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Lucie Hammecke

GRÜNE 21.09.2023 Sitzungen 7/77

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Alle Jahre wieder sprechen wir hier in scheinbar vergleichbarer Manier über die vergangene Arbeit des Petitionsausschusses, wobei vielleicht der Anschein von Routine aufkommen könnte. Natürlich sind die Arbeitsabläufe im Petitionsausschuss nach nun fast vier Jahren zumindest für mich in diesem Gremium etwas so Ähnliches, das heißt, für uns 28 Abgeordnete, die wir sind, und diejenigen, die schon mal in vorausgegangenen Legislaturperioden im Ausschuss waren; denn der Petitionsausschuss ist sicherlich nicht typisch und ähnelt in keiner Weise den anderen Ausschüssen. Ich scherze immer, aber in der völligen Überzeugung, dass es stimmt, dass in keinem Ausschuss so viel abgestimmt wird, wie in unserem. Aber jetzt mal im Ernst. Der Ausschuss arbeitet in einer Art und Weise, die dem restlichen Landtag völlig fern ist und der Öffentlichkeit natürlich auch. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir hier einmal im Jahr im Hohen Hause, also in der Öffentlichkeit, über die Arbeit des Petitionsausschusses berichten und uns austauschen. Auch wenn Petitionen sehr bekannt sind, gibt es doch einige Mythen, auf die ich immer wieder stoße und mit denen ich gerne aufräumen möchte. Man braucht eine bestimmte Anzahl an Unterschriften, um überhaupt eine Petition einzureichen. Inkorrekt! Herr Patt ist darauf eingegangen. Jede einzelne Person hat das Recht, sich an den Petitionsausschuss zu wenden. Das Anliegen wird mit genauso viel Ernsthaftigkeit behandelt, als wenn sehr viele Unterschriften dahinterstecken. Das unterscheidet auch das Petitionsrecht von Volksanträgen. Man muss aus Sachsen kommen, um sich an den Sächsischen Landtag zu wenden. Ich glaube, auch das können wir aus der Erfahrung im Petitionsausschuss sagen. Das ist nicht wahr. Wir bekommen auch sehr viele Petitionen von Petenten, die nicht aus Sachsen stammen. Das liegt daran, dass das Petitionsrecht ein in der Verfassung verbrieftes Recht ist. In Artikel 35 heißt es: „Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Manchmal erreichen mich auch Fragen von sehr jungen Leuten, ob man mindestens 18 Jahre alt sein muss – wie beim Wählen –, um sich hier einzumischen und eine Petition einzureichen. Aber auch das ist falsch; denn auch hier gilt das oben beschriebene Recht: Jeder Mensch, also auch wenn man erst 17, 16, 15, 14, 13, 12 – Sie wissen, wie es weitergeht – Jahre alt ist, kann sich an den Landtag wenden. All diese Voraussetzungen führen dazu, dass es so viele Petenten und Petentinnen sind, die sich mit so vielfältigen Anliegen an uns wenden. Ein Blick in den Bericht bestätigt diesen Eindruck sehr schnell; denn die Anliegen der Menschen sind Ergebnis von gesellschaftlichen Realitäten, die sich wandeln, neu ergeben, aufbrechen oder auch verheilen. Auch wenn wir im Rahmen unserer Arbeit als Abgeordnete in unseren Wahlkreisen stets im regen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern sind, diese uns Briefe schreiben und uns auch Social-Media-Kommentare erreichen, existiert doch ein gewisser Vorfilter – besonders dann, wenn es nicht um perfekt lobbyierte Interessen geht. Diesen Vorfilter gibt es bei der Petitionsarbeit nicht. Das sorgt für eine Themenvielfalt, die ihresgleichen sucht. Man kann zwar Sprecherin für diverse Themenfelder einer Fraktion sein, aber das bedeutet nicht, dass man sich nicht im Petitionsausschuss mit völlig anderen Themen befassen muss, ich möchte sagen: befassen darf. Nicht alle Petentinnen und Petenten werden mit dem Ergebnis ihrer Befassung zufrieden sein, und das liegt leider in der Natur der Sache; denn der Petitionsausschuss kann viele