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Thomas Schmidt

21.09.2023 Sitzungen 7/77

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass ich einige Minuten zu spät zu diesem Tagesordnungspunkt gekommen bin. Ich war zu Besuch bei einer Schulklasse, bin aber so schnell wie möglich hierhergekommen. Es war also keine Missachtung der Rede von Frau Mertsching. Zum großen Teil habe ich sie dann aber noch mitbekommen und möchte darauf eingehen. Kollege Fritzsche hat das schon getan. Sie sprachen sehr oft von Versiegelung. Es geht hier nicht um Versiegelung, es geht wirklich um die Flächenneuinanspruchnahme, und das ist natürlich etwas ganz anderes. Darauf werde ich dann noch mit einigen Beispielen eingehen. Das Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme zu verringern, hat – auch das wurde bereits schon erwähnt – 2013 Eingang in den Landesentwicklungsplan gefunden. Es basiert auf dem globalen Ziel der Vereinten Nationen, Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig zu gestalten, sowie der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Dort sind die Ziele bis 2030 verankert. Die Flächeninanspruchnahme soll auf unter 30 Hektar pro Tag sinken und bis 2050 auf null Hektar pro Tag. Um die Ziele zu erreichen, müssen wir gemeinsam Verständnis dafür haben, was denn überhaupt mit Flächenverbrauch gemeint ist; denn so einfach ist es am Ende doch nicht. Zur Erfassung dieses Flächenverbrauchs wird bundesweit der Indikator „Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ verwendet. Das ist ganz entscheidend. Dieser Flächenverbrauch darf aber nicht mit der Versiegelung gleichgesetzt werden; denn als Siedlung und Verkehr gelten auch Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen sowie Zier- und Nutzgärten. Deshalb, liebe Frau Kollegin Kummer: Das Beispiel mit dem Großen Garten ist ein ganz tolles Beispiel. Denn wenn Sie den Großen Garten komplett bebauen würden, wäre die Flächenneuinanspruchnahme null, denn das ist bereits Siedlungs- und Verkehrsfläche. Wenn Sie dort, wie Ihr Kollege vorgeschlagen hat, die Gläserne Manufaktur wieder wegreißen würden, wäre der Effekt ebenfalls null, weil dies in der Statistik vorher eine Siedlungs- und Verkehrsfläche ist und dies auch bleibt. Deshalb ist es auch nicht so einfach, die Zahlen, die hier diskutiert werden, zu bewerten. Es wird viel über die Revitalisierung von Flächen gesprochen. Wenn Sie in einer Stadt eine Fabrikbrache beseitigen und einen Stadtpark dort anlegen, ist der Effekt in der Statistik null, denn auch das bleibt Siedlungs- und Verkehrsfläche. Das muss man wirklich sehr genau herausarbeiten. Gleiches gilt für die Bergbauflächen: Auch diese zählen bei einer Renaturierung für die Statistik nicht mit; dazu werde ich später noch etwas sagen. Bei einer baulichen Neuinanspruchnahme von Flächen werden je nach Nutzungsart – zum Beispiel für Wohnen und Gewerbe, Erholung, Verkehr – unterschiedliche Flächenanteile wirklich bebaut und damit ganz oder teilweise versiegelt. Die tatsächlich versiegelte Fläche wird dabei statistisch nicht erfasst. Nach neueren Arbeiten des Länderausschusses für Bodenschutz geht man in einer überschlägigen Abschätzung davon aus, dass die tatsächliche Bodenversiegelung in Sachsen 44 % beträgt. Der Versiegelungsgrad von Siedlungs- und Verkehrsflächen in Sachsen beträgt also 44 %. Wenn man das herunterbricht auf den Flächenverbrauch, der für das Jahr 2022 auf 1632 Hektar angesetzt wird, also rund 4,5 Hektar pro Tag. Das entspricht einer realen Neuversiegelung von 2 Hektar pro Tag, die wir als Ziel bei der Versiegelung anstreben. Ich will aber nicht in Abrede stellen, dass die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme trotzdem eine Daueraufgabe bleibt. Sie lässt sich allerdings sowohl in Sachsen als auch bundesweit nicht kurzfristig umsetzen. Neue Aspekte kommen noch hinzu. Deshalb lässt sich das nicht so einfach auf die einzelnen Ministerien herunterbrechen. Wir sind als Staatsministerium für Regionalentwicklung nicht die größten Flächenverbraucher. Es liegt an den anderen Ministerien, ein Flächenziel festzulegen. Man kann daher auch nicht den Durchschnitt der letzten fünf Jahre heranziehen und auf das Jahr 2030 herunterbrechen, welches Ziel jedes Ministerium zu erbringen hat. Das heißt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien – ich nenne nachher noch ein paar Zahlen dazu – faktisch nicht mehr möglich sein wird. (Marco Böhme, DIE LINKE: Mit Fotovoltaik allerdings schon! Wenn ein Gebäudedach mit einer PV-Anlage ausgerüstet wird, gibt es keinen Flächenverbrauch!) – Es gibt Unterschiede zwischen Flächen-Fotovoltaik und Gebäude-Fotovoltaik. Über letztere können wir uns gern ein andermal gesondert unterhalten, aber es fehlt vielleicht landwirtschaftlicher Sachverstand, wie die Nutzung dort eigentlich funktioniert. Die Reduzierung des Flächenverbrauchs streben wir trotzdem an; auch darauf ist schon eingegangen worden. Dies erfolgt durch flächensparendes Bauen und Nachverdichtung, natürlich auch durch die Revitalisierung von Brachflächen, wenn sie auch nicht in jedem Fall in die Statistik einfließen, sowie durch die Entsiegelung nicht mehr benötigter Flächen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Protokoll ↗