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Petra Köpping

21.09.2023 Sitzungen 7/77

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Pflege ist ein sehr komplexes Thema. Lassen Sie mich daher in meinen Ausführungen ein wenig mehr in das Komplexe ausholen; denn wir wissen, dass wir von unterschiedlichen Positionen und von unterschiedlichen Verantwortlichkeiten sprechen. Ich erinnere mich noch an das Jahr 2017, vor der vorletzten Bundestagswahl. Damals spielte die Bezahlung bzw. Vergütung von Pflegekräften eine besondere Rolle – das war eines der Hauptthemen, die damals aufgerufen worden sind –, damit wir das Fachkräftemangelproblem, das wir auch in der Pflege haben, bekämpfen können. Das ist eine Seite. Auf der anderen Seite haben es unsere Pflegekräfte natürlich verdient, dass sie ordentlich für ihre Leistung entlohnt werden. Ich möchte an dieser Stelle einmal die Summen nennen, die sich verändert haben; wir wissen, wie heutzutage Pflegekräfte finanziert werden. Wir haben einmal die Helferberufe, diese bekommen jetzt monatlich 2 339 Euro. Wir haben die Pflegehelfer, diese bekommen jetzt 2 521 Euro. Wir haben zudem die Fachkraft, die 2 770 Euro bekommt, und wir haben die Fachkraft Pflege, die 2 335 Euro bekommt. Außerdem haben wir die Spezialisten – die Expertinnen und Experten, die es auch in diesem Bereich gibt –, die 4 227 Euro bekommen. Der Spezialist und Experte in der Pflege bekommt 4 313 Euro. Warum sage ich das? Vielleicht, um mit diesem Redebeitrag ein wenig für die Pflegeberufe zu werben. Das sage ich nochmals ganz deutlich, weil wir zurzeit einen Fachkräftemangel haben. Ich bin beispielsweise mit Herrn Piwarz in Chemnitz bei der Pflegeausbildung gewesen. Wir haben dort über die Pflegehelfer-Ausbildung gesprochen, weil wir für diese eine zeitliche Verkürzung einführen können, um somit schneller zu den Fachkräften zu kommen. Dort sind sehr viele Leute, die aus anderen Berufen wechseln und die älter sind. Ich glaube, wenn wir dort zu einer einjährigen Ausbildung kämen, dann würden wir Gutes tun. Bei alldem, was ich soeben gesagt habe, gilt: Diese gestiegenen Kosten haben natürlich auch Folgen. Deshalb waren wir in den vergangenen Jahren, was die Pflegekosten in den Heimen betrifft, nicht so stark wie die westdeutschen Bundesländer betroffen, weil wir in Sachsen tatsächlich sehr niedrige Vergütungen hatten. Ich persönlich bin sehr froh, dass wir jetzt eine tarifgerechte Entlohnung für die Pflegeberufe haben. Das hat natürlich Folgen. Hinzu kommt die Inflation, das heißt, ein deutlicher Anstieg der Pflegekosten, sowohl stationär als auch ambulant. Die Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen sagen uns, dass es hier einen Anstieg um knapp 42 % gegeben hat. Daran sieht man, dass das eine enorme Belastung für den zu Pflegenden ist – egal, ob zu Hause gepflegt wird oder in einer Pflegeeinrichtung. Wir haben in der Vergangenheit viele Fortschritte erreicht. Auch diese möchte ich noch einmal kurz erwähnen: In der generalistischen Ausbildung, die eingeführt wurde, gab es die soeben von mir genannte tarifliche Entlohnung. Außerdem gibt es keine Ausbildungsgebühren mehr – auch das ist ein großer Fortschritt, den wir erreicht haben. Darüber bin ich echt froh. Wir haben einen Anstieg der Zuzahlungen insgesamt – in Sachsen von 24,3 %, während es im Bund circa 16 % sind. Ich habe gerade gesagt, woran das liegt: nämlich daran, dass wir in Sachsen einen großen Nachholbedarf hatten, zum Beispiel bei der tariflichen Bezahlung unserer Pflegekräfte. Eine Reduzierung der Zuzahlungen gab es auch, weil wir eine Staffelung haben. Die geltenden Leistungszuschläge der Pflegeversicherung sind dennoch gestiegen: Wir haben im ersten Jahr eine Steigerung von 23,9 %, im zweiten Jahr von 22 %, im dritten Jahr von 19 % und nach drei Jahren von 16 %. Es sinkt also etwas ab, aber die Steigerungsrate ist eindeutig vorhanden. Leistungszuschläge haben jedoch eine Entlastung für den Pflegebedürftigen und auch für den Sozialhilfeträger gebracht. Es brachte einen Rückgang der Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege in Sachsen im Jahr 2022 um rund 20 % – auch das muss man sagen. Im Vergleich zum Bund waren es sogar minus 26 %. Dennoch wird ein weiterer Kostenanstieg den Effekt, den wir erreicht haben, bald aufbrauchen. Die Forderungen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Jahr 2022 wurden teilweise durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz aufgegriffen. Dort hatten wir Folgendes gefordert: die Anhebung der Leistungszuschläge um 5 bis 10 Prozentpunkte, die Stärkung der häuslichen Pflege durch Erhöhung des Pflegegeldes zum 1. Januar 2024 um 5 %, die Erhöhung der ambulanten Sachleistungsbeiträge zum 1. Januar 2024 um 5 %, die Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen zum 1. Januar 2025 um 4,5 % bzw. ab 2028 in Anlehnung an die Preisentwicklung. Zur langfristigen Leistungsdynamisierung wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten. Das mag man alles uninteressant finden, da mag man vielleicht auch nicht zuhören; aber das sind alles Schritte, um tatsächlich die Pflegeversicherung zu verbessern. