Ines Kummer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dornau, ich muss jetzt auch noch mal das Wort an Sie richten. Auch mir ist es unbegreiflich. Man kann wirklich die Uhr runterzählen: Nach 30 Sekunden – spätestens – fangen Sie an, hier zu hetzen und Mist zu erzählen. Man kann jedes Thema nehmen. Wir könnten im Landtag vielleicht über die Elastizität von Schnürsenkeln sprechen. Ich glaube, auch dabei würden Sie es schaffen, nach 30 Sekunden Hass und Hetze an den Tag zu legen. (Heiterkeit bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Jetzt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu meinem eigentlichen Anliegen. (Zuruf des Abg. Timo Schreyer, AfD) 100 mal 64 Meter sind nach den DFB-Regeln ein Fußballfeld. Knapp neun Fußballfelder sind demzufolge 5,8 Hektar; ganz einfacher Dreisatz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen: Ich bin auch die sportpolitische Sprecherin meiner Fraktion, aber heute geht es eben nicht um Ballsport, sondern darum, wie wir mit dem Land in unserem schönen Freistaat umgehen, mit unseren Feldern – also, den Äckern, nicht den Sportplätzen – und mit unseren Wäldern, oder technisch ausgedrückt, mit der Ressource Boden. Neun Fußballfelder – das ist die Fläche, die wir in Sachsen, die wir in Sachsen in den letzten Jahren jeden einzelnen Tag neu in Anspruch genommen haben. Nur als Beispiel: Nimmt man jeden Tag 5,8 Hektar vom Großen Garten hier in Dresden weg, ist nach drei Wochen nichts mehr davon übrig. Natürlich fällt es im Allgemeinen nicht so drastisch ins Auge: Es ist mal eine neue oder ausgebaute Staatsstraße hier, ein Gewerbegebiet dort, noch ein weiteres Baugebiet, auf dem früher Kühe weideten, oder noch ein neuer Supermarkt mit Superparkplatz am Stadtrand. Ein schleichender Prozess, von dem eigentlich alle wissen, dass das langfristig nicht so weitergehen kann. Denn wir brauchen gesunde Böden. Sie übernehmen viele Funktionen – angefangen beim Wasserhaushalt über die Artenvielfalt bis hin zur Ernährung der Bevölkerung. Seit 2009 existiert in Sachsen das Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme auf 2 Hektar pro Tag zu reduzieren. Dieser Wert ist abgeleitet vom Flächensparziel des Bundes und wurde in den vergangenen 14 Jahren regelmäßig um das Zwei- bis Dreifache überschritten. Gleichzeitig werden perspektivisch immer weniger Menschen in Sachsen leben. Die aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung geht davon aus, dass 2040 zwischen 200 000 und 300 000 Einwohnerinnen und Einwohner weniger im Freistaat wohnen werden als jetzt. Die Infrastruktur, die wir jetzt schon haben, und die, die wir zusätzlich bauen, muss dann von viel weniger Schultern unterhalten und weiterfinanziert werden. Was ist also zu tun? Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für ein Netto-Null-Ziel beim Bodenverbrauch ein. Das bedeutet, dass vorrangig bereits erschlossene Flächen genutzt werden sollen. Dafür wären aus unserer Sicht zwei Dinge notwendig: Erstens. Zugang zu Grundstücken, die sich nicht in der öffentlichen Hand befinden. Eine gezielte Ansprache der Eigentümer(innen) und eine Vermittlung von Interessen kann am besten durch speziell geschulte Fachleute in den Kommunen gelingen. Sie kennen die Liegenschaften und können passende Anfragen vermitteln. Außerdem sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, gesetzlich vorhandene Vorkaufsrechte auch nutzen zu können. Zudem kann eine Beratung sinnvoll sein, wenn es darum geht, welche Flächen als geeignet betrachtet werden. Häufig werden Grundstücke verworfen, nur, weil ihre Bebauung auf den ersten Blick mehr Kosten erzeugen würde als sich störungsfrei auf der grünen Wiese auszubreiten. Es ist deshalb auch die Aufgabe der Stadt- und Gemeinderäte – genauso wie der Behörden –, hier ganz klar und deutlich zu machen, dass eine Neuinanspruchnahme von Landschaftsfläche keine Selbstverständlichkeit ist, auf die man in irgendeiner Weise ein Anrecht hätte, sondern dass damit sehr hohe gesellschaftliche Kosten einhergehen. Dabei geht es nicht nur um den mit Geld kaum auszugleichenden Verlust der Bodenfläche für den Hochwasserschutz, die Biodiversität für Kaltluftschneisen oder Agrarproduktion, sondern