Roland Ulbrich
So ist es, Frau Vorsitzende, eine Kurzintervention. Es geht um die Frage der Verfassungswidrigkeit der Vorschläge, wie es hier von Herrn Kollegen Unger in den Raum gestellt wurde. Er macht den Vorwurf, es wäre ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz. Die Flüchtlingsunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ist eine Weisungsaufgabe. Sie wird zwar durch die Gemeinden und Landkreise durchgeführt, ist aber eine staatliche Aufgabe. Ich wollte nicht im Raum stehen lassen, dass hiermit gegen das Grundgesetz verstoßen werde. Das sind staatliche Aufgaben, bei denen es natürlich ein Ermessen gibt. Darauf wurde hingewiesen. Wir wollen dieses Ermessen – und das geht auch – einschränken. Das gibt es immer wieder. – Danke schön. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war eine Kurzintervention. Herr Unger, Sie möchten gern reagieren? – Bitte schön.