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Trotzdem werden diese Schritte nicht ausreichen. Wir brauchen eine langfristige finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung. Daher sind weitere Reformschritte sehr dringend notwendig. Das Ziel ist dabei, nachhaltige und generationengerechte Finanz- und Strukturreformen der Pflegeversicherung zu erreichen. Auch auf die grundsätzliche Reform der Pflegeversicherung will ich noch einmal eingehen. Der Bund will grundsätzlich einen nächsten Reformschritt gehen: Die Arbeitsgruppe „Zukunftssichere Finanzen der Sozialen Pflegeversicherung“ wird derzeit gebildet. Ende Juni 2023 wurde die Arbeit unter Leitung des BMG aufgenommen. Auch die Vertreter der Länder sind hierbei mit eingebunden. Bis zum 31. Mai 2024 soll es Empfehlungen der Bundesregierung für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung geben. Dabei werden vielfältige Modelle, beispielsweise der Sockel-Spitze-Tausch, geprüft; auch das ist notwendig. Auch Modelle bis hin zu einer echten Vollversicherung sind denkbar. An dieser Stelle ist der Einbezug breiter Expertise erforderlich. Deshalb braucht es auch eine gewisse Zeit. Ich hätte mir auch gewünscht, dass man damit früher beginnt; das ist ganz klar. Dies wird dann die Grundlage für Entscheidungen sein. Im Übrigen gilt: Die Gesellschaft muss die Pflegevollversicherung wollen. Dafür werbe ich auch; das ist ganz klar. Wir müssen uns gerade in Sachsen bewusst sein – das hat unsere Sozialberichterstattung gezeigt –, dass die Pflege bzw. das Alter auch in Zukunft eine wesentliche Rolle für uns spielen wird. Jetzt haben Sie einen Vorschlag zur finanziellen Entlastung eingebracht. Dazu kann man nur sagen, dass wir auf der einen Seite voll hinter der Forderung der Antragsteller stehen, bis zur Umsetzung der grundsätzlichen Neuausrichtung der Pflegeversicherung eine finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen aus Landesmitteln vorzunehmen; das ist ja der Vorschlag. Die einkommensabhängige Begrenzung auf der einen Seite und die Tragung der Investitionsmittel auf der anderen Seite sind die beiden Stellschrauben dafür. Es ist gerade gesagt worden, dass wir die Richtlinie zur Förderung der Kurzzeitpflegeplätze bis zum Jahresende fertig haben und gerade in diesen Bereichen Entlastung schaffen wollen, weil wir in Sachsen eine große Lücke haben. Wir haben auch – ich habe mich nochmals vergewissert – eine ganze Menge Antragsteller, die das umsetzen wollen. Das freut mich sehr; da haben wir wirklich eine große Lücke gehabt. Wenn wir aber zum Beispiel einen Zuschuss an Investitionskosten von 100 Euro monatlich pro Bewohner ins Auge fassen – was der Vorschlag ist –, dann bedeutet das für den Haushalt Kosten in Höhe von 60 Millionen Euro im Jahr; dessen müssen wir uns bewusst sein. Das ist die Größenordnung, um die es geht. Es gibt ein Bundesland, das das macht, und zwar Nordrhein-Westfalen, und es gibt ein zweites, das es gemacht hat und inzwischen wieder eingestellt hat, nämlich Mecklenburg-Vorpommern. Das heißt: Die Bundesländer handeln sehr überlegt. Deshalb fällt es auch mir so schwer, dem Bund zu sagen, dass wir die Absenkung der Pflegekosten wollen und zum Beispiel Investitionskosten aus den Gesamtkosten herausnehmen wollen, welche die Pflegebedürftigen dann zahlen müssen. Wir wissen aber auch, dass das hohe Investitionskosten für den Freistaat bedeutet. Deshalb muss man darüber diskutieren. Ich möchte nicht von vornherein sagen, dass ich das generell ablehne. Ich möchte außerdem auch noch einmal Folgendes sagen: 70 % der Pflegebedürftigen leben zu Hause; nicht in Pflegeeinrichtungen. Fazit: Bei Lohn, Pflegekräften und Ausbildung sind wir auf einem guten Weg. Ein erster Schritt im System der Pflegeversicherung ist gegangen. Es braucht aber einen bundesweiten Reformaufschlag. Ziel muss es sein, dass Menschen sich Pflege leisten können. Das ist auch unser Anspruch. Ich wünsche mir aber, dass die Gesellschaft und wir alle dafür gemeinsam einstehen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsministerin Köpping sprach für die Staatsregierung. Ich übergebe für das Schlusswort nun an Frau Kollegin Schaper für die Fraktion DIE LINKE.

Protokoll ↗