge kamen hier so leichtfertig dahergesagt – wir hatten das damals in Borna in den Gemeinschaftsunterkünften. Die Artikel, die es dort zu kaufen gab, waren fast doppelt so teuer wie die im Supermarkt. Das war der Fakt. Das interessiert Sie nicht, aber das ist Fakt – und das ist nicht in Ordnung. Insofern ist das keine Lösung, nach der wir streben können. Es gibt im Übrigen nicht ein einziges Bundesland in Deutschland, das heute Sachleistungen auszahlt. Auch wenn Bayern laut ruft, dass sie das gern wollen, machen sie es dennoch nicht, weil es nämlich diesbezüglich ein Urteil gibt – und danach haben wir uns auch zu richten. Ich sage nach wie vor, dass es unsere Aufgabe ist, die Menschen, die hierherkommen, schnell zu integrieren. Wir brauchen schnelle Rechtsverfahren – ganz eindeutig. Da reihe ich mich bei den Kritikern ein und sage, dass mir das zu lange dauert; denn die meisten Menschen, die hierherkommen, wollen arbeiten. Wenn wir schnelle Verfahren haben, können wir sie in Ausbildung und Arbeit bringen. Das muss unsere Aufgabe sein! (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN – Sebastian Wippel, AfD: Und wer bringt sie wieder heim? Dass die meisten arbeiten wollen, ist ein Märchen!) Übrigens zur Ergänzung: 62 % derer, die 2014/15 zu uns gekommen sind, sind bereits in Arbeit. Wissen Sie, wie hoch die Arbeitsquote der Deutschen ist? Diese liegt bei 72 %. Das unterscheidet sich also fast überhaupt nicht mehr. Wir haben immer gesagt, dass Integration kein Sprint, sondern ein Marathon ist. Letzte Bemerkung an dieser Stelle: Ich glaube schon, dass wir uns tatsächlich europäisch auf die Füße stellen müssen, um mit dem Thema Migration umzugehen, und dass wir auch den Herkunftsländern mehr Leistung bringen müssen als bisher. Das bedeutet, dass Ihre Auffassung, dass wir durch Sachleistungen wesentlich mehr Geld sparen, die falsche ist. Wir werden Geld in die Hand nehmen müssen, wenn wir Fluchtursachen und Fluchtwege verändern bzw. verhindern wollen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU)

Protokoll ↗