Dinge, um die teilweise gebeten wird, nicht erledigen. Dazu gehört es, dass wir natürlich keine Gerichtsurteile überwerfen oder verändern können, und auch Gesetzesänderungen per se aus dem Ausschuss heraus sind nicht direkt möglich. Manchmal sind wir auch nicht zuständig, sondern eine andere politische Ebene. Was wir können, ist, an vielen Stellen für Klarheit zu sorgen. Wir können erklärend tätig werden. Wir können, wo es möglich ist, Ermessensspielräume, die vonseiten der Staatsregierung und der Verwaltung möglich sind, anstoßen, und wir können auch in der Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene bei lokalen Themen viele Steine ins Rollen bringen. Ich glaube, das ist sehr viel wert. Deshalb ist die Arbeit des Ausschusses so vielseitig und lehrreich; denn einem gibt sich im Petitionsausschuss – ich habe das geschrieben, bevor ich die Debatte hier gehört habe – eigentlich niemand hin: der Illusion der Erhabenheit der eigenen Argumente. Deshalb möchte ich noch einmal nachdrücklich auf die Debatte von gestern Abend verweisen; denn sowohl Herr Heinz als auch Herr Richter trafen – vielleicht in einer zugespitzten Art und Weise – einen sehr passenden Punkt, um eine Sorge zu beschreiben, die auch ich teile, und zwar geht es um die Instrumentalisierung dessen, was der Petitionsausschuss ist und was er sein sollte. Mit Blick auf das nächste Jahr und die anstehende Landtagswahl möchte ich den Wunsch äußern, dass sich das nicht weiter verschlimmert; denn das würde dem Anspruch, den dieser Ausschuss an seine Arbeit hat, nicht gerecht werden. Dabei gibt es in diesem Parlament so viele andere gute Orte und Räume für genau diese Debatten. Dabei möchte ich nicht behaupten, dass Petitionen unpolitisch sind oder das Stellungnahmen von Staatsregierungen unpolitisch sind, auch wenn sie die Grundlage unserer Arbeit sind. Die Grenzen des Wirkens des Petitionsausschusses anzuerkennen und transparent zu machen, ist aber eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit in diesem Ausschuss. Deshalb möchte ich an dieser Stelle meinen Dank für die gute Zusammenarbeit im Ausschuss in den vergangenen Jahren zum Ausdruck bringen, natürlich zuallererst an die Petentinnen und Petenten – ansonsten bräuchte es uns nicht –, aber auch an die Kolleginnen und Kollegen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausschusssekretariat sowie meinen Kollegen im Ausschuss und allen voran der Ausschussvorsitzenden Simone Lang. Eines möchte ich noch einmal hervorheben: Alles, was wir hier beschließen und was wir normalerweise auch ohne viel Aufregung am Mittwochabend eines jeden Plenums beschließen, geht mit Namen und Unterschrift der Ausschussvorsitzenden raus. Und seien wir mal ehrlich: Auch wenn wir uns hier über drei Petitionen streiten, so sind es immer noch 40 bis 50 weitere Petitionen, die wir ohne große Diskussion beschließen und ganz häufig auch ohne abweichende Meinung. All die Kritik daran, aber auch der ungerechtfertigte Hass kommt aber bei Simone Lang an. Das sollte allen bewusst sein, wenn man sich teils polarisierend und teils sehr populistisch in der Debatte über Petitionen äußert. Deshalb – auch wenn sie heute nicht hier sein kann – vielen Dank, Simone. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Ihr Vorwort im Jahresbericht eröffnet sie mit den schönen Worten „Petitionen sind Seismografen für Gerechtigkeitsfragen.“ Das ist, wie ich finde, eine treffende Beschreibung und gelungene Einleitung für ein Werk, das auch auf den folgenden Seiten lehrreich ist. Mit diesen Worten möchte ich enden. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es sprach Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frank Richter; bitte.

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