auch um die Kosten für die Erschließung sowie die Unterhaltung der Infrastruktur in den kommenden Jahrzehnten. Sie kommen nämlich noch drauf auf die Kosten für die bereits vorhandenen, aber ungenutzten Flächen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, vielleicht ist es an dieser Stelle auch mal notwendig, für die kommunale Ebene zu reflektieren, wie viel Straßenbauvorhaben, Gewerbe- oder Neubaugebiete auch mit Zustimmung von linken Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern in den letzten 30 Jahren Flächenversiegelung erzeugt haben bzw. immer noch erzeugen. (Zuruf von den LINKEN: Sie waren immer dagegen!) Es ist leicht, grüner als die GRÜNEN wirken zu wollen, wenn die Politik vor Ort das dann vielleicht konterkariert. Zweitens treten wir dafür ein, dass es einen Ausgleich geben muss, sollten doch neue Fläche in Anspruch genommen werden. Eine Pflicht zur Entsieglung an geeigneter anderer Stelle ist ein dafür geeignetes Instrument. Ein Baustein ist dabei die Flächenkompensationsverordnung, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Mein Kollege Fritzsche hat dazu eben Ausführungen gemacht. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage der Linksfraktion zeigt, dass beim Thema Flächenversieglung noch viel zu tun ist, und auch, dass die regionale Verteilung recht unterschiedlich ausfällt. Besonders wichtig ist allerdings, dass die Fakten auf dem Tisch liegen und für alle Beteiligten in sinnvoller Weise zur Verfügung stehen. Hier gibt es sicherlich noch Handlungsbedarf für ein umfassendes Monitoring. Mir fehlt allerdings ein proaktives Handeln des SMR, wo es strategisch mit dem Flächenverbrauch – besser: mit der Flächeninanspruchnahme – im Freistaat hingehen soll, wann wir die Flächenneuinanspruchnahme tatsächlich auf zwei Hektar pro Tag reduziert haben. Es klingt so banal, aber es ist lebenswichtig. Wir müssen unsere Lebensgrundlagen schützen, deshalb kämpfen wir BÜNDNISGRÜNE – nicht nur hier im Landtag, sondern viele unserer Rätinnen und Räte auch in den Kommunen – um jeden Baum und jedes Fitzelchen Acker. Deswegen wollen wir Innen- vor Außenentwicklung, deswegen stehen wir für die Entwicklungsachsen entlang eines leistungsstarken ÖPNV. Und wenn schon Ausweitung von Gewerbegebieten, dann nachhaltig und grün auf Flächen, die schon erschlossen sind oder die noch brachliegen. Ein aktuelles Beispiel aus Zittau zeigt, wie es gehen könnte. Im Mai 2023 wurde dem Zittauer Stadtrat eine Machbarkeitsstudie für ein nachhaltiges Gewerbegebiet zur Kenntnis gegeben. In der langfristigen Stadtentwicklungsplanung ist dafür das ehemalige Neubaugebiet zum Rückbau vorgesehen, also kein Neubau auf der grünen Wiese. Weiter sind insbesondere ökologische Voraussetzungen bei der Wärme- und Energieversorgung für die Entwicklung des Gewerbegebietes einzuhalten, wie zum Beispiel der Bau einer leistungsfähigen Fotovoltaikanlage. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es muss aber auch Lösungen geben für Kommunen, die vielleicht aus Gründen des Natur- oder Landschaftsschutzes keine neuen Gewerbe- oder Wohngebiete ausweisen können oder wollen. Wir finden, dafür muss es einen Ausgleichsmechanismus geben. Einen solchen ökologischen Finanzausgleich hat meine Fraktion schon vor Jahren eingefordert und ganz aktuell auf unserer Klausur in der Sächsischen Schweiz bekräftigt. Wer den Fachleuten zuhört, liebe Kolleginnen und Kollegen, die sich mit Flächenverbrauch beschäftigen, sei es im Bundesumweltamt, im Institut für ökologische Raumentwicklung oder auch im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, für den klingt es mitunter wie eins zu eins mit einem grünen Wahlprogramm. Es ist aber die Stimme der Wissenschaft, die uns sagt, dass wir unseren Boden nicht verschwenden dürfen. Ich wünsche mir, dass wir dazu hier im Hause einen Konsens finden, der keine künstliche Frontstellung zwischen Wirtschaft und Umwelt aufmacht, sondern dass wir uns gemeinsam bemühen, den kommenden Generationen gesunde Böden statt betonierter Flächen zu erhalten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Da war Frau Kollegin Kummer für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Volkmar Winkler.
